Zulassungsbestimmungen



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Matthias1705

Mitglied
07.12.2010
227
Hallo,

weis jemand ob die Zulassungsbestimmungen für EV´s Baujahranhängig ist. Das soll heißen, ob für eher alte Fahrzeuge die von Verbrennungsmotor auf Elektromotor umgebaut werden die Zulassungsbestimmungen von heute oder die des Baujahres entsprechenden sind?

Grüße, Matze
 

trimaransegler

Aktives Mitglied
13.09.2009
390
Ich glaube es war irgendetwas mit 2003. Danach braucht man eine komplette EMV-Prüfung. Über den Rest wissen sicher andere hier mehr Bescheid.
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Wie Friedhelm schrieb 2003.

Was davor liegt ist wie so vieles von der Kenntnis und dem "Goodwill" des TÜV- mannes abhängig - am besten fährt du wenn du vorher dir einen mit guten Willen suchst.

Haste Schon mal den LOREY MASCHINENBAU kontaktiert- der muß ja welche kennen.
 

Matthias1705

Mitglied
07.12.2010
227
Danke Leute,

das hilft mir schon etwas weiter.

Ich brauche ein anderes Baustellen Auto und wollte mir vorsorglich einen einen 4x4 kaufen. Einen Fiat Panda oder Subaru Justy würde mir reichen. Die Hauptsache ist Allradantrieb und Anhängerkupplung.

Und wenn es die Zeit dann mal zulässt und das Auto nicht mehr so oft gebraucht wird, soll der als Hybrid umgebaut werden.

Kennt hier jemanden einen, der so was ähnliches schon mal gemacht hat.

Grüße, Matze
 

Andreas Friesecke

Aktives Mitglied
27.04.2006
743
Hi Matze,

meines Wissens geht es immer um der Tag der Erstzulassung, der entscheidend ist.
Dabei ist es dann später wohl egal, ob man einen anderen Motor einbaut oder auf Elektro umrüstet. Es gelten dann immer die Bedingungen die auch zum Termin der Erstzulassung gegolten hätten.
Wichtig ist also, dass Du eine Karre umrüstest, die schonmal zugelassen war und wegen der dann nicht zwingend (Auslegungssache des TÜV-Prüfers) erforderlichen EMV-Prüfung vor 17.06.2003.

das Stichdatum betrifft das konkrete Fahrzeug. Beispiel: sie haben 2 technisch identische Fahrzeuge. Das eine ist EZ 16.06.2003, das andere 18.06.2003 -> bei dem 2 Tage später Erstzugelassenen Fahrzeug ist der EMV-Nachweis zwingend erforderlich, bei dem ersten nicht.

Gruß
Andreas
 

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