Blindenverbände plädieren: E-Autos müssen wie Benziner oder Diesel klingen



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Elektroautos bestechen nicht nur dadurch, dass sie emissionsfrei fahren und dadurch gut für die Umwelt sind - die elektrischen Fahrzeuge sind auch sehr geräuscharm und fahren deshalb nahezu ohne Lärm durch die Straßen. Für Blindenverbände ist genau dieser Punkt gefährlich. Da Fußgänger und vornehmlich sehbehinderte Passanten Elektroautos sehr oft zu spät wahrnehmen, möchten die Blindenverbände nun neue Regelungen durchsetzen.

Elektroautos können für Blinde gefährlich werden

Blinde Menschen und Fußgänger mit Sehbehinderungen konnten sich im Straßenverkehr bisher recht gut an den Motorengeräuschen von Benziner und Dieseln orientieren. Mit Elektroautos ist dieser Umstand nunmehr nicht gegeben. Die Stromer sind sehr leise und bei geringen Geschwindigkeiten um die 30 km/h nicht wahrzunehmen. Erst bei höheren Geschwindigkeiten entwickeln die Reifen auf dem Straßenbelag Geräusche, welches behinderte Menschen aufhorchen lassen.

Die amerikanische Verkehrsbehörde NHTSA hat jetzt jüngst ermittelt, dass elektrische Fahrzeuge mit 37 Prozent öfter in Unfällen mit sehbehinderten Passanten involviert sind als andere Fußgänger.

Leise Elektroautos sollen lauter werden

Die meisten Stadtbewohner und auch die Autofahrer von e-Fahrzeugen dürfte der Umstand gefallen, dass mit den leisen, elektrischen Modellen auch mehr Ruhe auf den Straßen herrscht. Doch ab dem 01. Juli 2019 tauchen nun neue Regelungen auf. Neue Elektroautomodelle müssen zu diesem Zeitpunkt mit einem Acoustic Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Jaguar entwickelt bereits ein individuelles System - wir hatten darüber berichtet. Hierbei handelt es sich um eine akustische Warnanlage. Bereits 2014 hat die EU eine Verordnung erlassen, welche besagt, dass Fahrzeuge, die sich unter 20 km/h bewegen, einen speziellen Sound abgeben müssen, um Verkehrsteilnehmer zu "warnen". Dieser Sound soll Verbrennungsmotoren nachempfunden sein. Die Lautstärke selbst muss zwingend bei 20 km/h mindestens 56 d betragen, darf allerdings keine 75 dB übersteigen.

Sowohl die EBU (Europäische Blindenunion) als auch die WBU (Weltblindenunion) und der DBSV (Blinden- und Sehbehindertenverband) haben über viele Jahre auf internationaler Ebene für ein Sicherheitssignal gekämpft. Dazu gab DSBV-Referentin Hilde Groenewold an: "Gern hätten wir wie in Amerika auch in Deutschland den Warnton bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h gehabt. Fußgänger können ein Elektroauto akustisch erst dann wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist." Allerdings sagt Gerhard Renzel, DSBV-Leiter für Umwelt und Verkehr, dass es nicht nur um blinde Passanten geht: "Wir denken dabei auch an ältere Mitbürger und Kinder. Die vielen Jugendlichen, die abgelenkt durch Smartphone und Kopfhörer am Straßenverkehr teilnehmen."

Einige elektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride sind schon mit ähnlichen Soundsystemen wie AVAS versehen.

Quelle: www.spiegel.de

Nissan-Elektroauto-Warnton-Geraeusch.jpg
Bild: Nissan (Symbolbild)
 

Kommentare

Janine

Moderator
21.08.2018
407
Hamburg
Elektroautos bestechen nicht nur dadurch, dass sie emissionsfrei fahren und dadurch gut für die Umwelt sind - die elektrischen Fahrzeuge sind auch sehr geräuscharm und fahren deshalb nahezu ohne Lärm durch die Straßen. Für Blindenverbände ist genau dieser Punkt gefährlich. Da Fußgänger und vornehmlich sehbehinderte Passanten Elektroautos sehr oft zu spät wahrnehmen, möchten die Blindenverbände nun neue Regelungen durchsetzen.

Elektroautos können für Blinde gefährlich werden

Blinde Menschen und Fußgänger mit Sehbehinderungen konnten sich im Straßenverkehr bisher recht gut an den Motorengeräuschen von Benziner und Dieseln orientieren. Mit Elektroautos ist dieser Umstand nunmehr nicht gegeben. Die Stromer sind sehr leise und bei geringen Geschwindigkeiten um die 30 km/h nicht wahrzunehmen. Erst bei höheren Geschwindigkeiten entwickeln die Reifen auf dem Straßenbelag Geräusche, welches behinderte Menschen aufhorchen lassen.

