das ist so nicht ganz richtig!
der Gesetzgeber sagt das er einem Mitarbeiter Monatlich Güter im Wert von bis zu 40€ Steuerfrei überlassen kann. Da spielt es keine Rolle ob das ein Sommerfest, ein T-Shirt, ein Tankgutschein, oder Strom ist. Der Nachweis des Stromwertes ist aber für den...