S: Kindersitz für City EL



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Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.254
Hi Juergen,
probiers mal bei Herrn Geis: http://www.e-mobile-geis.de/
Oder bei CC direkt.

Mehr faellt mir da auch nicht ein.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,

da ich einen überzähligen, alten Kindersitz hatte, interessierte es mich, ob das Teil sich im EL installieren lässt. Es passt nicht. Daraufhin habe ich den ganzen schweren Unterbau entfernt und die Unterseite des Sitzes mit der 230er Einhandflex ;) ausgeschnitten, so dass das Teil genau auf der Batterieabdeckung aufsitzt. Mit einem Spanngurt konnte ich den Sitz festspannen. Jetzt sieht das aus, als ob es serienmäßig so vorgesehen ist. 1 Kind kann ich mitnehmen. Meine Tochter mit 4 1/2 passt prima rein. Die Konstruktion ist erheblich sicherer als das CC-Original.

Gruß,
Bolko
 

H-G

Mitglied
17.07.2008
77
Hallo Herr Meyer,

habe noch einen Originalkindersitz von Citycom komplett mit Gurten und Rückenlehne in der Garage liegen. Falls Sie ihn haben möchten, kann ich Ihnen den zusenden.

Grüße aus Mittelfranken
 

Jürgen Mayer

Mitglied
30.03.2007
178
hallo

da hab ich Interesse. Können wir mal telefonieren bzw. mailen?

meine Anschrift findest du hier: http://www.cityel.biz/impressum.php
 

laase

Aktives Mitglied
08.10.2009
1.243
Ich habe auch Interesse!
Habe vor ein paar Jahren einen "Römer King" ähnlich bearbeitet wie von Bolko beschrieben: Unterteil, was normalerweise auf dem Polsterbezug aufliegt und die Neigungsverstellung ermöglicht, komplett abbauen; Sitz danach unten noch weiter mit Flex einkürzen und ebene Fläche mit Bauschaum etc. herstellen. Ging sehr gut, kann ich empfehlen. Brauche diesen Sitz jetzt aber in einem anderen Auto.
Habe auch Angst, daß bei dem ganzen ECE-Wahn irgendwann mal ein Polizist einen "modifizierten" Römer beargwöhnt. Daher würde ich auch gern den orig CC Sitz haben.

Viele Grüße, Lars
 

Norbert Klink

Neues Mitglied
09.07.2008
24
Hallo,

ich bin jetzt etwas verunsichert. Ist die Mitnahme von Kindern auf dem Rücksitz wieder erlaubt?
Das wäre ja toll, denn ich fahre meine Kinder bislang scheinbar "illegal" auf der "blanken" Rückbank mit den bisherigen Gurten des EL´s zur Kita/Schule.
Hat CC nun Kindersitze für das EL? Das war laut Auskunft von CC vor einigen Monaten noch ein erklärtes Ziel. Sie wollten mit Römer da etwas tüfteln. Bislang habe ich aber nichts mehr darüber gehört.
Kann mir jemand was dazu schreiben?

Viele Grüße, Norbert.
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Bei einem Gespräch folgend vor ca.4Wochen war das "immer" noch so.

ps. ich habe hier einen King TS; Bezug ist nicht Original aber wer am Sitzschnippeln will der wird da auch nicht so ganz genau hingucken wollen?
 

H-G

Mitglied
17.07.2008
77
Hallo,


Nur CityEl die vor 2007 oder 2008 zugelassen wurden habe 2 Sitze in den Papieren eingetragen.
Nach der neuen EU Verordnung werden pro Person 75kg gerechnet. Bei zwei Personen 150kg.
Damit wäre das CityEl überladen. Deshalb bekommt man neu keine zwei Sitze mehr eingetragen.

Dann muss man noch unterscheiden ob das CityEl als PKW mit großem Nummernschild oder nur als 45km Version mit kleinem Nummernschild angemeldet ist.

Aber auch wer ein altes CityEl hat, hat noch ein Problem. Das Gurtsystem entspricht nicht der neuen Norm. Aus Kostengründen (Tüvabnahme eines neuen Gurtsystems mit Tests und allem drum und dran)
wird Citycom sich kaum für eine TÜVabnahme einsetzen, da neue CityEl (soviel ich weiss) auch nur 120kg zuladen dürfen.
Ich fahre meine Kinder nach wie vor mit dem CityEl. Auch der TÜV hat bei der letzten HU nichts gesagt
als ich mit meinem Sohn mit CityEl Gurtsystem mit Sitzerhöhung vorfuhr.
Allerdings nehme ich keine fremden Kinder mehr mit.