Die amerikanische Verkehrsbehörde NHTSA hat jetzt jüngst ermittelt, dass elektrische Fahrzeuge mit 37 Prozent öfter in Unfällen mit sehbehinderten Passanten involviert sind als andere Fußgänger.

Leise Elektroautos sollen lauter werden

Die meisten Stadtbewohner und auch die Autofahrer von e-Fahrzeugen dürfte der Umstand gefallen, dass mit den leisen, elektrischen Modellen auch mehr Ruhe auf den Straßen herrscht. Doch ab dem 01. Juli 2019 tauchen nun neue Regelungen auf. Neue Elektroautomodelle müssen zu diesem Zeitpunkt mit einem Acoustic Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Jaguar entwickelt bereits ein individuelles System - wir hatten darüber berichtet. Hierbei handelt es sich um eine akustische Warnanlage. Bereits 2014 hat die EU eine Verordnung erlassen, welche besagt, dass Fahrzeuge, die sich unter 20 km/h bewegen, einen speziellen Sound abgeben müssen, um Verkehrsteilnehmer zu "warnen". Dieser Sound soll Verbrennungsmotoren nachempfunden sein. Die Lautstärke selbst muss zwingend bei 20 km/h mindestens 56 d betragen, darf allerdings keine 75 dB übersteigen.

Sowohl die EBU (Europäische Blindenunion) als auch die WBU (Weltblindenunion) und der DBSV (Blinden- und Sehbehindertenverband) haben über viele Jahre auf internationaler Ebene für ein Sicherheitssignal gekämpft. Dazu gab DSBV-Referentin Hilde Groenewold an: "Gern hätten wir wie in Amerika auch in Deutschland den Warnton bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h gehabt. Fußgänger können ein Elektroauto akustisch erst dann wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist." Allerdings sagt Gerhard Renzel, DSBV-Leiter für Umwelt und Verkehr, dass es nicht nur um blinde Passanten geht: "Wir denken dabei auch an ältere Mitbürger und Kinder. Die vielen Jugendlichen, die abgelenkt durch Smartphone und Kopfhörer am Straßenverkehr teilnehmen."

Einige elektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride sind schon mit ähnlichen Soundsystemen wie AVAS versehen.

Quelle: www.spiegel.de

Nissan-Elektroauto-Warnton-Geraeusch.jpg
Bild: Nissan (Symbolbild)
 

i-MiEV

Aktives Mitglied
28.02.2011
1.201
Es gibt doch bereits genug Vorschriften. Blinde mit weissem Stock haben doch grundsätzlich Vortritt. Für Gehör schwache gibt es entsprechende Armbinden. Und wenn ein EV Fahrer eine Person vor ihm über den Haufen fährt, dann ist er alleine Schuld und soll bestraft werden. Ich bin seit 8 Jahren EV Fahrer und weiss, wann man anhalten MUSS, weil mein EV nicht gehört wird.
Es gibt doch kein Recht einfach zuzufahren, bloss weil man in einem Auto sitzt.
Und wie ist das mit allen anderen lärmlosen Fahrzeugen?
 

StromerBodo

Neues Mitglied
17.02.2011
30
Jaja, ich hatte bereits beim Jaguar-Artikel vermerkt, dass ich mich wirklich frage, ob ich in den 13 Jahren E-Mobil-Fahren etwas falsch gemacht habe, dass ich noch keinen Fußgänger erwischt habe - aber wer ein so leises Fahrzeug fährt, der weiß eben auch um die Risiken und hat sich darauf einzustellen, und das ist auch wirklich nicht so schwer !
Volle zwei Mal hatte ich bisher kritische Situationen, wo mir jemand vors TWIKE lief bzw. fuhr - beide Male ohne sich vorher mal umzudrehen - und jedes Mal konnte ich abbremsen bzw. ausweichen, weil ich eben bei Personen, die mir den Rücken zuwenden und in meine Richtung radeln bzw. gehen, weiß, dass ich besonders aufmerksam sein muss.
Und auch Blinde und sonstige Personen sollten - etwa durch Medientipps - darauf aufmerksam gemacht werden, dass man sich einfach mal vor dem Betreten der Straße umsieht und eine Überquerensabsicht vorher deutlich macht -bei Blinden habe ich da wenig Bedenken, die sind ja am weißen Stock erkennbar.
Statt da etwas auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen, wird halt lieber wieder eine seltsame Vorschrift gefunden, die einen wesentlichen Vorteil der E-Mobilität - die Stille - konterkariert.
Blinder Aktionismus !
 

