Hallo zusammen!
Seit 2006 steht auf der Rechnung der Stadtwerke Ahlen GmbH folgender Hinweis:
Hinweis gem. § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung-EnergieStV bei der Belieferung mit Erdgas
Steuerbegünstigtes Energieerzeugniss! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Ist wohl so zu verstehen, das man Zuhause sein Erdgasauto nicht befüllen darf...
Wohl so, wie der Bauer nicht mehr mit Heizoel auf den Acker sollte.
Wann sind wir Elektrofahrer drann?
Hat schon jemand was erfahren?
Gruß
Karl-Heinz
Seit 2006 steht auf der Rechnung der Stadtwerke Ahlen GmbH folgender Hinweis:
Hinweis gem. § 107 Energiesteuer-Durchführungsverordnung-EnergieStV bei der Belieferung mit Erdgas
Steuerbegünstigtes Energieerzeugniss! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Ist wohl so zu verstehen, das man Zuhause sein Erdgasauto nicht befüllen darf...
Wohl so, wie der Bauer nicht mehr mit Heizoel auf den Acker sollte.
Wann sind wir Elektrofahrer drann?
Hat schon jemand was erfahren?
Gruß
Karl-Heinz