sam Zulassung



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Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
seit einer woche steht mein (www.cree.ch) SAM bei der typisierungsstelle (in österreich). probleme habe ich bis jetzt damit die elektromagnetische verträglichkeit (EUR richtlinien) nachzuweisen, in der schweiz braucht man das anscheinend nicht und in deutschland hat der TÜV das gutachten zur zulassung des SAM bestätigt, aber anscheinend auch keine genaueren daten.
wer kennt sich damit aus? hab wenig lust den SAM um teures geld ins messlabor zu stellen. wäre die erste zulassung in österreich.
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
nochwas: ein deutsches TÜV gutachten zur erlangung der betriebserlaubnis (1 seite) habe ich vorgelegt. das reicht anscheinend nicht, weil die österreichische zulassungstelle genau wissen will, was hinter den paragraphen steckt. der hinweis "nachweis eg-richtlinie liegen vor". reicht z.b. nicht. dazu muss ich sagen, daß ich die auskunft erhielt, daß in kärnten vor 5 jahren das letztemal ein elektroauto typisiert wurde. seufz

mfg
matthias
www.elektromobil.com
 
K

Karl

Guest
Hallo Mattias,

Kärnten ist doch schon Balkan ? Hast Du vergessen etwas nachzuhelfen?
Was gibt es für gültige Vorschriften über elektromagnetische Verträglichkeit ( in Fahrzeugen) ?

sonnenelektrische Grüße

Karl
( und viel Glück !)
p.s. Wenns die es genau wissen wollen, ist in Ordnung, aber das ist dann eindeutig ihre Aufgabe!!
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
es geht um
97/24/EG Kap. 8 für Motorräder und selbständige technische Einheiten
siehe auch: http://www.tuev.at/go/index.pl?l=de&seite=ev15

wer weis mehr. es sind doch auch andere SAM in deutschland zugelassen und eigentlich gilt das gleiche EU-recht in deutschland!!

mfG
matthias
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
In Deutschen Landen habe ich eine Funkmessung schon mitgemacht. Da wurde gemessen, was das Fahrzeug an Störstrahlung abgibt, auf dem Rollenprüfstand! Das Ende vom Lied war, dass man an diesem Fahrzeugtyp, sämtlich Leistungskabel mit Abschirmschutzschlauch ausrüsten mußte.

Viel Glück weiterhin

Ralf
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
gerade beim SAM ist der gesamte antriebsstrang ja in einem alugehäuse. meiner meinung nach beste abschirmung. oder?
mfg
matthias
 

Frank Rethagen

Mitglied
06.04.2006
208
Hallo Matthias,

in Deutschland muss ein Fahrzeug die Vorschriften erfüllen, die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung gültig waren. Deshalb ist es kein Problem ein altes Auto z.B. Citroen Baujahr 1965, immer in Frankreich gefahren und jetzt nach Deutschland geholt, zuzulassen.
Das selbe Auto (auch 1965 gebaut) aber noch nie zugelassen, müsste allerdings die aktuellen Zulassungsbestimmungen erfüllen, z.B. müssten die aktuellen Abgasnormen eingehalten werden, womit eine Zulassung fast unbezahlbar wird.
War der SAM schon mal zugelassen? Wenn ja, dann erkundige Dich ob bei euch nicht dieselben Bedingungen gelten und seit wann die elektromagnetische Prüfung vorgeschrieben ist.