Karlfred

Aktives Mitglied
15.01.2008
318
Jaja, ich hatte bereits beim Jaguar-Artikel vermerkt, dass ich mich wirklich frage, ob ich in den 13 Jahren E-Mobil-Fahren etwas falsch gemacht habe, dass ich noch keinen Fußgänger erwischt habe - aber wer ein so leises Fahrzeug fährt, der weiß eben auch um die Risiken und hat sich darauf einzustellen, und das ist auch wirklich nicht so schwer !
Volle zwei Mal hatte ich bisher kritische Situationen, wo mir jemand vors TWIKE lief bzw. fuhr - beide Male ohne sich vorher mal umzudrehen - und jedes Mal konnte ich abbremsen bzw. ausweichen, weil ich eben bei Personen, die mir den Rücken zuwenden und in meine Richtung radeln bzw. gehen, weiß, dass ich besonders aufmerksam sein muss.
Und auch Blinde und sonstige Personen sollten - etwa durch Medientipps - darauf aufmerksam gemacht werden, dass man sich einfach mal vor dem Betreten der Straße umsieht und eine Überquerensabsicht vorher deutlich macht -bei Blinden habe ich da wenig Bedenken, die sind ja am weißen Stock erkennbar.
Statt da etwas auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen, wird halt lieber wieder eine seltsame Vorschrift gefunden, die einen wesentlichen Vorteil der E-Mobilität - die Stille - konterkariert.
Blinder Aktionismus !
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
in den 14 jahren die ich bislang elektrisch unterwegs bin,
sind mir 2 fußgänger ins fahrzeug gelaufen
äh hm warte mal,
das war ja beide male IN DEN DIESEL MEINER FRAU
also fazit,
egal ob du mit nem leisen elektrofahrzeug
oder mit nem lauten diesel unterwegs bist,
fußgänger gucken nur in eine oder zwei richtungen,
die eine ist nach vorneunten
die ander ist aiufs schmartpfon,,,
was solls, der dumme ist mal wieder der autofahrer in diesem fall der elektrische
bye wolle
 
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Wertungen: Andreas106

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Wäre viel einfacher Transponder der dem Blinden sagt was sich nähert. kostet keine 10 Euro
 

sponti68

Neues Mitglied
05.12.2018
20
Als ich den Artikel gelesen habe, dachte ich an die Anfänge des Verbrenners.
Damals musste vor dem Auto ein Mensch mit roter Laterne laufen um auf das "teuflische Monster" aufmerksam zu machen und zu warnen.

Also wenn Geräusch, dann bitte freie Wahl.
Wir würden bellende, hungrige Hunde (also unsere vor dem fressen :) ) nehmen. ??
 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
326
Krefeld, 02151 9287045
Was nichts kostet und unser Gehör schont, wäre ein winziger Sender, der dem Autofahrer signalisiert, dass sich ein Blinder nähert. Falsch wäre es auch nicht, andere Gefahrenquellen, wie gefährliche Kreuzungen, Bahnübergänge oder gar Betrunkene damit auszurüsten. Der Empfänger im Fahrzeug kostet auch so gut wie nichts und sollte in jedem Elektrofahrzeug mitgeführt werden.

Von einer Hupflicht, wenn ein Blinder sich in der Nähe befindet, sollte man absehen. Vielleicht eine Bimmel oder Hausklingel, wie ich sie in meiner Ente hatte. Hupen sind, wie der ganze übrige Verkehr, zu laut.
Ein Polizeibeamter ermahnte mich allerdings damals allen Ernstes, ich hätte meine KFZ-Zulassung verwirkt, weil die Klingel nicht die Musterzulassung besaß. Die ist, falls vorhanden, immer mitzuführen.
Alle möglichen künstlich erzeugten Geräusche sind verboten, nur Motorgeknatter nicht. brrrm brrrmm
 

Norbert

Aktives Mitglied
19.08.2018
415
79771 Klettgau
Hallo auf Linie 12 das automatisierte Fahrzeug welches ich seit diesem Jahr begleite ( Lienie-12-in-neuhausen-am-rheinfall ) hatt es einen Buzzer, " bimmelt " wie eine Straßenbahn. Das würde genügen und ist auch schon bekannt. Des weiteren bin ich der Meinung das es an der Zeit ist das Fußgänger und andere über alle Medien mal wieder daran erinnert werden das sie auch Pflichten haben nicht nur Rechte. Ich sehe ja wer unaufmerksam ist und hab schon fast Schadenfreude wenn ihm vor Schreck das Händy aus den Pfoten fällt.
 

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