Firmen mit Sitz in Baden-Württemberg können den Bau von betrieblicher Ladeinfrastruktur fördern lassen.
Die Förderung beträgt 40% bis maximal 2.500 € je Ladepunkt.
Gefördert werden AC Ladepunkte bis 22 kW, Schnellladepunkte ab 22 kW
Förderbedigungungen sind u.a.:
Die Förderung beträgt 40% bis maximal 2.500 € je Ladepunkt.
Gefördert werden AC Ladepunkte bis 22 kW, Schnellladepunkte ab 22 kW
Förderbedigungungen sind u.a.:
- Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Ladepunkte nach aktuellstem Stand der Technik
- Anordnung im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
- Ladeinfrastruktur, im Eigentum (keine Miet oder Leasingmodelle)
- Förderung von maximal 100 Ladepunkten
- Inbetriebnahme innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung des Zuschusses
- Mindestbetriebsdauer 3 Jahre
- Antragsstellung ab 1.11.2019
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) | L-Bank
Wir fördern die Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen sowie Elektroinstallationen in WEG in Baden-Württemberg.
www.l-bank.de