Hallo Experts,
eigentlich habe ich schon heute Morgen (~ 00.1x)eine Frage gestellt aber die ist wohl im System gelöscht worden. Auch noch Antworten, 3 mal die Selbe, von wotan sind heute Morgen nicht mehr da, Netzwerkprobleme?
Meine Frage: muss ich eigentlich immer noch die Geschwindigkeitsaufkleber spazieren fahren wenn ich eine "Mopedzulassung" habe? Es ist doch Anhand des Kennzeichens schon ersichtlich, das es sich um ein langsames Fahrzeug ohne Autobahn und Kraftfahrstrassenzulassung handelt. Ein Roller hat ja auch keinen so bescheuerten Riesenaufkleber. Hat jemand hierzu nähere, verlässliche Informationen oder offizielle (Gesetzes)Texte?
Mackgyver
eigentlich habe ich schon heute Morgen (~ 00.1x)eine Frage gestellt aber die ist wohl im System gelöscht worden. Auch noch Antworten, 3 mal die Selbe, von wotan sind heute Morgen nicht mehr da, Netzwerkprobleme?
Meine Frage: muss ich eigentlich immer noch die Geschwindigkeitsaufkleber spazieren fahren wenn ich eine "Mopedzulassung" habe? Es ist doch Anhand des Kennzeichens schon ersichtlich, das es sich um ein langsames Fahrzeug ohne Autobahn und Kraftfahrstrassenzulassung handelt. Ein Roller hat ja auch keinen so bescheuerten Riesenaufkleber. Hat jemand hierzu nähere, verlässliche Informationen oder offizielle (Gesetzes)Texte?
Mackgyver