Gruß Frank
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
mein SAM war bis letzten herbst in der schweiz zugelassen. und das ist nicht EU-Raum. in der schweiz gelten die EU-regelungen für elektromagnetische verträglichkeit also nicht. andererseits fahren SAM des gleichen typ zugelassen in deutschland und das ist sehr wohl EU-raum. vielleicht ist der tüv bei der zulassung nur etwas kulanter als die österreichischen behören? bin etwas ratlos.

mfg
matthias
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
eine möglichkeit wäre noch eine (befristete) ausnahmegenehmigung durch den landeshauptmann. also von jörg haider....


mfg
matthias
 
A

Alb_Andreas

Guest
.. und wenn Du ihn (z.B. über einen Bekannten) erstmal in Dtld zulässt?
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Jörg Haider in Deutschland zulassen? Wo denkst Du hin?
Aber eine Probefahrt mit dem Cree würde mir schon gefallen. Darf es ein Düsseldorfer Kennzeichen sein?
http://www.imp-deutschland.de/ftp/emv.pdf
Interessant ist der Mittelweg auf Seite 6: Sollte sich bei den Schweizer Erbauern ein sachkundiger deutscher Handwerksmeister befinden, oder erkennt gar die Bundesrepublik den schweizerischen Handwerksstand als vollwertig an, so kann dieser, sofern nicht gegen die Verträglichkeitsbestimmungen verstoßen wurde, in einer Selbsterklärung sich selbst die Konformitätserklärung ausstellen. Da das Handwerk unfehlbar ist, muss der deutsche Staat dann das CE-Zeichen erteilen. Dieses gilt dann wiederum im gesamten EU-Raum. Es sei denn, Jörg Haider beweist das Gegenteil.

Eigentlich sollte es sich mehr oder weniger um eine Formsache handeln, da die Schweiz meist die Vorschriften strenger auslegt. Wenn nicht, dann würde ohnehin sofort nachgebessert.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Korrektur: Nicht der Staat, sondern der Betrieb (Handwerk) stellt die Konformitätserklärung aus und bringt das Zeichen an.
Der Staat ehrt bzw. schützt auf diese Weise das goldene Handwerk. Klar, jeder östereichische Handwerker oder TÜV-Mann fühlte sich geehrt, wenn er diese verdienstvolle Aufgabe gegen unangemessenen Lohn übernehmen dürfte.
 
R

reinhold

Guest
Hallo
Dieses Thema hatte ich vor 2 Wochen mit dem Express.
Regel: Fahrzeug vor Baujahr 2002 benötigen KEINE Verträglichkeitsprüfung.
Neue also alle.
Dass Licht und Blinker gehen; Lampen ein Prüfzeichen haben; eine Fahrgestellnummer eingeschlagen ist; vorne rechts...davon gehe ich aus
ABER:
Diese Verträglichkeitsprüfung kann (Z.B.)in einem speziellem Labor in STRAUBING
für wenig Geld erworben werden.
(sagt mein freundlicher Tüv-Mensch Hr Kachel; 0941-64540)
Den werde ich noch öfters belagern...mit Einzelabnahmen....
Es ist eigentlich so:
niemand kennt sich so genau aus.
Das Gesetz kann verschieden ausgelegt werden.
Manche Leute besuchen nacheinnander verschiedene Tüvs...
Das ist Zeit und kostenspielig aber es hilft nix; erste Abnahme ist schwierig!
Zähne Zambeissen und weitermachen!!!!
Viel Glück...
Reinhold
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
mein SAM wurde 2001 in der schweiz (nicht EU!) erstmals zugelassen. wo steht diese regelung mit "gültig ab erstzulassung 2002" genau?
wäre wichtig.
mfg
matthias
www.elektromobil.com
 
A

A.Klasen

Guest
Hallo Matthias,

es ist nicht möglich, das Dein SAM in der Schweiz ohne EMV Prüfung, die der Schweizer Elektrotechnische Verein (SEV) macht, zugelassen war.
Für das Fahrzeug gibt es eine Typenprüfung.
Die Nummer der Typenprüfung steht im Fahrzeugschein der entsprechend unserem KFZ-Schein mitgeführt werden muß.
Die Unterlagen der EMV Prüfung, in der Regel ein Zertifikat liegen dem Straßenverkehrsamt vor, dürfen diese aber nicht herausgeben.
Du solltest Dich mit mit den Auftraggeber der EMV Prüfung, wahrscheinlich ehemals die Firma Cree in Verbindung setzten und um eine Kopie des Zertifikates bitten.

