FREUNDE DER DSL



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Tomfe

Aktives Mitglied
04.07.2007
636
Hallo allerseits,

Ich bin ziemlich SAUER !!!!

Der Grund ist folgender , vor einer Stunde bekam Ich einen Anruf vom
Nachbarn , meine Drehstromkiste in Beckum war auf ,
Ich hin , oben am Kasten war ein bischen EIS !!
Freunde Ich möchte mir mal nicht ausmalen was dort an so ner 32 passieren
kann , wenn dort mal Kinder Spielen oder wer auch immer.

Ich will gar nicht Wissen wer derjenige welcher war ( aber es war einer von uns ),
Aber das darf nicht nochmal vorkommen !!

Gruß Tom.
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Tom,
nur so aus technischer Sicht. Auch wenn Kinder dran spielen sollte nichts passieren. Da ist ein RCD (Fi) Schalter drin, der sollte das Gröbste verhindern.

Die Unachtsamkeit sollte natürlich nicht passieren, dass die Tür offen bleibt.

Grüße
Ralf
 

Halreuther

Aktives Mitglied
28.06.2007
680
Hey Tom,

muss nicht zwingend ein User der DSL gewesen sein.
Der Rittalschlüssel ist ja nicht wirklich "sicher"
Vielleicht wollte ja nur mal jemand guggn was da wohl drin ist ?

Aber selbst wenn die "Blagen" an der offenen Kiste rumspielen sollten - wie Ralf schon sagte - der RCD fängt die bösesten Unglücke ab - das ja sein Job !

beste Grüße aus Opladen - Thomas
 

Stefan B.

Bekanntes Mitglied
30.01.2007
2.034
Hi Thomas,
Viele DSL haben mittlerweile keinen Rittalschlüssel mehr, sondern ein Sicherheitsschloss.
Dann sähe es anders aus.

Mehr dazu: Ich habe eine Kiste der ersten Generation, die beim Laden offen steht. Da besteht das Problem während des Ladens dauernd. Zudem ist mir über Nacht noch der Dichtungsgummi so eingefroren, dass sich die Kiste nach dem Laden nicht mehr richtig Schließen ließ. Der Gummi gab keinen Millimeter nach, sodass das der Riegel nicht vollständig zuging.
Ich musste also mit dem Fön ran. Nur gut, dass in der Kiste genug Strom zum Fönen drin ist...:D
Gruß Stefan
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Ihr Lieben,

also ich bin ja grundsätzlich dafür, wegen der Globalen Erwärmung und den kalten Wintern, jede DSL in der nächsten Version mit einer Heizung als Option anzubieten ;-)

Scherz beiseite.

Es ist tatsächlich so, daß wenn eine Kiste offen stehen bleibt und jemand auf irgendeine Weise dadurch zu Schaden kommt, die Versicherung ganz klar die Frage stellen wird, ob die Türe ordnungsgemäß verschlossen war.
Wenn nicht, ist zumindestens eine Teilschuld im Raume.

Zudem bitte ich noch Folgendes zu Bedenken:

Zwar sind die CEE Dosen in den Kisten mindestens IP44, jedoch die Sicherungselemente nicht.

Feuchtigkeit, Eis und ähnlich Einflüsse können hier unliebsame Ausfälle zur Folge haben.

Gruss

Carsten
PS: Wusstet Ihr, daß der Ausdruck "Globale Erwärmung" mittlerweile so eingetragen ist, daß das Adjektiv "globale" groß geschrieben wird? ;-)
 

Tomfe

Aktives Mitglied
04.07.2007
636
Moin Allerseits,

natürlich ist es "unser" Sicherheitsschlüssel, sonst hätte ich ja nicht rumgemault.

Es ist schonmal beruhigend, das nichts passieren soll, wegen dem FI.

Gruß Tom.
 

hk12

Aktives Mitglied
06.01.2009
1.695
[quote inoculator]Es ist tatsächlich so, daß wenn eine Kiste offen stehen bleibt und jemand auf irgendeine Weise dadurch zu Schaden kommt, die Versicherung ganz klar die Frage stellen wird, ob die Türe ordnungsgemäß verschlossen war.
Wenn nicht, ist zumindestens eine Teilschuld im Raume.[/quote]

Hallo,

ich frage mal provokativ: "Ist das wirklich so?"

Ich kann es leider nicht wirklich beantworten, aber als Betreiber eines Hofes ist mir so etwas noch nicht untergekommen. Auch die Berufsgenossenschaft, welche idR. sehr pingelig ist, hat in der Richtung noch nichts zu Beanstanden gehabt.

Muß eine normgerechte Aussensteckdose abschließbar oder Stromlos sein??

Was ist mit den tausenden Haushalten mit Steckdose für den Rasenmäher, landwirtschaftlichen Höfen die immer gut mit roten Dosen versehen sind, Waschanlagen mit dem Anschluß für den Kärcher oder den von Johannes heiß geliebten Presskontainern? Die sind definitiv nicht alle abgeschlossen; gehen die alle ein (versicherungstechnisches) Risiko ein?

Eine Elektroinstallation muß fachgerecht ausgeführt sein , den Normen entsprechen und darf nicht beschädigt sein, das ist mal klar; aber gibt es eine Regel/Vorschrift das eine Aussen-Steckdose abschließbar sein muß???

Wie gesagt, ich weiß es nicht wirklich, glaube es aus meinen bisherigen Erfahrungen aber auch nicht.