Gruß Hans-Gerd
 

laase

Aktives Mitglied
08.10.2009
1.243
Führe im El immer ein altes CC-Werksfoto mit, auf dem ein Kind im Kindersitz abgebildet ist und ringsherum noch Einkaufstüten stehen. Das hat mir schon einige Male geholfen. Auch der Schriftzug "max. 38kg" auf dem Batteriefachdeckel.
Ich würde aber mit einem viel besseren Gefühl fahren, wenn ich etwas mehr als nur dieses Bild hätte und im Fall der Fälle vorlegen könnte.
Zum Befestigen meines abgesägten Römer-Kindersitzes nehme ich immer den originalen Rollgurt. Leider habe ich selbst dann nichts mehr zum Anschnallen. Wie macht ihr das, womit befestigt ihr eure Kindersitze?
Auf der anderen Seite:
1. muß ich mich in einem El, das mit Mopedkennzeichen fährt, überhaupt anschnallen? Wo genau steht das bzw. das Gegenteil?
2. muß ich einen Helm aufsetzen? Wird immer wieder von hiesigen Polizisten behauptet! Durch welches amtliche Dokument (StVO?) kann ich das entkräften?
3. Gibt es Unterschiede in der Mitnahmemöglichkeit eines Kindes in Abhängigkeit davon, ob das El als Moped oder Auto zugelassen ist? Wo kann man das nachlesen?
4. Auch immer wieder interessant: Kann ich mit einem "Moped" offiziell Fahrradwege nutzen? Ist das in der StVO geregelt oder liegt das im Ermessen der jeweiligen Kommune?

Nochmal zum Kindersitz: Mein El ist ein altes dänisches Cabrio mit einem Verdeck, das direkt hinter der "B-Säule" steil zum Heck hin abfällt. Leider hängt das Verdeck im Bereich des Folienfensters auch noch etwas durch. Als mein Ältester noch in den Kindergarten ging, wurde es hinten schon arg eng für seinen Kopf. Jetzt ist er 1,28m lang und ich kann ihn, so wie es jetzt hinten aussieht, nicht mehr mitnehmen. Stoff direkt auf der Nase. Hat sich da schonmal jemand was ausgedacht? Vielleicht einen Glasfaserstab als Bogen zwischen den Säulen des Überrollbügels aufspannen, der das Verdeck etwas auf Distanz hält?
 

Mühlen-Kiste

Aktives Mitglied
01.07.2007
573
Alles bis 25 km/h muß auf Fahrradwege wenn vorhanden.
Ich fahre manchmal kurze Strecken auf diesen aber nur bis 30km/h
Der Weg sollte aber nicht nur so breit sein wie das EL.
Wenn das Gewicht überschritten wird ist die Art des Fahrzeug egal. Das grundsätzlich nicht erlaubt.
Ist beim VK kein zweiter Sitzplatz eingetragen ist das nicht anders als beim großen Kennz., geht eben nix.

Michael
 

H-G

Mitglied
17.07.2008
77
Hallo!

Vorhandene Gurte müssen benutzt werden. Dies gilt auch für Oldtimer wo Gurte nachgerüstet wurden.

Einen Helm braucht man nicht. Das Fahrzeug hat einen Überrollbügel. Selbst bei dem Motorrad von BMW mit dem Kabinendach und den Überrollbügel besteht keine Helmpflicht.

Ansonsten gibt es von Ort zu Ort unterschiedliche Regelungen. Z.B. Parken am Fahrradständer oder Motorradabstellplatz. Parkgebühren ja oder nein.

Gruß Hans-Gerd
 

korbi

Aktives Mitglied
02.08.2006
1.138
Chiemsee
Hallo laase,

wenn es Dir nur darum geht, den Gesetzeshütern etwas nachzuweisen, hilft Dir sicher auch das Schreiben von Citycom, ob es nun der aktuellen Gesetzeslage entspricht, oder nicht...
Ich glaube kaum, dass sich ein Lokalpolizist so gut in der StVZO auskennt. Die Sicherheitslage musst eh Du selbst verantworten.

