Kündigung wegen Elektroroller - Elektroauto Forum

Kündigung wegen Elektroroller

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Jens Schacherl

Aktives Mitglied
30.03.2004
1.069
Hallo,

da will mal wieder eine Firma unerwünschte Humanressourcen entsorgen:

Mit Stromdiebstahl und einem Schaden von 1,8 Cent für ein Unternehmen müssen sich am kommenden Donnerstag die Richter beschäftigen. Einem 41-jährigen Computerfachmann war gekündigt worden, weil er den Akku eines privat gemieteten Elektrorollers rund anderthalb Stunden an einer Steckdose des Betriebs aufgeladen hatte. [...]
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung-wegen-1-8-cent_aid_545758.html

Wenn es um Arbeitsplatzabbau geht, ist scheinbar kein Betrag zu niedrig und keine Begründung zu absurd.

Gruß Jens
 

Dr. Mabuse

Aktives Mitglied
27.03.2009
530
Hallo

Prinzipiell ist es verboten, am Arbeitsplatz Handy, Fahrzeug, etc. aufzuladen.

Der einzig richtige Weg, ist, wenn das über Park&Charge oder sonst wie über einen Zähler erfasst wird.
(Oder zumindest eine schriftliche Genehmigung vorliegt hier tanken zu dürfen).

Vermutlich hatte man hier auch ein Grund gesucht den Mitarbeiter loszuwerden. In diesen Fällen wird ja viel herbeigezogen: Ob jemand private emails schickt, etc.

Gruß Daniel
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Ohne mich da einzuarbeiten in den Fall, ich habe viel gesehen und selbst erlebt - bis zum deliktischen ohne Skrupel auf der anderen Seite.
Bäh unterste Schublade so eine Verhalten - Mit solchen Dingen ist man ein gutes Beispiel für den Werteverfall und auch für die Arbeitsmoral anderer und auch für die nachkommen. Mitarbeiter die sowas MIT-erleben was werden die wohl denken - Boah jetzt habe ich Angst (und trotzdem weiter machen) und die anderen werde ganz bestimmt super auf alles achten - am besten keine Verantwortung übernehemen; keine Eigeninitiative und nichts tun dann kann man nichtsfalch machen, sicher das bringt ein Unternehmen bestimmt ganz weit.... - geht es wirklich um die mehr Schäden von ein paar Cent - da könnte doch jeder seinen "Vorturnern" jeden Tag vorhalten wo er, soger drauf angesprochen mit einen achselzucken das zig Tausendfache verballert.
Denn letztlich geht es auch anderes ein Unternehmen das richtig geführt wird brauchte und braucht auf solches Verhalten nicht zurückzugreifen. Doch die Verantwortlichen sind nicht in der Lage ihre Fehler einzugestehen die erst zu solchen "notwendigkeiten" verleiten, dabei brauchen die selbigen selten Angst um ihren Job zu haben außer die Firma ist gänzlich Pleite und nicht rettbar.

Und zum eigentlichen -
Ja ist sogar so das die Firmen insgeheim Daten und Informationen sammeln die mit unter auch nicht in die normale Personalakte kommen und wenn es dann soweit ist das man Leute loswerden will u.a. den nächsten kleinen aktuellen Fall auch mal provoziert und den Kollegen ins Fettnäpfchen treten lassen, dann bei Bedarf gleich noch nachkarten kann.
Dann wird einen ganz spezielles Ding aus einen speziellen Fach geholt und richtig Druck gemacht so das man mit dem Recht das Recht betrügend am billigsten einen Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen zustande bringt - und auch noch Gönnerhaft auftritt.

 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Hallo.

Wie so oft, ist der "Endverbraucher" -wir; nur über medienrelevante Bruchstücke informiert.

Was alles im Einzelnen dahintersteckt, wird sich nicht per FAZ, BILD oder RTL ergründen lassen.
Tatsache ist, daß die 1,8Cent SEHR medienwirksam sind.

Gruss

Carsten
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Da gebe ich dir vollkommen recht und wenn nicht wahr wäre zumindest gut gelogen. Schließlich hat da jemand einen "guten" Ruf zu verlieren, andere wären betribbelt und rot anlaufen vor Scham wenn man sie erwischt - beim Lügen. Andere wenn auch wenige Bilden sich was auf die Farbe ein


Zum Thema Cent oder nicht nur ein paar Cent, sind sie obwohl von mir nicht aufgegriffen und im Kontext auch ohne Belang, weil es eben an dessen inhaltliche Tatsachen die von mir ...nichts ändert - Aber auch da gebe die Kritik an dem Verhalten in die gleiche Ebene wie an so manche eingeBildete Schreiberlinge.
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Und der fährt "zufällig" einen E-Roller und ist im Betriebsrat tätig????

