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Jan-EL

Aktives Mitglied
07.02.2011
813
Moin Korbi

Bei dieser Diskusion geht es nicht um die Warnfunktion im Gefahrenfalle.
Dafür ist unbestritten die Hupe das Mittel der Wahl.

bis denne
Jan
 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
ja, aber auch das "auf sich aufmerksam machen" ist doch nichts anderes, als eine "Warnfunktion", wenn auch anderem Niveau?
 

Martin Heinrich

Aktives Mitglied
21.08.2008
1.441
Hallo,

die Hupe im PKW ist normalerweise ja so ausgelegt um im Gefahrenfall andere Verkehrsteilnehmer, also z.B. Autofahrer auch bei geschlossenem Fenster und Musik an warnen zu können.

Wenn ich mit der gleichen Warneinrichtung hinter einem Fußgänger herschleiche und dann hupe brauche ich mich über wüste Kommentare nicht zu wundern.

Drum ist in meinem AX eine Fußgängerhupe eingebaut die ich hoffentlich gleich beim
TÜV mit eingetragen bekomme, da geh ich jetzt hin und mit etwas Glück steht in zwei Stunden folgendes im Brief mit drinn:
"ABWEICHUNG PARA 55/2 STVZO: ZUSAETZL.EINRICHT.F.SCHALLZ.NICHT ENSTPR.D.VORSCHRIFT.
*AM 11.07.96 V.BEZ.REG.KOELN AUSNAHMEGENEHN.ERTEILT-AZ:53.1.4.2/10-1005/96*



Gruß Martin, auf zur Vollabnahme:eek:




























 

Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.217
auch bei elektrisch betriebenen schienenfahrzeugen hat sich die Klingel seit über 100 Jahren eingebürgert ...
zur Vermeidung von plötzlicher Gefahr natürlich immer HUPE !
 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
"Klingel" kann man das bei der Tram kaum noch nennen... :D
Der Unterschied zu einer Fahrradklingel ist etwa so, wie der zwischen einer Kindertröte und einem Lkw-Horn :D:D
 

Martin Heinrich

Aktives Mitglied
21.08.2008
1.441
Hallo Korbinian,

da hast Du Recht die Klingel der Tram ist zu vergleichen mit den Trompeten von Jericho, ist bei den Straßenbahnen ja auch die "Betriebshupe"

@Stefan, danke Daumen drücken hat geholfen, nach einer Stunde beim TÜV fertig.
Dann doch gleich zur Zulassungstelle und prompt (hätt ich doch bloß nicht vorher drüber sinniert) noch Verzögerungen wg. der "Fußgängerschelle"!
Rückfrage der Sachbearbeiterin beim TÜV und nachträglich Gutachten erstellt und beim LRA eingetragen bekommen:
"zusätzliche leisere Hupe zur Warnung von Fußgängern z.B. auf Parkplätzen aus Sicherheitsgründen sinnvoll (da geräuschloses Elektro Fahrzeug)"

Gruß Martin
 

Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.217
Ich habe 1 Jahr ohne Klingel u 4 Jahre mit Klingel hinter mir .
Kein Vergleich. Erst waren die Leute böse wegen Hupen oder erschrocken wegen nicht hupen , Wenn man nett klingelt gehen sie willig beiseite , lächeln u manche winken einem freundlich zu. Wenn natürlich jemand vom Gehsteig steigen will und den Rücken zuwendet während man sich schnell nähert wird natürlich gehupt um Gefahr abzuwenden ...

Die Klingel paßt aber stilistisch eher zum El als zu Elektro PKW´s .
da mögt Ihr schon recht haben mit leiser Fußgängerhupe oder Jahrmarktströte .
 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
ja, Cityel und größere Elektroautos würde ich tontechnisch auch nicht in einen Topf schmeißen...
 

Uuoudan

Aktives Mitglied
29.01.2007
824
Hallo Klingler
Die Fahrradklingel ist wohl nur an Fahrrädern (Mofas?)erlaubt.
Ich musste meine NSU-Fahrradklingel bei jeder TÜV-Untersuchung (Nachuntersuchung,Eintragung) mit dem Werkzeug des mir ansonsten wohlgesonnenen Prüfers (der mir die kompliziertesten Umbauten ohne Gutachten oder ABEs) abnahm,wieder vom Lenker meines Motorrads abschrauben,bevor er sich überhaupt einen anderen Fact ansah.Eine Eintragung war auch nicht möglich.
Nach erfolgter Abnahme wurde die Hupe nicht nur aus Gewichtsgründen wieder durch Klingel ersetzt.
Das war in dieser Konsequenz mehr als Amtsschimmel.Oder ein persönlicher Spleen des Prüfers.
Ich denke aber doch dass man(frau) mit einer nicht genehmigten Fahrradklingel nicht kriminalisiert wird.
Güsse
woti
 

Thomas Pernau (Ion)

Aktives Mitglied
22.02.2012
731
glei bei Blaubeira
Hallo,

mittlerweile dürfte es ja schon etliche Forenmitglieder mit einem modernen Auto und so einem neumodischen Warnlärm geben. Steht da was drin im Fahrzeugschein von wegen Ausnahme zu StVZO § 55?

Thomas
 

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