Moin,
heute morgen habe ich mit etwas Wehmut mein seit 8 Monaten TÜV-überfälliges EL abgemeldet.
Allen Latrinen-Parolen und Stammtisch-Unken zum Trotz kann ich gleich entgegnen, dass es keine Strafgebühr gibt!
Wieder anmelden natürlich nur mit neuem TÜV, der dann aber wieder volle 2 Jahre gilt .
Der Grund liegt zum einen darin, dass ich wohl noch mehrere Monate zur Fertigstellung brauche, zum anderen habe ich ein neues Nummernschild im Auge mit einer Ziffer weniger.
Und da es in Wolfsburg offenbar kein weiteres EL gibt, kann es nur das EL1 sein :spos: hihi...
Kennzeichentausch bei Wiederzulassung ist übrigens kein Problem, auch vor Ablauf eines Jahres.
Leider bestehen die hier auf das vordere Schild.
Landkreise, die nur die Tafel hinten fordern, würden nicht nach Vorschrift handeln.
Früher wäre es hier auch so gewesen, aber dat gait nu nich meer.
Gruß
heute morgen habe ich mit etwas Wehmut mein seit 8 Monaten TÜV-überfälliges EL abgemeldet.
Allen Latrinen-Parolen und Stammtisch-Unken zum Trotz kann ich gleich entgegnen, dass es keine Strafgebühr gibt!
Wieder anmelden natürlich nur mit neuem TÜV, der dann aber wieder volle 2 Jahre gilt .
Der Grund liegt zum einen darin, dass ich wohl noch mehrere Monate zur Fertigstellung brauche, zum anderen habe ich ein neues Nummernschild im Auge mit einer Ziffer weniger.
Und da es in Wolfsburg offenbar kein weiteres EL gibt, kann es nur das EL1 sein :spos: hihi...
Kennzeichentausch bei Wiederzulassung ist übrigens kein Problem, auch vor Ablauf eines Jahres.
Leider bestehen die hier auf das vordere Schild.
Landkreise, die nur die Tafel hinten fordern, würden nicht nach Vorschrift handeln.
Früher wäre es hier auch so gewesen, aber dat gait nu nich meer.
Gruß