*grins*

 

Kömmi

Mitglied
09.04.2006
228
Einspruch euer Ehren...
Ja, Michael K. arbeitet bei einer der Firmen-Sparten, aber nix mit Betriebsrat und so... Elektroroller stimmt schon wieder, unter anderem.
Was meint ihr, was ich hier im Moment alles zu hören bekomm? Meine Kisten fallen halt auf auf dem Parkplatz, da machen solche Sachen die Runde.

Der Fall war wohl in unserem Stammhaus, aber ich kenne keine Details und würde sie auch nicht probagieren. Ich sitze bei einer Tochter und bin vom Stammhaus 300km entfernt.

Aber, wie immer bei solchen Fällen ist da bestimmt viel Schmicke dran und/oder es ist der berühmte Tropfen. Ich kann über meinen Brötchengeber nur positiv berichten.

Fakt ist, dass sich so ein Betrag halt prima in den Medien probagiert...
In diesem Sinne, schön dass ich nur ein paar Meter heim habe, da reicht der Saft dicke.

Wobei an der Firmen-Hauswand hier ne große Menekes-Station mit 32A, 16A, usw hängt...
die lass ich dann mal besser in Ruhe;-)

Elektrische Grüße
Michael
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.710
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Michael,
Danke für Deinen Beitrag, ich befürchtete schon, dass Du es bist.

Vielleicht kann man den Arbeitgeber bewegen, das umzudrehen und sein Image aufzupolieren in dem er eine Ladekiste für die Mitarbeiter an die Wand hängt.

Sonnige Grüße
Ralf

 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
Wie so oft, ist der "Endverbraucher" -wir; nur über medienrelevante Bruchstücke informiert.

Hallo Michael,

soweit stimme ich zu.

Ich will Ralf beipflichten. Vieleicht zeigst Du Deinem AG mal die JUWI P&C Station in Wörrstadt im Inet.
Viele Städte und Gemeinden scheinen da auch besser drauf anzuspringen als auf "private" Aktionen.
Und der BSM als "Deutscher" Träger ist hier bestimmt auch eindrucksvoll ;-)

Gruss

Carsten
 

Uuoudan

Aktives Mitglied
29.01.2007
824
Hallo Stromfresser
Das Thema hatte ich vor Jahren auch.Nachdem ich die in den 90gern erlaubte,manchmal auch erwünschte Aufladung des ELs auf der Arbeit über viele Jahre und einem neuen Standort nicht mehr in Anspruch genommen hatte,knickte meine Akkukapazität doch vor 4 Jahren auf dem Hinweg zur Arbeit so ein,dass ich nicht mehr zurückgekommen wäre.Meinen Chef konnte ich 2 Tage nicht informieren.Am 3ten Tag (mit Zwischenzähler) erwischte ich ihn.Er hatte zu dem Zeitpunkt den Verlauf meiner AC-Versorgungsleitung schon fotografiert und das Thema als Diebstahl seinem Rechtsanwalt übergeben.Am Schluss belief sich das Thema bei einer Abmahnung wegen Diebstahls.Was mir dann bei der Inflation seiner Abmahnungen bei allen Kollegen (l)egal war.
Das Thema möchte ich aber noch um einen Stromdiebstahl erweitern,welcher mich schon lange beschäftigt.
Darf ich im Notfall;mit dem E-Fahrzeug auf freier Plaine (ohne Infrastruktur),nur ein paar Strassenlaternen in der Nähe,mangels SAFT liegengeblieben,diese anzapfen? Mit dem Hintergrund, die zuständigen Stadtwerke im Nachhinein davon zu informieren um das zu Entgelten.
Ich habe mir gerade aus Neugier den für mich passenden Zugangsschlüssel gebaut und mich mal "unverbindlich informiert" ob das technisch möglich ist.Es ist!
Frage
Kann ich nachträglich für diese Selbstbedienung kriminalisiert werden?
Grüsse
woti

Drehstromkiste Nr.4
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715

Du bist ein ersthafter Mensch - dem nach ist deine Frage ernst.

also ich mach es mir erstmal einfach und Wikipedia [Strg+V]

Mundraub ist ein abgeschaffter deutscher Straftatbestand. Er bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. Herkunft dieser Rechtsnorm könnte das alttestamentarische „Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehest, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt bist, aber Du sollst nichts in Dein Gefäß tun“ (Dtn 23,25 EU) sein.

Nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB a. F. wurde Mundraub zuletzt mit einer Geldstrafe bis zu fünfhundert Deutsche Mark oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft. Wurde die Tat zum Nachteil eines Nachkommen oder des Ehegatten begangen, war sie straflos. Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt.