Draufklicken:
<tr><td><a href="http://picasaweb.google.de/lh/photo/UYfPTy4cXm8sJu35jDztfPkaQbbvVO8s0x2Kbtb5fO0?feat=embedwebsite"><img src="http://lh3.ggpht.com/_ZZHpuU_cKZ4/S8YB1MlgweI/AAAAAAAABm8/x6IwNic1NYo/s288/Kindersitzschreiben.jpg" /></a></td></tr><tr><td style="font-family:arial,sans-serif; font-size:11px; text-align:right">
 

laase

Aktives Mitglied
08.10.2009
1.243
Hallo Korbi,
vielen Dank für das Kindersitz-Schreiben! So etwas hilft enorm bei der Argumentation vor Ort!
@Michael (Mühlenkiste):
Fanke für die Fahrradweginfo.
Ist beim VK kein zweiter Sitzplatz eingetragen ist das nicht anders als beim großen Kennz., geht eben nix.
Ich habe leider keine Betriebserlaubnis. Nach sowas wurde von den grün/blaugrauen aber auch noch nie gefragt. Nur eine Versicherungsbestätigung, wie halt jedes Jahr. Insofern weiß ich gar nicht, wie viele eingetragene Plätze meine Else hat. Gurt ist jedenfalls nur einer dran.
@Hans-Gerd:
Vorhandene Gurte müssen benutzt werden. ...
Einen Helm braucht man nicht. Das Fahrzeug hat einen Überrollbügel. Selbst bei dem Motorrad von BMW mit dem Kabinendach und den Überrollbügel besteht keine Helmpflicht.
Weiß ich ja auch. die Frage ist aber, wo genau das alles steht.
Ich habe mir mal die StVO angeschaut. Dort steht unter §21a:
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ... (Elsen nicht aufgeführt)
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Daraus kann man mehrere Schlüsse (kein Anspruch auf Vollständigkeit ;-) ableiten:
1. Sicherheitsgurte müssen nur angelegt sein, wenn sie vorgeschrieben sind.
Wer schreibt sie wo vor? StVZO? Hat die Else einen, weil er ihr vorgeschrieben wurde?
2. In dreirädrigen KFZ (Elsen) muß man nur dann keinen Schutzhelm tragen, wenn sie geschlossen sind oder es einen "vorgeschriebenen" Gurt gibt.
Wie ist geschlossen definiert? Müssen Cabriofahrer einen Helm aufsetzen und basic Fahrer nicht? Wird mit dem Aufziehen des Verdecks aus einer offenen Else bereits eine geschlossene? Oder "schließt" der Überrollbügel ein ansonsten "offenes KFZ"?
3.evtl. auch noch: Ich könnte, wenn der Kindersitz bereits den einzigen verfügbaren Gurt beansprucht, dem Gesetz genüge tun, indem ich als Fahrer mir einen Helm aufsetze ;-)

Komme leider erst Ende nä Woche dazu, Eure Antworten zu lesen, bin bis dahin im Urlaub in einem Land, wo man sich über sowas im Allgemeinen gar keine Gedanken macht, sondern nur den Kopf schütteln würde ...
 

jbl

Mitglied
06.12.2008
262
In meinem Schein steht, dass irgendwas an meinem Gurt ausnahmsweise genehmigt ist (ich glaube, da fehlt irgendwo ein Prüfzeichen). Daraus schließe ich, dass das CityEl einen genehmigten Gurt benötigt, also wird er wohl vorgeschrieben sein. Et voila - Helm ab zum Genuss des offenen Fahrens! :)

Gruß, Jochen
 

Patty Sue

Neues Mitglied
04.04.2010
38
Kann man einen handelsüblichen Kindersitz auch einfach am Überrollbügel mit Spanngurten befestigen, oder würdet ihr eher abraten?
 

andreas Andreas

Aktives Mitglied
25.10.2005
1.402
Hallo
Für 1-4 jährige Kinder ist das die beste Methode. Man kann geprüfte Kindersitze verwenden, die auf die Größe des Kindes angepasst sind und entsprechende Gurte haben, die das Kind sicher und schonend halten. In so einem einteiligen Ohrensessel schlafen meine Kinder gerne und lange auf Autofahrten (nicht Cityel). Man braucht 3 Spanngurte: Einen Oben am Überrollbügel, je rechts und links einen unter dem Verstärkungsblech des Überrollbügels. Man sollte die vorgesehenen Gurtpunkte am Sitz benutzen. Darunter ein Schaumstoffpolster, damit er nicht so leicht verrutscht und Vibrationen gedämpft werden. Bei einer Gurtkontrolle vor einer Schule, sagte ein Polizist nur: Sehr gut, schönen Tag noch.

