Hallo,
soweit mir bekannt ist gibt es als Neuwagen in Frankreich folgende Elektrofahrzeuge:
Peugeot 106, Peugeot Partner, Citroen Saxo, Citroen Berlingo, Renault Kangoo.
Von diesen werden aber in Deutschland
nur die Citroen-Modelle Saxo und Berlingo offiziell verkauft und es gibt auch Citroen-Werkstätten, die für den Service ausgebildet sind.
Vom TÜV her gibt es keine grundsätzlichen Probleme, da die Zulassung für einen Fahrzeugtyp in einem EU-Land automatisch auch in allen anderen gilt.
Für die Zulassung eines gebrauchten E-Fahrzeugs aus Frankreich braucht man mindestens:
- Kaufvertrag (deutsch)
- Eigentumsnachweis des Verkäufers, z.B. seinen Kaufvertrag, wo er das Fahrzeug gekauft hat (deutsch)
- französische Versicherungskarte ("carte gris") oder wenigstens Kopie davon
- KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis daß das Fzg. in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet ist)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Gutachten nach §21 (TÜV)
Gibt es keine ausländischen Fahrzeugpapiere mehr, benötigt man für das §21-Gutachten auf jeden Fall eine Bestätigung der technischen Daten des Fahrzeugs vom Fahrzeughersteller (kostet z.B. bei Renault 30€+MwSt., über Händler erhältlich).
Die Zulassungsstelle benötigt laut Vorschrift in diesem Fall einen "Eigentumsnachweis". Ob die Kaufverträge als solcher anerkannt werden, liegt dann leider im Ermessen=Willkür des zuständigen Sachbearbeiters
. Auf jeden Fall sollte der Kaufvertrag einen Passus enthalten, in dem der Verkäufer ausdrücklich bestätigt, daß er der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Bei den von der
Der Link wurde entfernt (404). angebotenen Saxos gibts ja eine "carte gris" dazu und auch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung müßte eigentlich dabei sein, da der Anbieter sowieso gewerblicher Importeur ist.
Gruß Jens