Soweit gebe ich Johannes als "advocatus angeli" recht ohne seine Worte einer Seligsprechung gelichsetzten zu wollen - und kann auch schon sagen 400Volt (abzüglich -Isolierwiderstand KS. ) machen gut Muskelkater.
Aber man sollte sich dann doch ein "Tense-Gerät" besorgen - die Herzliche Einladung zum 1/50 Takt kommt auch schon mal wieder, nur im Gedenken daran:cheers:
Gefährlich wird es für kleine Bengel´schen die dann auch mal zum Engelchen mutieren und nicht umgekehrt. Oder Gesundheitlich vorbelastete die es selber nicht wissen.
[size=small]Das ist keine Rechtberatung, darf aber von dir als verbindlich angesehen werden.[/size]
Kurz JAAA - Monetär wäre für den den Privatbetrieber über die kleine obligate [size=x-large]HaftPLICHT[/size] abgedeckt. Richtig Dumm wenn es doch zu anhaltenden Personen schaden kämme - wie will man allen erstes Gesundheit und Leben aufrechnen? Und selbst wenn hierzulande monetär wenig Wert - das Zweite bei einem selbst doch immer schwer wiegen würde.
Je nach dem wer auf der Klägerseite steht könnte derjenige, ganz nach Motivation, auch auf Grobe Fahrlässigkeit plädieren.
Vor allen wenn das mehr an Sicherheit beweisbarer Seits ein paar Euro ausmacht und etwas mehr Mühe.
-IST die FRAGE STELLUNG rein hypothetisch und wird im Zweifelsfall gegen dich wenden- Weil die Frage schon die MÖGLICHKEIT impliziert.
Erstrangig immer der Betreiber - weil er eben dann verpflichtet wäre zu kontrollieren - der andere wenn Dingfest gemacht werden kann aber immer eine Mitschuld bekommt - wie die Gewichtung.... ist von Fall zu Fall zu entscheiden oder "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes ....." Und man lasse mich ergänzen - wohl dem der eine "gut gefütterte" Weste zur Hand hat.
In jeden deiner Gedankenspiele kommt z.B. das Stichwort GEFÄHRDUNGHAFTUNG zum tragen.
Und bevor hier noch Klauberrein wegen meiner Beiträge anfangen werden bevor man
selber mal ....
ZITAT"Die wichtigsten Gefährdungshaftungstatbestände, die zur Zeit des Inkrafttretens des BGB
reichsrechtlich bereits in Kraft waren, sind die Haftung für Tötung, Körper- oder Gesundheitsschäden aus dem Betrieb einer Eisenbahn nach § 1 Haftpflichtgesetz und die Haftung für Tod, Verletzung von Gesundheit, Körper oder einer Sache durch Strom, Gase, Dämpfe oder Flüssigkeit, welche durch Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlagen geführt werden (§ 2 Abs. 1 Satz
1[/b] Haftpflichtgesetz).
Man sieht ist eine alter Käse und eines der Dinge die Sprichwörtlich als erstes eine rechtliche Würdigung erFahren haben.
MfG
Advocatus diaboli