Geschwindigkeitsaufkleber



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

Mackgyver

Neues Mitglied
19.05.2006
17
Hallo Experts,

eigentlich habe ich schon heute Morgen (~ 00.1x)eine Frage gestellt aber die ist wohl im System gelöscht worden. Auch noch Antworten, 3 mal die Selbe, von wotan sind heute Morgen nicht mehr da, Netzwerkprobleme?
Meine Frage: muss ich eigentlich immer noch die Geschwindigkeitsaufkleber spazieren fahren wenn ich eine "Mopedzulassung" habe? Es ist doch Anhand des Kennzeichens schon ersichtlich, das es sich um ein langsames Fahrzeug ohne Autobahn und Kraftfahrstrassenzulassung handelt. Ein Roller hat ja auch keinen so bescheuerten Riesenaufkleber. Hat jemand hierzu nähere, verlässliche Informationen oder offizielle (Gesetzes)Texte?

Mackgyver
 
M

Matthias

Guest
Hallo,

§58 STVZO (http://www.verkehrsknoten.de/Gesetze/StVZO-4/body_stvzo-4.html)
Zitat: "58 Geschwindigkeitsschilder

(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.

(2) Das Schild muß kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.

(2a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 75 069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN- Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,

....
"

Matthias
 

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Hallo Matthias
Jetzt wäre noch die Definition = Mehrspuriges Kraftfahrzeug= interresant.
Meines wissens ist bis zu einer Breite von kleiner 1m von einem Einspurigen Kraftfahrzeug auszugehen.
Aber der Sicherheit halber würde ich egal wies aussieht mit dem Bäbber fahren.
Gruss Peter
 

Markus Krutz

Neues Mitglied
07.04.2006
32
Hallo,
jaja, er soll zwar drauf, aber hat hier jemand im Forum schon mal tatsächlich eine polizeilich verordnete Strafgebühr für einen fehlenden Aufkleber bezahlt?

Grüße

Markus Krutz
... der aufs El spart :rolleyes:
 
G

Georg Schütz

Guest
Zu MacGyvers Netzwerkproblemen: Das Wotan´s Multimeldungen auf Einzelbeitäge reduziert werden, liegt an der freundlichen Wartung der Forumspfleger. Nochmal Danke dafür.
Dass ein Beitrag von einem Online-Computer nicht angenommen werden, kann z.B. dann passieren, wenn man - entgegen der Gewohnheit - diesen von einem Rechner verschickt, mit dem man noch nie einen Beitrag verschickt hat. In diesem Fall bleiben die Felder
------------
Ihr Name:
Ihre eMail Adresse:
------------
leer und der Beitrag wird - da er anonym ist - nicht angenommen.
 
W

wotan

Guest
Hallo Forumspfleger, Hallo Roland
Für diese Art der Pflege bin ich dir auch extrem dankbar. Wenn mein Text (den ich seit Kurzem wieder im Zwischenspeicher ablege) keine Zieladresse findet, versuche ich das Posting zu aktualisieren. Eventuell auch mehrmals. Wenn der Beitrag dann nicht aufgetaucht ist versuche ich das öfters mit unterschiedlichen
Methoden. Und plötzlich bin ich mehrfach drin. Aber auch umgekehrt
Das sind wohl die Tücken des Nets und auch anderer Erungenschaften.
wotan
 

Graefe

Neues Mitglied
25.02.2010
11
Nö. Nicht mal der TÜV hat sich dafür interessiert, obwohl das Fahrzeug (wenn es denn mehrspurig ist) damit per Definition doch nicht straßenverkehrstauglich wäre.

Tobias
 

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Bei meinem vor 3 Tagen gekauften EL steht im Brief auch das mit dem Aufbäpper.Aber drauf ist keiner(auf dem Fahrzeug).Werde ihn auch mal weglassen.
Mal sehen wenn einen mal die Pozileien anhalten ob die das schnallen.
Ich lass es mal drauf ankommen.Mehr wie einen Mängelbericht können sie wohl auch nicht ausstellen.
Peter
 
K

karl

Guest
Hallo!

Ich fahre seit 13 Jahren ohne Aufkleber, ohne jemals Probleme gehabt zu haben.

Auf der Autobahn wäre so ein Aufkleber eher eine Einladung zur Überprüfung?

sonnenelektrische Grüße

Karl
 

Horst Gutmann

Mitglied
19.03.2008
65
Hallo Peter,
Das EL ist zwar nicht ganz so breit wie ein "Hummer", aber doch über 1m und für den rückwärtigen Aufklebermußte ich bei der Abnahme extra unterschreiben, diesen nachzurüsten. War übrigens ein ganz genauer TÜV Beamter, hat noch ein Sondergutachten gemäß §21 StVO gemacht, daß ich ein "3-rädriges Kleinkraftrad" ohne schutzhelm fahren darf, da es mit Sicherheitsgurt und Überrollbügel ausgestattet ist.

Horst Gutmann
 
A

Arnd

Guest
Matthias schrieb:

§58 STVZO
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
...

Der CityEL ist einspurig, da hierfür der Radabstand (<1.00m) massgeblich ist, und nicht die Gesamtbreite (1.05m lt. Bescheinigung).

Ich bringe kein Schild an, werde aber auch mit keinem Polizisten darüber streiten, sollte das je einer beanstanden.
 

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Hallo Arnd
Bei meinem EL ist das mit dem Schild im Brief eingetragen.
Das EL ist noch eines aus DK.
Wo hast Du das gelesen mit den Schildern??
Quellen Angabe??
Gruss Peter
 

Anmelden

Neue Themen