Gerade habe ich Infos zur geplanten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gefunden, die eindeutig klarmachen dass die Herren in Berlin CityEls nicht mit 16-Jährigen am Steuer sehen wollen. Führerschein Klasse M bezieht sich in Zukunft eindeutig auf Zweiräder und Krankenfahrstühle dürfen nur noch mit 15 km/h über die Straßen schleichen. :-(
Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind u.a. "Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),"
Nachzulesen auf http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV_Inhaltsverzeichnis_neu.htm , § 4 und § 6, Angaben ohne Gewähr weil noch nicht offiziell beschlossen!
Da haben die aber sehr schnell auf das Gerichtsurteil vom Januar reagiert...
Gruß, Vera Kürten
Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind u.a. "Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),"
Nachzulesen auf http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV_Inhaltsverzeichnis_neu.htm , § 4 und § 6, Angaben ohne Gewähr weil noch nicht offiziell beschlossen!
Da haben die aber sehr schnell auf das Gerichtsurteil vom Januar reagiert...
Gruß, Vera Kürten