EMV-prüfung für 2-rad notwendig?



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weiss

Administrator
15.01.2004
2.263
hallo ihr elekrofizierten:)
hab da zu der EMV so meine bedenken...
müssen eigendlich e-fahrräder nicht auch so eine prüfung haben?

aus gegebenen anlass möchte ich das mal wissen. da ein 2-rad-fachhandel mit einem selbstzusammengestellen antriebseinheit(inkl. accu) werbung macht.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Dazu ist zu sagen im Prinzip ja, wenn du das Teil aber fertig kaufst und die ensprechende Zulassung bzw. Prüfbescheinigung hast dann muß es ja geprüft sein.

Für die EMV Prüfung gilt allgemein daß jedes Teil den zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Bestimmungen entsprechen muß.

Altes Teil ohne EMV Prüfung in neues Auto ist ok, neues Teil ohne EMV Prüfung in altes Fahrzeug ist nicht ok.

Sprich wenn du es schaffst einen Motor und eine Steuerung aufzutreiben die vor Inkrafttreten der Regelung gebaut wurden dürfen sie in ein neues Fahrzeug eingebaut werden, solange keine Zulassung als Neufahrzeug erforderlich ist,

Gleichermaßen kannst du in ein altes Fahrzueg Neuteile einbauen die eine entsprechende Pürfung haben.

Gruß

Roman
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.263
[quote R.M]Hallo

Dazu ist zu sagen im Prinzip ja, wenn du das Teil aber fertig kaufst und die ensprechende Zulassung bzw. Prüfbescheinigung hast dann muß es ja geprüft sein.

Für die EMV Prüfung gilt allgemein daß jedes Teil den zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Bestimmungen entsprechen muß.
[/quote]
hallo roman :)
ok, soweit so gut und verständlich
Altes Teil ohne EMV Prüfung in neues Auto ist ok, neues Teil ohne EMV Prüfung in altes Fahrzeug ist nicht ok.
und woran erkennt man die prüfung?
in dem fall müsste man bei jedem E-motor und deren steuerung eine ABE mitbekommen oder seh ich da was falsch.
Sprich wenn du es schaffst einen Motor und eine Steuerung aufzutreiben die vor Inkrafttreten der Regelung gebaut wurden dürfen sie in ein neues Fahrzeug eingebaut werden, solange keine Zulassung als Neufahrzeug erforderlich ist,

Gleichermaßen kannst du in ein altes Fahrzueg Neuteile einbauen die eine entsprechende Pürfung haben.
und damit kann man mit neuen teilen (mit EMV) auch ein neues fahrzeug durch den TÜV bekommen OHNE das das gesamtfahrzeug eine EMV braucht. hmmm :confused: da muss ich nochmal quatschen gehen....
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Du bringst da was durcheinander, das hat nichts mit einer ABE zu tun, sondern es liegt das Zertifikat des Prüflabors das die Prüfung durchgeführt hat bei.

Ist inzwischen bei jedem Kleinteil so.

Die Modalitäten wenn du ein Fahrzeug umbaust solltest du mit dem entsprechenden Prüfer vorher klären, nicht jeder weiß Bescheid und es gibt einen gewissen Spielraum was jetzt nur ein Einbauteil ist oder obs dadurch ein Neufahrzeug wird und das Gesamtfahrzeug abgenommen werden muß.

So ein Musterbeispiel ist die Ente: Alles Alt lassen und neue Karroserie drauf ist ok, durchgerostetete Bodengruppe ersetzen ist auch ok, aber beides gleichzeitig ist ein Neufahrzeug.

Allgemein gilt die Leute nicht zu überfordern, beim Eingriff in die Fahrzeugelektronik was ja bei den heutigen Neufahrzeugen eigentlich immer nötig ist wirds auf jeden Fall spannend.

Es hilft auch sauber zu arbeiten und die ganze Elektrik des Antriebs sauber und abgeschirmt zu verlegen.

Potentialtrennung mit geprüften Komponenten zwischen den Zusatzeinbauten und der Fahrzeugelektronik sollte ebenfalls Standart sein.

Wenn du also den kompletten Kram sauber in eine Kiste baust die dazu noch direkt auf den Motor befestigt ist gibts am wenigsten Probleme.

Gruß

Roman

 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.263
[quote R.M]
Du bringst da was durcheinander, das hat nichts mit einer ABE zu tun, sondern es liegt das Zertifikat des Prüflabors das die Prüfung durchgeführt hat bei.
[/quote]
hallo roman :)
das zertifikat wurde von mir ABE genannt.
was ja auch irgendwie wieder stimmt denn erst durch die darf man die teile erst verbauen.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Du darfst alles verbauen sofern du es prüfen läßt, die ABE sagt lediglich das es nicht mehr einzeln abgenommen und eingetragen werden muß.

Liegt ein Tüv Gutachten bei darfst du das Teil auch verwenden es muß nur in die Papiere eingetragen werden.

Baust du selbst was brauchst du ein Einzelgutachten das du bezahlen mußt, in dem Grundpreis ist 1h Prüfzeit enthalten, wirds mehr mußt du die zusätzliche Zeit bezahlen.

Hab ich schon mehrfach gemacht und ist bei sauberer Ausführung fundierten Berechnungen und vorheriger Absprache relativ problemlos.


Gruß

Roman
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Leicht terroristisch abgehoben?

Frage war doch Fahrrad von Händler - ich setzte mal mal Vorraus ohne KBA/TÜV somit auch kein Mofa und damit kein KFZ.....

 

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