http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erstes-landesgefoerderte-elektro-fahrschulauto/
Erstes landesgeförderte Elektro-Fahrschulauto
Das erste landesgeförderte Elektro-Fahrschulfahrzeug nahm Verkehrsminister Winfried Hermann in Betrieb. Die Stuttgarter Academy Fahrschule Drive profitiert von einer Förderung in Höhe von rund 9.000 Euro für einen vollelektrischen Renault ZOE.
„Erfahrungen zeigen, dass Fahrschüler in Elektrofahrzeugen das Fahren leichter lernen. Und wer einmal elektrisch gefahren ist, erkennt wie viel Spaß elektrisches Fahren macht und wie unkompliziert die Technik ist“, sagte Minister Hermann.
9000 Euro ... das ist ja fast geschenkt ... und dann im LAENDLE einen RENAULT ... (weil die Premium-Industrie nix liefern kann ?)
Das Land Baden-Württemberg fördert bei Fahrschulfahrzeugen die Mehrkosten eines elektrischen Antriebs, im Vergleich zu einem gleichartigen Fahrzeug mit konventionellem Antrieb, mit 75 Prozent, maximal 10.000 Euro für Elektrofahrzeuge und 7.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Antragsberechtigt sind alle Fahrschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Fahrschulen verpflichten sich, die Fahrzeuge für mindestens drei Jahre im Fahrschulbetrieb einzusetzen.
Ministerium für Verkehr: Elektromobilitätsförderung
Erstes landesgeförderte Elektro-Fahrschulauto
Das erste landesgeförderte Elektro-Fahrschulfahrzeug nahm Verkehrsminister Winfried Hermann in Betrieb. Die Stuttgarter Academy Fahrschule Drive profitiert von einer Förderung in Höhe von rund 9.000 Euro für einen vollelektrischen Renault ZOE.
„Erfahrungen zeigen, dass Fahrschüler in Elektrofahrzeugen das Fahren leichter lernen. Und wer einmal elektrisch gefahren ist, erkennt wie viel Spaß elektrisches Fahren macht und wie unkompliziert die Technik ist“, sagte Minister Hermann.
9000 Euro ... das ist ja fast geschenkt ... und dann im LAENDLE einen RENAULT ... (weil die Premium-Industrie nix liefern kann ?)
Das Land Baden-Württemberg fördert bei Fahrschulfahrzeugen die Mehrkosten eines elektrischen Antriebs, im Vergleich zu einem gleichartigen Fahrzeug mit konventionellem Antrieb, mit 75 Prozent, maximal 10.000 Euro für Elektrofahrzeuge und 7.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Antragsberechtigt sind alle Fahrschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Fahrschulen verpflichten sich, die Fahrzeuge für mindestens drei Jahre im Fahrschulbetrieb einzusetzen.
Ministerium für Verkehr: Elektromobilitätsförderung