Im österreichischen und Schweizer Strafrecht kennt man den Begriff des Mundraubes nicht, hingegen gibt es in der Schweiz eine ähnliche Regelung bei geringfügigen Vermögensdelikten (Art. 172ter StGB; Bestrafung nur auf Antrag und mit Buße).​

Der Letzte Satz im mittlern Absatz ist entscheidend - und wenn du an den "falschen" am falschen Tag kommst .... Oder ein Beobachter der Szenerie meint mal seinen Kostefreie 110Hotliene auszuprobieren....ob wohl es gibt da einen hiesigen welcher - der macht oder hat sowas gemacht so nach seiner Erzählung mal aufgeschnappt.

Selbst wenn nicht werden die es aus Prinzip "untersagen" weil das könnte andere anregen noch ganz andere eigennützige Zwecke zu verfolgen und das sollten die wohl unterbinden wollen. Auch weil dadurch wenn auch ungewollt Fehler im System......
 

Uuoudan

Aktives Mitglied
29.01.2007
824
Hallo Olli
Um der Anzeige durch einen "aufmerksamen Mitbürger" zu Entgehen könnte es dann ratsam sein einen vorbereiteten Zettel mit Anschrift und "Selbstanzeige" schon vor der Stromentnahme in der Lampe zu Befestigen um sehr schnell anwesenden Behördenvertretern seine guten Absichten zeigen zu Können.
Das wäre natürlich rechtlich angreifbar,da dieser nach erfolgreicher Ladung kurzerhand wieder entfernt werden könnte.
woti
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Na das sehe ich auf Grund meines beschränkten Wissens kritisch - lieber dieses Szenario mal Dokumentieren und bei ein Rechtsverdreher vor stellig werden. Und um eine verbindliche Beschreibung der Rechtslage....

Wie gesagt ähm geschrieben das würde ich mir nicht ans Bein binden wollen. Da wäre mir jede andere Alternative lieber, wenn ich bedenke was die Konsequenzen für Arbeit und Kosten bringen können.
 

jebjeb

Neues Mitglied
17.11.2009
21
Das ist ein sehr positives Urteil für Elektrofahrzeugfahrer:

Elektroroller aufladen: Keine Kündigung

Berlin (dpa) - Langjährige Mitarbeiter dürfen nicht entlassen werden, weil sie am Arbeitsplatz einmal ihren Elektroroller aufgeladen haben. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Aktenzeichen: 16 Sa 260/10), teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Der betreffende Mann war bei seinem Arbeitgeber seit fast 20 Jahren beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator. Für einige Tage hatte er sich einen Elektroroller gemietet. Im Betrieb schloss er ihn an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Als ein Vorgesetzter ihn dazu aufforderte, nahm er den Akku vom Stromnetz. Es waren Stromkosten von etwa 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter außerordentlich fristlos. Er berief sich darauf, dass dieser ihn bestohlen habe, weil er den Roller heimlich auf seine Kosten aufgeladen habe.

Alle Instanzen hielten die Kündigung für unwirksam. Die Richter berücksichtigten dabei den geringen Schaden von 1,8 Cent und die lange Betriebszugehörigkeit des Klägers. Ins Gewicht fiel auch, dass im Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, der Arbeitgeber aber nicht eingegriffen habe. Nach Ansicht des Gerichts hätte eine Abmahnung ausgereicht.



Gruß

jebjeb
 

Stefan B.

Bekanntes Mitglied
30.01.2007
2.034
Hallo Wotan.
Mal ehrlich, sind bei euch die Strecken ohne Dörfer soo groß? Normalerweise fahre ich mit Ah-Zähler und Voltmeter durch die Gegend und kenne meine Akkus. Wenn ich dann doch mal liegenbleibe, dann doch wohl innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Und dort kann man einfach mal nach Strom fragen, oder?;-)
Nix für ungut, aber gRAU, teurer Freund, ist alle Theorie, Und GRÜN des Lebens goldner Baum.bzw. goldne Steckdose
Stefan
 

hk12

Aktives Mitglied
06.01.2009
1.695
Hi Wotan,

mal hypothetisch (käme natürlich niee in der Realität vor ;) ) Du wärst mit einem Stinker unterwegs und der Sprit geht aus. Da keine Tankstelle verfügbar, wendest Du Dich vertrauensvoll, mit nachgemachtem Schlüssel oder Schraubendreher, dem Tankdeckel eines Laternenparkers zu und saugst ein paar Liter des kostbaren Saftes ab. Was glaubst Du wie die Umgebung (Fahrzeughalter, Polizei...) darauf reagiert?!
Ich denke das, daß jedem klar ist und ich denke das es absolut vergleichbar ist.

lg
Horst
 

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