Einen Nachteil hat das ganze: Wenn die Kinder größer werden, bzw. die Beine länger, dann braucht man eine aufrechte Sitzposition. In so einer Position fällt aber der Kopf nach vorne, wenn Kind einschläft. Die Grenze lag bei 1,1m . Danach habe ich keine längeren Fahrten mehr unternommen.

Das Cityel ist zu kurz, um Kinder mitzunehmen bzw. sind die heutigen Kinder zu groß fürs Cityel.
Gruß
andreas
 

laase

Aktives Mitglied
08.10.2009
1.243
... Ist die Mitnahme von Kindern auf dem Rücksitz wieder erlaubt? ... Kann mir jemand was dazu schreiben? ... also wird er wohl vorgeschrieben sein ... sagte ein Polizist nur: Sehr gut, schönen Tag noch ...
Aus der regen Diskussion hier schließe ich, daß es kaum konkrete "berufbare" Schriften zu dem Thema Gurtpflicht gibt, oder?
Hans-Gerd, Du scheinst hier am meisten Durchblick zu haben:
Nur CityEl die vor 2007 oder 2008 zugelassen wurden habe 2 Sitze in den Papieren eingetragen ... Vorhandene Gurte müssen benutzt werden. Einen Helm braucht man nicht. Das Fahrzeug hat einen Überrollbügel.
Wo genau steht denn das?
Wie gesagt: einen FZ-Schein oder eine Betriebserlaubnis habe ich nicht, nur die Versicherungspapiere.
Kann ich mir hinten zwei zusätzliche Gurte einbauen, der Polizei gegenüber behaupten, die wären "vorgeschrieben" und dann zwei Kindersitze hinten auf dem Batteriedeckel damit anschnallen?
Schaue ich mir die ECE R16 "Sicherheitsgurte ..." http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-16-Sicherheitsgurte.pdf
an, so lese ich dabei heraus, daß ich gar nichts machen darf. Entweder ist hinten ein Sitz mit originalem Geprüftem Gurt, dann kann man dort auch einen Kindersitz anbringen; wenn nicht, dann eben nicht.
Interessanter ist aber die ECE R44 "Kinderrückhaltesysteme" http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-44-Rueckhalteeinrich-tungen-fuer-Kinder.pdf :
Ab Nummer 6.1.2 steht dort was über Rückhalteeinrichtungen im Gepäckbereich. Kategorie "spezielles Fahrzeug" ... Ich bin noch nicht ganz durch ;-) aber vielleicht läßt sich ja dort etwas Überzeugendes rausziehen.
Wer weiß Genaues darüber? Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat CC damals einen Kindersitz angeboten? Waren die Gurte/Punkte/Verankerungen geprüft? Welches Prüfzeichen hat der Kindersitz ggf?
 

caipiguys

Mitglied
05.04.2010
65
Das werde ich genauso machen.
Habe dazu zwei Sitze zuhause, mal sehen, welcher sich besser anpassen läßt.
Ein Recaro Kindersitz mit sehr stabiler eigener Rückenlehne und ein Kindersitz vom Fahrrad.
Ebenfalls mit stabiler Rückenlehne und sogar Rohrrahmen. Kindersitz vom Rad hat den Vorteil, dass er einen eigenen 5 Punkt Gurt hat. Der Recaro bedarf da noch einiger zusätzlicher Umbaumaßnahmen am Überrollbügel. Der Sitz ist so konzipiert, dass das Kind direkt mit dem Dreipunktgurt vom Pkw angeschnallt werden soll.
Mal sehen, vielleicht passen auch beide Sitze nebeneinander......:rolleyes:

Gruß Stefan
 

Patty Sue

Neues Mitglied
04.04.2010
38
Hab vorhin grad mal probiert einen Kindersitz zu befestigen, ging auch ganz ordentlich, das Problem ist aber die Schräge der Cabriohaube. Ich kann das EL gar nicht mehr schließen da die Haube nicht mehr zu geht.

LG Patrick
 

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