Feinstaubplakette



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

Ralf Becker PF

Mitglied
01.02.2007
74
Hallo,

heute habe ich versucht eine grüne Umweltplakette für meinen Citroen Saxo Electrique zu bekommen. Bei meinem Stinker (Mazda) hat die ganze Prozedur 3 Minuten gedauert, aber das Elektroauto hat alle vor ein Problem gestellt (> 20 Minuten). Ich habe darauf verwiesen, daß im Gesetzestext ziemlich weit unten Elektroautos aufgeführt - bzw. am Rande erwähnt - werden. Gefunden hat das aber keiner - erst nach einigen Anrufen beim TÜV wurde mir dann doch die Plakette ausgehändigt - die städtischen Mitarbeiter haben einfach Ihre Logik benutzt und die Tabelle links liegen lassen. (Der TÜV konnte nämlich auch nicht helfen)
Hätte ich gewußt, daß das Ganze solche Probleme macht, hätte ich den Geseztestext schwarz auf weis mitgenommen ;-) .

Viele Grüße

Ralf
 

Elektroklaus

Neues Mitglied
20.12.2006
49
Kenn ich
ging mir beim Straßenverkehrsamt auch so.
Es gab dort auch keine Richtlinien dazu.
Aber ich habe eine
Grüße von
Elektroklaus
 

MorkVomOrk

Mitglied
03.10.2007
68
... jeder halbwegs aufgeweckte ordnungshueter muss doch erkennen, dass ein elektro fahrzeug nur staub aufwirbelt, aber keinen erzeugt ?

also warum denn nun wieder eine plakette - ich klebe doch morgens auch keine plakette "achtung mensch" an meine strin?
 

Ralf Becker PF

Mitglied
01.02.2007
74
Hallo MorkVomOrk :)

im Grunde genommen hast Du Recht, aber unserer Ordnungshüter halten sich zumeist recht eng ans Gesetz. Sprich: Wenn sie Dich ohne Plakette in einer gesperrten Zone erwischen, dann könnten sie Dich drankriegen. Nicht jeder ist so einsichtig wie die Mitarbeiter der Behörde, welche mir die Plakette ausgehändigt haben.

Viele Grüße

Ralf
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Mir wurde mitgeteilt daß Elektrofahrzeuge keine Plakette brauchen und deshalb auch keine bekommen, vielleicht sollte man den entsprechenden Gesetzestext vorsichtshalber kopieren und ins Auto legen, bei den klar erkennbaren E-Mobilen wirds warscheinlich keine Probleme geben, aber bei den "normalen Fahrzeugen" könnte man doch angehalten werden.

Gruß

Roman
 

Ralf Becker PF

Mitglied
01.02.2007
74
Hallo Roman,

das sieht man, wie groß die Verwirrung ist. Schau mal unter folgendem Link nach:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Seite 7 letzte Zeilen:

Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordent (entspricht der grünen Plakette welche ich bekommen habe).

Viele Grüße

Ralf
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Na dann schau mal in den Anhang 3: da steht unter Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht das 2 und 3 rädrige Kraftvahrzeuge nicht gekennzeichnet sein müssen.

Also Roller,EL, Twike brauchen keine Plakette die 4rädrigen E-Fahrzeuge bekommen die Grünen

Gruß

Roman
 

Ralf Becker PF

Mitglied
01.02.2007
74
Hallo Roman,

da hast Du natürlich vollkommen Recht. Damit bestätigt sich wieder mal die Aussage "Keine Regel ohne Ausnahme" ;-)

Viele Grüße

Ralf
 

Karl-Heinz Jurkiewicz

Aktives Mitglied
14.05.2006
490
Hallo, was bekommen denn die 4-rädrigen Leichtkraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (das bekanntlich jedes Jahr zum 1.3. wechselt) auf die Plakette geschrieben?
Oder wird dann jährlich eine Neue Plakette fällig?

Gruß
Karl-Heinz
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Das Gesetz ist nur gültig für Fahrzeuge der Klassen M und N, da ich noch einen alten Führerschein habe kann ich dir nicht sagen was darunter fällt, aber ich geh mal davon aus daß die 45km/h Fahrzeuge gar nicht vom dem Gesetz erfasst werden.

