Hallo,
die Hupe im PKW ist normalerweise ja so ausgelegt um im Gefahrenfall andere Verkehrsteilnehmer, also z.B. Autofahrer auch bei geschlossenem Fenster und Musik an warnen zu können.
Wenn ich mit der gleichen Warneinrichtung hinter einem Fußgänger herschleiche und dann hupe brauche ich mich über wüste Kommentare nicht zu wundern.
Drum ist in meinem AX eine Fußgängerhupe eingebaut die ich hoffentlich gleich beim
TÜV mit eingetragen bekomme, da geh ich jetzt hin und mit etwas Glück steht in zwei Stunden folgendes im Brief mit drinn:
"ABWEICHUNG PARA 55/2 STVZO: ZUSAETZL.EINRICHT.F.SCHALLZ.NICHT ENSTPR.D.VORSCHRIFT.
*AM 11.07.96 V.BEZ.REG.KOELN AUSNAHMEGENEHN.ERTEILT-AZ:53.1.4.2/10-1005/96*
Gruß Martin, auf zur Vollabnahme