Das Bundeskabinett hat am 15. März über den Entwurf des Energiesteuergesetzes
sowie über Änderungen des Stromsteuergesetzes entschieden und dabei besonders
die Belange der stromintensiven Industrie und der Landwirtschaft berücksichtigt.
Das Energiesteuergesetz löst das bisherige Mineralölsteuergesetz ab, die
Steuertarife ändern sich dabei nicht. Neu ist nach Angaben der Bundesregierung,
dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig als Energieerzeugnisse erfasst und
besteuert werden.
Neu geregelt wird zudem die Besteuerung von Erdgas: Laut dem Kabinetts-Entwurf
wird die Steuer nicht mehr mit der Aufnahme des Erdgases in das Leitungsnetz
fällig, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher. Bei
Gas, das als Kraftstoff genutzt wird, ändert sich hingegen nichts: Als
Treibstoff bleibt Erdgas wie bisher bis Ende 2020, Flüssiggas bis 2009
steuerlich begünstigt.
Grundsätzlich sollen mit dem neuen Energiesteuergesetz künftig nur
Energieerzeugnisse besteuert werden, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet
werden. Alle Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, sind generell
steuerbefreit. In diesem Zusammenhang sollen auch die Vorschriften zur
Steuerbegünstigung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vereinfacht werden, heißt es
in einer Mitteilung der Bundesregierung. Blockheizkraftwerke mit einer Leistung
bis 2 MW werden auch weiterhin von der Stromsteuer ausgenommen.
"Um eine Schlechterstellung der energieintensiven Industrie zu verhindern und um
darüber hinaus die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden
Gewerbes zu verbessern, werden bestimmte energieintensive Prozesse begünstigt",
heißt es zudem im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Damit sollen durch die neue
Definition des Begriffes "Verheizen" (bezieht sich künftig ausschließlich auf
das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Wärmeerzeugung) bedingte Nachteile
für Unternehmen, die durch die derzeitige Gesetzesauslegung begünstigt sind,
vermieden werden.
Die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe soll nach dem Beschluss des
Bundeskabinetts zum 1. August - und nicht wie von der Vorgänger-Regierung
geplant erst 2009 - abgeschafft werden. Auf reinen Biodiesel wird demnach ein
Steuersatz von 10 Cent/l, auf Biodiesel mit fossiler Beimischung sowie auf
Pflanzenöl als Kraftstoff werden 15 Cent/l erhoben. Entgegen den Plänen von
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bleiben die in der Land- und
Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe weiterhin steuerfrei.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu
fossilen Kraftstoffen soll zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Mit dem
so genannten Beimischungszwang soll die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden,
fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile Biokraftstoff beizumischen.
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer
Verpflichtung nach, die europäische Energiesteuer-Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen.
Quelle: www.powernews.org