Gruß

Roman
 

Markus L

Mitglied
03.01.2005
64
Es ist nicht zu glauben,selbst mit dem hier verbreiteten Wissen über Gesetzestexte und dem Wissen das andere Landratsaemter und TÜV Niederlassungen die Plaketten ausgeben, ist es mir nicht moeglich mein Landratsamt davon zu überzeugen dass ich eine Plakette fuer mein Elektroauto (PKW, 80kmh max, 1,5to) brauche. Ich versuche nun eine schriftliche Bestaetigung zu erhalten dass dies nicht notwendig ist. Meine 5 Euro fuer den Kleber hab ich ja schon vorab bezahlt.

Ich will halt nicht jedes mal wenn ich in die Stadt fahre angehalten werden um dann 20 min einem Polizisten die ganze Soße erklaeren zu muessen. Evtl. erwische ich einen mal auf dem falschen Fuss und dann sucht der ja doch so lange bis er mir einen Strafzettel fuer was anderes geben kann.

Frustrierte Gruesse

Markus
 

Bernhard Stroop

Mitglied
17.10.2005
259
Bundesgesetzblatt 2006 Teil 1 Nr. 46,
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
Anhang 2 (zu §2 Abs. 2), dort unter Punkt 4, Satz (3)
Da steht:
Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffklasse 4 zugeordnet.
Also brauchen unsere 4-rädrigen Elektroautos die Plakette 4, grün

im Anhang 3 (zu §2 Abs3) werden die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht geregelt
unter 4. steht dort
zwei- und dreirädrige KFZ
Also brauchen unsere City-Els keine Plakette
 

Karl-Heinz Jurkiewicz

Aktives Mitglied
14.05.2006
490
Hallo Bernhard!
Dann kann ich mir für meinen Startlab aber ein Plakette besorgen? Der hat ja 4 Räder... Nur wie verhält sich das mit der Kennzeichen Eintragung auf der Plakette? Da ja ein Versicherungskennzeichen zum 1.3. immer wechselt. Jedes Jahr einen neue Plakette besorgen? Oder besser die Fahrgestellnummer eintragen lassen?

Gruß
Karl-Heinz

ps: Der TÜV Nord bastelt schon an einer Lösung.
 

Bernhard Stroop

Mitglied
17.10.2005
259
Hallo,

ich glaube nicht, dass dein Fahrzeug mit max 45 kmh zu den in der Verordnung genannten KFZ gehört.

Gruß

Bernhard
 

Michael Oschwald

Neues Mitglied
10.06.2007
36
Hallo zusammen,

ich habe beim Bosch Dienst nachgefragt bei uns um die Ecke wegen meinem Golf 3 Citystromer. Laut Schlüsselnummer gibt es nicht mal die Rote!!! Er meinte ich brauche für jede Stadt eine Sondergenemigung. Autohaus Seebacher in Lautenbach sagte es gibt die grüne. Um klarheit zu bekommen bin ich zum Landratsamt Offenburg und habe nachgefragt. Ein kurzes Gespräch mit dem Chef ergab : Grün!!! Die Beamtin hat sich das dann vermerkt und somit haben die folgenden E-fahrer keine Probleme mehr, auch bei mir war das ganze in 5 Min. erledigt.

Gruß

Michael
 

holger2_de

Mitglied
29.03.2007
164
Sorry,
aber ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug brauch gar keine Plakette. Steht irgendwo weiter unten im Gestzestext. Habe ich aber leider nicht zur Hand. Bei meiner Zulassungsstelle sagte man mir auch könnte mir die 5¤ sparen, aber wenn ich sie unbedingt haben möchte, würde ich sie natürlich bekommen.
Es grüßt
Holger
 

Michael Oschwald

Neues Mitglied
10.06.2007
36
Hallo Holger,

Du kannst Dir vielleicht die 5 Eus sparen, aber wenn Du sie ausgibst eine Menge Ärger. 1 Punkt und 40 Eus von so einer Zettelpuppe macht sicher auch keine gute Laune :( . Glaub blos nicht das die Damen und Herren an den Blöcken sich das Fahrzeug ansehen bevor der Kuli qualmt!!!

Ich hab schon mitbekommen, das einer mit dem El ein Zettel hängen hatte, wegen fehlendem Au und beim El ist es offensichtlich das es ein E-Fahrzeug ist :confused: .

