EL abgemeldet



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Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Moin,

heute morgen habe ich mit etwas Wehmut mein seit 8 Monaten TÜV-überfälliges EL abgemeldet.
Allen Latrinen-Parolen und Stammtisch-Unken zum Trotz kann ich gleich entgegnen, dass es keine Strafgebühr gibt!
Wieder anmelden natürlich nur mit neuem TÜV, der dann aber wieder volle 2 Jahre gilt :D .
Der Grund liegt zum einen darin, dass ich wohl noch mehrere Monate zur Fertigstellung brauche, zum anderen habe ich ein neues Nummernschild im Auge mit einer Ziffer weniger.
Und da es in Wolfsburg offenbar kein weiteres EL gibt, kann es nur das EL1 sein :spos: hihi...
Kennzeichentausch bei Wiederzulassung ist übrigens kein Problem, auch vor Ablauf eines Jahres.
Leider bestehen die hier auf das vordere Schild.
Landkreise, die nur die Tafel hinten fordern, würden nicht nach Vorschrift handeln.
Früher wäre es hier auch so gewesen, aber dat gait nu nich meer.

Gruß
 

Sergej Mensch

Mitglied
07.02.2006
68
Hallo Friedel,

ja, da hast Du Recht mit dem Nummer 1.
Vor 5 Jahren gab es noch ein EL in Wolfsburg, genau gesagt in Warmenau.
El läuft jetzt irgendwo bei Legoland.

Alles Gute und viel Erfolg beim Umbau!

Gruß aus Schwebheim
Serg
Peugeot 106 Electric
 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Hallo Sergej,

nett mal wieder von Dir zu hören.
Wie ich sehe, bist Du dem EL abtrünnig geworden.
Zss zss zss...

Gruß aus der alten Heimat
 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Moin,

bin von der 2-wöchigen DR zurück und finde eine Gutschrift vom Finanzamt in der Post.
Ich hatte das EL ja kürzlich abgemeldet, weil mir der TÜV-Termin im Nacken saß.
Nun zahlt mir Vater Staat die vollen ¤ 11,- KFZ-Steuer zurück, obwohl von dem 12-Monats-Turnus bereits fast 4 Monate "abgefahren" waren.
In der Begründung heißt es: Die Steuer wird nach der Kleinbetragsverordnung auf 0,00 ¤ festgesetzt.

Im Netz findet man Hinweise, dass bei der Festsetzung der Steuerschuld bei unter ¤ 5,- oben genannte Verordnung greife und nichts zu zahlen sei.

Ergo würde man für ein EL mit Saisonkennzeichen von (z.B. Mai - September) keine Steuern zahlen.

Oder? :D

Ok, ok, neue Fzg. sind sowieso steuerfrei...

Gruß
 

Yardonn

Mitglied
22.06.2009
189
Na da ist ja richtig Sparpotential drin.
Da nehme ich doch direkt 2 CityEl mit Sesonkenzeichen, so kann ich durchgehend fahren und spare die 11 ¤. :D
Ich denke die KFZ-Steuer ist beim CityEl wirklich kein Thema, oder?
 

Yardonn

Mitglied
22.06.2009
189
Seit wann braucht der Staat einen besonderenGrund um Steuern zu erheben.
Der Hauptgrund ist doch: Brauche Geld.
Ich bin nur froh, das die CityEl-Klasse dabei irgendwie vergessen wurde.

Warscheinlich ist die Begründung, das viele Hänger Zwillingbereifung (also 2 räder...) haben und keinen Verbrennungsmotor. Damit kostet natürlich Ein elektrisches Zweirad die Hälfte, oder? :D

Nein, scherz bei Seite, da die Zweirad-Steuer ja eigentlich Hubraumbezogen ist, es aber keine direkte Verbindung zur KFZ-Steuer (wo ja Elektrofahrzeuge eine Klasse haben...) gibt, haben die einfach irgendwas als Basis genommen, was keinen Verbrennugsmotor hat. Wahrscheinlich "mit der heißen Nadel gestrickt".
Natülich hätte man sich an der KFZ-Regel anlehnhen können, aber vielleicht waren ihnen diese Tarife einfach zu billig.
 

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