Hallo Herbert,
sorry wenn ich mal einen Schuß ins Blaue wage - Technisch TOP kaufmännisch ein FLOP - aber nicht die City Com, sondern Du und Deine Ausführungen!
z.B. Deine Aussage:
"Ja, dieser Schaden tritt leider bei diesem Modell öfter auf. Keine Frage, tausche ich aus. Ich bitte um Entschuldigung"
Wäre der Beweis eines Serienfehlers der nach BGB § 437 den "Geschädigten" berechtigt, seine gesamten Kosten für den Ersatz / Austausch dem Werk in Rechnung zu stellen.
Die Aussage aus Deinem ersten Bericht:
Eine etwas barschere Email an die CityCom hinsichtlich Austausch auf Garantie wird mit der Aufforderung beantwortet, die defekte Batterie und das Ladegerät zwecks Überprüfung einzusenden. Die Stossrichtung ist klar: natürlich trifft weder den Hersteller noch den Lieferanten irgendwelche Schuld, sondern der Kunde ist zu blöd und verschuldet in seiner grenzenlosen Beschränktheit den Schaden an den Batterien.
Ist das typische Verhalten von Kunden. Ein wirtschaftlich einwandfrei arbeitendes Unternehmen wird eben nicht jede Reklamation ohne Kontrolle hinnehmen.
grundsätzlich besteht das Recht auf 2 - 3 malige Reparatur / Wandlung. Um den eventuellen Fehler zu beheben, wird bei Reklamationen an Akkus grundsätzlich auch das Ladegerät zur Prüfung benötigt.
Das Du in der Zeit nicht laden / fahren kannst ist richtig - läßt sich aber nicht ändern.
Bedenke bitte, daß die City Com ein kleines Unternehmen ist, daß nicht den Servicetechniker aus der Portokasse zahlen kann.
Mit etwas Verständnis sind viele Probleme deutlich kleiner und leichter zu lösen.
Und nur zur Info - ich bin weder persönlich noch finanziell an der City Com beteiligt, aber eben in einem Industirunternehmen tätig, daß auch mit Kunden - Reklamationen und Akkus was zu tun hat.
Rappel - der rote Flitzer