Ich persönlich meide den Ärger und klebe das grüne etwas an die Scheibe. :)

Gruß

Michael
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.181
91365 Reifenberg
Hallo Holger,
leider ist es nicht so einfach mit den Gesetzen....
Normalerweise dürfte kein Polizist was sagen, wenn ein Elektroauto in eine gekennzeichnete Umweltzone einfährt. Es gibt aber eine Reihe von Texten, die eigentlich widersprüchlich sind:

Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 ¤ Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.
Zitiert aus: http://www.umwelt-plakette.de/feinstaubplakette%20umweltplakette.php?SID=p3b242hgrls8mmll79aam3n1a4

Im Gesetz steht es freilich anders. http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf Ich rate, das Gesetz einfach auszudrucken und den Ausdruck im Auto mitzuführen. Das wird im Zweifel- oder Diskussionsfall den armen Gesetzeshüter komplett irritieren.

Aber einige Texte sind vollkommen klar: Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind von der Plakettenpflicht ausgenommen. Also keine Probleme für TWIKE und CityEl schon wegen der drei Räder. Laut Anhang 3 "Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach §2 Abs.1: "Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach §40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß §2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind" heißt es unter Punkt 4: "zwei- und dreirädrgie Kraftfahrzeuge"

Und dann steht drin im Gesetz unter § 2 Absatz (3): Kraftfahrzeuge, die in Anhang 3 aufgeführt sind, sind von Verkehrsverboten nach §40 Abs. 1 des Bundes-Immisionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß Absatz 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind.

Also für zwei und dreirädige gilt, dass man auch ohne Plakette in die Umweltzonen einfahren darf. Wahrscheinlich wissen das nicht alle Polizisten. Im Zweifelsfalle kann man also beim Erwischtwerden ohne Plakette drauf hinweisen, dass das Fahrzeug laut §2 Absatz 3 keine Plakette braucht. Wie erwähnt: damit wird man die Gesetzeshüter sehr verunsichern.

Allerdings sollte mit dem Gesetzesausdruck in der Hand der Kauf der Plakette kein Problem sein, denn es steht auch wörtlich im Gesetz zur Schadstoffgruppe 4, Punkt 3: "Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet."

Damit sollte es kein Problem sein, eine grüne Plakette zu bekommen. Im Zweifelsfalle das Gesetz vorlegen. Und wenn der Sachbearbeiter nicht weiter weiss, dann um ein Gespräch beim Leiter des Straßenverkehrsamtes bitten. Der von meinem Amt war sehr an Elektrofahrzeugen interessiert, das Gespräch war eher erfreulich.

Gruss, Roland
 

Michael Oschwald

Neues Mitglied
10.06.2007
36
Hallo Roland,

auf der genannten Seite (Zitiert aus: [www.umwelt-plakette.de] ) steht aber unter den FAQ´s das Elektrofahrzeuge die sich ein Rad mehr gönnen ( Golf, Saxo, Berlingo, Peugeot106 etc.) das die um die Plakete nicht herumkommen:

Wie werden Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor behandelt?

Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Auch sie benötigen eine Plakette um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.

Was nun?

Gruß

Michael
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.181
91365 Reifenberg
Hallo Michael,
habe ich eigentlich schon geschrieben, und würde es auch dringend so empfehlen:

"Allerdings sollte mit dem Gesetzesausdruck in der Hand der Kauf der Plakette kein Problem sein, denn es steht auch wörtlich im Gesetz zur Schadstoffgruppe 4, Punkt 3: "Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet."

Damit sollte es kein Problem sein, eine grüne Plakette zu bekommen. Im Zweifelsfalle das Gesetz vorlegen. Und wenn der Sachbearbeiter nicht weiter weiss, dann um ein Gespräch beim Leiter des Straßenverkehrsamtes bitten. Der von meinem Amt war sehr an Elektrofahrzeugen interessiert, das Gespräch war eher erfreulich."


Um es ganz korrekt zu schreiben: Das zitierte Papier ist eigentlich eine Verordnung zum Gesetz. Wird aber am Eindruck auf die Behörden zwecks Ausgabe der Plakette wenig ändern.

Mit Plakette gibts jedenfalls keinerlei Diskussion mehr. Und auch ich habe die Erfahrung mit meinem AXelectrique gemacht, dass er nicht automatisch als Elektroauto erkannt wird. Jedenfalls sind auch mir schon Polizisten mit Argusaugen ums Auto geschlichen und haben die ASU Plakette gesucht. Nach meinem Hinweis auf Elektroantrieb und fehlenden Auspuff waren sie dann aber ganz zufrieden. Wenn man nicht dabei ist und die Antriebsart erklären kann, hängt möglicherweise ein Zettel am Auto. Dies kannst Du durch einmaligen Einsatz von 5 Euro oder so für die grüne Umweltplakette umgehen.

Gruss, Roland
 

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge