Elektroautos bestechen nicht nur dadurch, dass sie emissionsfrei fahren und dadurch gut für die Umwelt sind - die elektrischen Fahrzeuge sind auch sehr geräuscharm und fahren deshalb nahezu ohne Lärm durch die Straßen. Für Blindenverbände ist genau dieser Punkt gefährlich. Da Fußgänger und vornehmlich sehbehinderte Passanten Elektroautos sehr oft zu spät wahrnehmen, möchten die Blindenverbände nun neue Regelungen durchsetzen.
Elektroautos können für Blinde gefährlich werden
Blinde Menschen und Fußgänger mit Sehbehinderungen konnten sich im Straßenverkehr bisher recht gut an den Motorengeräuschen von Benziner und Dieseln orientieren. Mit Elektroautos ist dieser Umstand nunmehr nicht gegeben. Die Stromer sind sehr leise und bei geringen Geschwindigkeiten um die 30 km/h nicht wahrzunehmen. Erst bei höheren Geschwindigkeiten entwickeln die Reifen auf dem Straßenbelag Geräusche, welches behinderte Menschen aufhorchen lassen.
Die amerikanische Verkehrsbehörde NHTSA hat jetzt jüngst ermittelt, dass elektrische Fahrzeuge mit 37 Prozent öfter in Unfällen mit sehbehinderten Passanten involviert sind als andere Fußgänger.
Leise Elektroautos sollen lauter werden
Die meisten Stadtbewohner und auch die Autofahrer von e-Fahrzeugen dürfte der Umstand gefallen, dass mit den leisen, elektrischen Modellen auch mehr Ruhe auf den Straßen herrscht. Doch ab dem 01. Juli 2019 tauchen nun neue Regelungen auf. Neue Elektroautomodelle müssen zu diesem Zeitpunkt mit einem Acoustic Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Jaguar entwickelt bereits ein individuelles System - wir hatten darüber berichtet. Hierbei handelt es sich um eine akustische Warnanlage. Bereits 2014 hat die EU eine Verordnung erlassen, welche besagt, dass Fahrzeuge, die sich unter 20 km/h bewegen, einen speziellen Sound abgeben müssen, um Verkehrsteilnehmer zu "warnen". Dieser Sound soll Verbrennungsmotoren nachempfunden sein. Die Lautstärke selbst muss zwingend bei 20 km/h mindestens 56 d betragen, darf allerdings keine 75 dB übersteigen.
Sowohl die EBU (Europäische Blindenunion) als auch die WBU (Weltblindenunion) und der DBSV (Blinden- und Sehbehindertenverband) haben über viele Jahre auf internationaler Ebene für ein Sicherheitssignal gekämpft. Dazu gab DSBV-Referentin Hilde Groenewold an: "Gern hätten wir wie in Amerika auch in Deutschland den Warnton bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h gehabt. Fußgänger können ein Elektroauto akustisch erst dann wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist." Allerdings sagt Gerhard Renzel, DSBV-Leiter für Umwelt und Verkehr, dass es nicht nur um blinde Passanten geht: "Wir denken dabei auch an ältere Mitbürger und Kinder. Die vielen Jugendlichen, die abgelenkt durch Smartphone und Kopfhörer am Straßenverkehr teilnehmen."
Einige elektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride sind schon mit ähnlichen Soundsystemen wie AVAS versehen.
Quelle: www.spiegel.de
Bild: Nissan (Symbolbild)
Elektroautos können für Blinde gefährlich werden
Blinde Menschen und Fußgänger mit Sehbehinderungen konnten sich im Straßenverkehr bisher recht gut an den Motorengeräuschen von Benziner und Dieseln orientieren. Mit Elektroautos ist dieser Umstand nunmehr nicht gegeben. Die Stromer sind sehr leise und bei geringen Geschwindigkeiten um die 30 km/h nicht wahrzunehmen. Erst bei höheren Geschwindigkeiten entwickeln die Reifen auf dem Straßenbelag Geräusche, welches behinderte Menschen aufhorchen lassen.
Die amerikanische Verkehrsbehörde NHTSA hat jetzt jüngst ermittelt, dass elektrische Fahrzeuge mit 37 Prozent öfter in Unfällen mit sehbehinderten Passanten involviert sind als andere Fußgänger.
Leise Elektroautos sollen lauter werden
Die meisten Stadtbewohner und auch die Autofahrer von e-Fahrzeugen dürfte der Umstand gefallen, dass mit den leisen, elektrischen Modellen auch mehr Ruhe auf den Straßen herrscht. Doch ab dem 01. Juli 2019 tauchen nun neue Regelungen auf. Neue Elektroautomodelle müssen zu diesem Zeitpunkt mit einem Acoustic Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Jaguar entwickelt bereits ein individuelles System - wir hatten darüber berichtet. Hierbei handelt es sich um eine akustische Warnanlage. Bereits 2014 hat die EU eine Verordnung erlassen, welche besagt, dass Fahrzeuge, die sich unter 20 km/h bewegen, einen speziellen Sound abgeben müssen, um Verkehrsteilnehmer zu "warnen". Dieser Sound soll Verbrennungsmotoren nachempfunden sein. Die Lautstärke selbst muss zwingend bei 20 km/h mindestens 56 d betragen, darf allerdings keine 75 dB übersteigen.
Sowohl die EBU (Europäische Blindenunion) als auch die WBU (Weltblindenunion) und der DBSV (Blinden- und Sehbehindertenverband) haben über viele Jahre auf internationaler Ebene für ein Sicherheitssignal gekämpft. Dazu gab DSBV-Referentin Hilde Groenewold an: "Gern hätten wir wie in Amerika auch in Deutschland den Warnton bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h gehabt. Fußgänger können ein Elektroauto akustisch erst dann wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist." Allerdings sagt Gerhard Renzel, DSBV-Leiter für Umwelt und Verkehr, dass es nicht nur um blinde Passanten geht: "Wir denken dabei auch an ältere Mitbürger und Kinder. Die vielen Jugendlichen, die abgelenkt durch Smartphone und Kopfhörer am Straßenverkehr teilnehmen."
Einige elektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride sind schon mit ähnlichen Soundsystemen wie AVAS versehen.
Quelle: www.spiegel.de
Bild: Nissan (Symbolbild)