Die nächste Frage ist natürlich: Wie wäre die Sachlage wenn ein Aussenanschluß nicht abschließbar sein müßte, aber abschließbar wäre und nicht abgeschlossen ist???
Und dann noch: Ist bei einer Nutzergruppe der Eigentümer oder der letzte Nutzer des Anschlusses für das Wiederverschließen verantwortlich?

Vielleicht weiß ja Jemand was Verbindliches?!

Gruß
Horst
 

Multimegatrucker

Bekanntes Mitglied
09.09.2007
2.704
oder den von Johannes heiß geliebten Presskontainern

Ach Männers,

in den Vorgärten von MC-Donald sind Steckdosen versteckt. Drehstrom für den Gärtner.
Baumärkte haben nicht abgeschlossene Drehstromdosen im Außenbereich... und die passenden Nägel gibt es in der Kleineisenabteilung.
Auf Frankreichs Marktplätzen findet man Kisten mit 3 x 16A-CEE Drehstromdosen. Die stehen teilweise sogar offen.
Als ich ein kleiner Junge war, nutzte ich die Gunst der Stunde, den Stecker des Staubsaugers meine "Tante Ulla" zu ziehen, um zwei rostige Nägel in der "Schuko"steckdose zu plazieren.
46 Jahre später, heute, lache ich darüber. Damals gab es keinen FI-Schalter und ich habe es, bis auf dieses verflixte "Stromaids" gut überstanden :D.

Wer einen Schlüssel benutzt um eine DSK zu öffnen, sollte diesen auch wieder zum Abschließen dieser Kiste benutzen. Punkt.
Steckdosen, die offen und ungesichert in der Landschaft "rumhängen" stellen für den "normalen" Jugendlichen keine Gefahr dar. Zwei Nägel steckt er mit bloßen Händen nur einmal rein und nie wieder :spos:.
Ein Nachahmungseffekt ist auch völlig ausgeschlossen,- er wird seine Freunde und auch seine Feinde vor diesem grauenvollen Erlebnis für alle Zeiten WARNEN :eek:. Wollen wir mal hoffen!!!

Grüße
Johannes
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Soweit gebe ich Johannes als "advocatus angeli" recht ohne seine Worte einer Seligsprechung gelichsetzten zu wollen - und kann auch schon sagen 400Volt (abzüglich -Isolierwiderstand KS. ) machen gut Muskelkater.
Aber man sollte sich dann doch ein "Tense-Gerät" besorgen - die Herzliche Einladung zum 1/50 Takt kommt auch schon mal wieder, nur im Gedenken daran:cheers:
Gefährlich wird es für kleine Bengel´schen die dann auch mal zum Engelchen mutieren und nicht umgekehrt. Oder Gesundheitlich vorbelastete die es selber nicht wissen.

[size=small]Das ist keine Rechtberatung, darf aber von dir als verbindlich angesehen werden.[/size]

Kurz JAAA - Monetär wäre für den den Privatbetrieber über die kleine obligate [size=x-large]HaftPLICHT[/size] abgedeckt. Richtig Dumm wenn es doch zu anhaltenden Personen schaden kämme - wie will man allen erstes Gesundheit und Leben aufrechnen? Und selbst wenn hierzulande monetär wenig Wert - das Zweite bei einem selbst doch immer schwer wiegen würde.

Je nach dem wer auf der Klägerseite steht könnte derjenige, ganz nach Motivation, auch auf Grobe Fahrlässigkeit plädieren.
Vor allen wenn das mehr an Sicherheit beweisbarer Seits ein paar Euro ausmacht und etwas mehr Mühe.
-IST die FRAGE STELLUNG rein hypothetisch und wird im Zweifelsfall gegen dich wenden- Weil die Frage schon die MÖGLICHKEIT impliziert.


Erstrangig immer der Betreiber - weil er eben dann verpflichtet wäre zu kontrollieren - der andere wenn Dingfest gemacht werden kann aber immer eine Mitschuld bekommt - wie die Gewichtung.... ist von Fall zu Fall zu entscheiden oder "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes ....." Und man lasse mich ergänzen - wohl dem der eine "gut gefütterte" Weste zur Hand hat.

In jeden deiner Gedankenspiele kommt z.B. das Stichwort GEFÄHRDUNGHAFTUNG zum tragen.

Und bevor hier noch Klauberrein wegen meiner Beiträge anfangen werden bevor man(n) selber mal ....

ZITAT"Die wichtigsten Gefährdungshaftungstatbestände, die zur Zeit des Inkrafttretens des BGB reichsrechtlich bereits in Kraft waren, sind die Haftung für Tötung, Körper- oder Gesundheitsschäden aus dem Betrieb einer Eisenbahn nach § 1 Haftpflichtgesetz und die Haftung für Tod, Verletzung von Gesundheit, Körper oder einer Sache durch Strom, Gase, Dämpfe oder Flüssigkeit, welche durch Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlagen geführt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1[/b] Haftpflichtgesetz).

Man sieht ist eine alter Käse und eines der Dinge die Sprichwörtlich als erstes eine rechtliche Würdigung erFahren haben.

MfG
Advocatus diaboli
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo Horst,

das hast Du jetzt etwas überinterpretiert.

Es geht nicht um eine Außensteckdose, die einfach auf die Wand geschraubt ist.

Es geht um eine -->> VORHANDENE <<-- Absperrvorrichtung, welche nicht genutzt wird.
Im konkreten Fall die abschließbare Türe des Ritalschrankes, welche offen steht.

Das klingt zwar paradox, entspricht jedoch den Richtlinien der VDE0100.

Desweiteren gilt immer noch: ein Sicherungsautomat ist nicht IP44.

Gruss

Carsten
 

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