Eintragungspflicht bei Spannungsänderung? - Elektroauto Forum

Eintragungspflicht bei Spannungsänderung?

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Konrad S.

Mitglied
07.09.2005
177
Hallo Forum,

ich habe vor kurzem aus bekannter Quelle einen Schwung NiCd-Flugzeugakkus erstanden und bin nun mitten in der Umrüstung von Blei auf NiCd. In einem ersten Schritt möchte ich die Reichweite mit 32 Zellen (= 38,4V) erproben. Da aber in die Batteriekästen 36 Zellen bequem untergebracht werden können, soll in einer nächsten Stufe auf 43,2V erweitert werden.

In diesem Zusammenhang die Frage: welche Spannungsänderungen am El sind eintragungspflichtig? (Mein El ist auf 45 km/h gedrosselt und fährt mit kleinem Nummernschild, d.h. kein regelmäßiger TÜV)

Nebenfrage: wenn ich wg. der Spannung zum TÜV muss, kann es passieren, dass das ganze El geprüft wird, oder schaut sich der Prüfer nur die Änderung an? (Habe bisher nicht die tiefgreifende TÜV-Erfahrung...). Auf was sollte man im Vorfeld noch achten?

 

Andreas Friesecke

Aktives Mitglied
27.04.2006
743
Hallo Konrad,

nachdem die Spannung kein Wert in den Fahrzeugpapieren ist, wird sie auch keiner nachprüfen können. Also: immer locker bleiben.
Schlafende Hunde wecken ist hier glaube ich sehr schlecht.

Mit 45km/h Kennzeichen darfst Du halt nur 45km/h fahren. Wenn Du mit 60km/h erwischt wirst, läuft Du Gefahr, dass Dein Gefährt wegen berechtigtem Tunigverdacht geprüft wird. Die Mopedschrauber kennen das Problem...
Dann wird sicherlich einiges in Frage gestellt.

Mein Kewet ist zum Beispiel mit 7,5kW eingetragen, aber das ist halt der Wert, der auf dem Motor steht. Beim Anfahren mit 60V ist es aber kein Problem den Maximalstrom zu ziehen, dann habe ich 16kW auf der Achse...

Am besten, Du denkst Dir Deinen Teil, schweigst und genießt die höhere Spannung.

Gruß
Andreas
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Beim 48V El ist die abweichende Batteriespannung sehr wohl eingetragen, in wie weit das sein muß bleibt dahingestellt,

Gruß

Roman
 

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