Mfg

A.Klasen
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
Nein, in der Schweiz hat es definitiv keine EMV Prüfung für den SAM gegeben. Habe nachgefragt und auch die Unterlagen vom Straßenverkehrsamt.

Ich suche also SAM-Fahrer aus Deutschland (EU-Gesetz gleich wie in Österreich)!

mfg
Matthias
 

Matthias Köchl

Neues Mitglied
23.04.2006
8
es wird immr lustiger: derzeit überlegt sich die österreichische behörde, ob sie Helmpflicht für den SAM verordnen muss. (weil es ja ein "motorrad" ist.)

lg m
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Klar, die wollen eine Musteruntersuchung. Bei Funkgeräten genügt immer noch die Konformitätserklärung, gekennzeichnet mit dem "CI"-Zeichen. Die Labore, die damit Geld verdeinen, sind natürlich an einer Verschärfung der Bestimmungen interessiert. Das ist zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie es ein Kraftfahrzeug ja sein kann, der Fall. Hier gelten, zum Beispiel in sensiblen Bereichen, wie in der Chemie, ganz andere Bedingungen. Ich bin davon ausgegangen, dass die Störstrahlungstests und die der Störstrahlungsfestigkeit (EMV), wie sie bei Funkgeräten üblich ist, ausreicht. Klar, auch in der Nähe eines militärischen Radargerätes darf das Ding nicht plötzlich auf Vollgas schalten, oder zu brennen anfangen. Ich habe gleich zwei handies in zwanzig Meter Entfernung von einem militärischen Radargerät verloren.

Die Preise für von dritter Seite durchgeführte Tests sind in jedem Falle viel zu hoch. Da gibt es nur eines: Mit dem Herstellerwerk zusammen beraten. Der Test gilt dann für alle zukünftig nach Österreich und in den europäischen Raum eingeführten Crees, plus den Ländern, die die europäischen Tests akzeptieren. Das ist nichts für einen Privatmann.
Ich nehme an, eine Musterzulassung liegt längst in Deutschland bei irgendeinem TÜV vor. Ich habe selbst einmal ein Auto aus Frankreich eingeführt und mehrere deutsche TÜVstellen weigerten sich standhaft, mit der längst vorliegenden Baumusterzulassung herauszurücken. Als ich nachhakte, fanden sich gleich mehrere. So wird heute mit Sicherheitstechnik Geld gemacht. Damals musste ich extra nach Saarbrücken fahren, um das zu beweisen. Erst dann fanden sich die Papiere auch in Köln. manchmal wollen die Angstellten eigentlich nur ein paar Tage das Gerät selber testen.

Das Tollste passiert, wenn man selbst ein Auto zusammenschraubt, z.B. ein Elektroauto. Bei vielen TÜVs ist die Zulassung praktisch unmöglich. Dabei gibt es schon immer die Möglichkeit der Einzelzulassung. Politiker müssen immer wieder nachhelfen, damit Bastlern diese Möglichkeit nicht verschüttet wird.

Aber hier ist der Hersteller gefragt. Dort weiß man mit Sicherheit, bei welchem deutschen oder anderen TÜV die Unterlagen liegen. Dann genügt meist ein Telefongespräch von TÜV zu TÜV. Ich musste damals viel herumtelefonieren und musste zwei Wochen auf mein Fahrzeug verzichten, bis ich einen TÜV-Angestellten fand, der die Papiere vor dem Verschwinden gesichert hatte....

Skilehrer und TÜV-Angestellte...
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Leg Dich nicht mit ihnen an. Die sind im Rudel und werden giftig. Versuch mal, einem Skilehrer seine Frau auszuspannen...Immer ruhig, es gibt auch ganz nette unter ihnen.
 

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