Drehstrommotor im ERK, Leistung 30 min, TÜV Eintragung.



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ba0547

Aktives Mitglied
23.07.2008
690
Nordbayern
Hallo,

fahre seit einiger Zeit mit dem ERK mit Sevcon Inverter und Schwarz Drehstrommotor. Wollte den Motor und die Akkus jetzt beim TÜV eintragen lassen.
EMV Prüfung ist nicht erforderlich. Der TÜV möchte allerdings eine Leistung eintragen die der Motor 30 min erbringen kann. Dazu sollte ich entweder auf einen Leistungsprüfstand oder die Daten vom Motorhersteller erfragen. Leider habe ich von der Firma Schwarz keine Daten über 30 min bekommen, nur die über 2 min. Kann man die irgendwie hochrechnen? Hat jemand Erfahrungen mit den Motoren der Firma Schwarz? Den Motor den ich verwende soll auch bei Trabbiumbauten verwendet werden.

Laut TÜV gibt es seit Juli 2012 die Richtlinie das man die Motorleistug über 30 min ermitteln muß.

Servus, harald.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Was steht den auf dem Motor, 2 min S2, dann ist für 30min S1 gültig, die sollte auf dem Motor stehen.
Wenn nicht dann halt die Daten für den strom und das cos phi auf dem Typenschild nehmen, ist zwar etwas mehr da es die Eingangsleistung ist aber immerhin ein Anhaltspunkt und ein Nachweis zum eintragen.

Motorenprüfstand geht eigentlich nicht da du die Grenztemperatur nicht kennst.

Gruß

Roman
 

ba0547

Aktives Mitglied
23.07.2008
690
Nordbayern
hallo roman,

ich bin der meinung das auf dem typenschild was mit s2 draufsteht. habe irgendwann mal die drehmoment, leistungskurve von dem motor bei 2 min bekommen. könnte man das irgendwie hochrechnen oder entsprechend so modifizieren das der tüv das evtl. akzeptiert?
hab dem tüvprüfer diverse vorschläge gemacht was der da als leistung eintragen könnte, hat der alles abgelehnt. er will die 30 min dauerleistung haben. hab auch mit einem bosch dienst gesprochen der einen leistungsprüfstand hat, der meinte das eine 30 min leistungsprüfung noch nie verlangt wurde. die machen auch leistungstests für tüv und polizei.

bist du am freitag in waldbrunn? vielleicht können wir da nochmal nach ner lösung suchen..

servus, harald.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
30 Minutenwerte kann nur Dein örtlicher Tüvmann unter dem Ladentisch messen. Du bist wohl nicht in Griechenland großgeworden? 30 Minuten, das heißt praktisch, Dauerleistung, da solltest Du die Nennleistung nehmen.
Gegen Aufpreis kannst Du auch für jeden TÜV spezielle Prüfstandsmessungen bekommen. So auch den 29 Minutenwert, bei dem dichter Rauch herausquillt.Ein paar Erk-Motoren wirst Du dafür wohl opfern müssen. Hast Du schon den Crashtest gemacht? Auch der ist geeignet, finanzielle Wünsche der Tüvbelegschaft zu befriedigen. Also, unter den 30 Minuten ist wohl die Mindestzeit zu verstehen, die schon als Dauerleistung anerkannt wird. Dürfte dann wohl als Dauerleistung behandelt werden.
Der Michael Fröhlich hier in Düsseldorf setzt im Fernsehen immer die 3000 PS-2,9 Sekundenleistung an, in der seine Induktionsmotorklapper von Null auf 100 angeblich beschleunigt. Beim Tüv dann Nennleistung des Siemensinduktionsmotors. Dazwischen liegt dann der Faktor 100.
Vergiss nicht, dass der Wert von der angenommenen Verschmutzung abhängt. Als Dreckspatz darfst Du dazu ruhig den Dauerleistungswert ansetzen. Aus meinem Saxomotor habe ich jedenfalls Unmengen Staub herausgeblasen. Angesichts dessen sind Stundenwerte immer völlig Deiner Intuition anheimgestellt.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

die Angabe S2 2min sagt gar nichts wenn keine Umgebungstemperatur eingetragen ist.
Hochrechnen geht deshalb nicht, es sei denn du hättest die Drahtquerschnitte und den Wärmeüberganswiderstand.

Deshalb geht auch messen nicht weil du ja nicht weißt wieviel der Motor ab kann.

Einzige Möglichkeit auf der sicheren Seite bleiben und mit geringer Leistung 30 min laufen lassen und den Wert bestätigen lassen.

Gibt noch ein paar Möglichkeiten die sollten wir aber direkt besprechen.

Gruß

Roman
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ja, das wird ein ziemlicher Phantasiewert. Da kann eigentlich nur das zählen, was der Hersteller erträumt hat, bei der von ihm angenommenen Sauberkeit des Motorinnern. So etwas ist in der Nenndauerleistung alles berücksichtigt, wenn es ein deutscher Hersteller ist, im Ausland oft nicht.
Eine halbe Stunde ist eine sehr lange Zeit für die Aufheizung des Motors, da gibt es nicht viel Unterschied zur Nenndauerleistung. Ich würde da 10% großzügig an Aufschlag zugestehen und ansonsten darauf hinweisen, dass Du nicht die fabrikmäßige Normeinbaulage hast und den Staubanfall einrechnen musst.
Ja, umrechnen kann man viel, auch aus der 2-Minutenleistung, aber nur, wenn Du die übrigen Materialdaten vollständig hast.
Mit der 1/2 Stundenleistung ist sicherlich nicht gemeint, dass der Motor dann stirbt oder qualmt.
 

ba0547

Aktives Mitglied
23.07.2008
690
Nordbayern
hallo,

hab mittlerweile die 30 min kurve vom hersteller bekommen. hoffe der tüv wird die auch ohne prüfstand akzeptieren. roman wollte mir auch noch was zusenden. mit beiden angaben wird es wohl irgendwie beim tüv mit der eintragung klappen..

servus, harald.
 

E. Vornberger

Aktives Mitglied
09.10.2006
569
Hallo Harald, falls es noch interessiert: Ich habe jetzt hier den Kfz-Schein meines Fluence. Da steht bei der Antriebsleistung tatsächlich "50kW/30Min, Spitze 70kW".
Wie ist es ausgegangen?
 

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