Erfahrungsbericht Wiederzulassung (keine KFZ-Papiere) - Elektroauto Forum

Erfahrungsbericht Wiederzulassung (keine KFZ-Papiere)

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Dirk Hunecke

Guest
Hallo Elektrofahrer/innen!


Heute möchte ich einmal ausführlich über die Erfahrungen berichten, die bei der Zulassung eines Elektrofahrzeuges „ohne Fahrzeugpapiere“ gemacht wurden. Sicher ist das auch für einige von Euch interessant, da doch öfters ältere E-mobile zum Materialpreis=Schrottwert zu erhalten sind.

Hintergrund: Im Mai haben wir zwei von drei City-El´s vor dem Auseinandernehmen/Verschrotten gerettet (siehe Forum). Diese El´s wurden an zukünftige El-Fahrer vermittelt. Ein El habe ich für einen Bekannten von mir übernommen und versprochen, mich um die Reparatur und die Wiederzulassung zu kümmern. Über diese Erfahrungen und damit verbundenen Kosten möchte ich berichten.

Die ganze Geschichte lief etwa in folgender Reihenfolge ab:

Kauf am 29.05.02 und Abholung

Im Laufe der nächsten Tage dann Gespräche mit der Zulassungsstelle wegen erforderlicher Gutachten. Zwischenzeitlich Reparatur und technische Inbetriebsetzung des Fahrzeuges.

Von City-Com erhielt ich auf telefonische Nachfrage und Fax-Anforderung am 08.06.02 eine Bestätigung, daß das City-El als Kleinkraftrad zugelassen werden kann. Dies ging innerhalb von drei Tagen. Danke an die Herrn Nestmeier und Eckel für die unbürokratische Unterstützung!

Der zuständige Bearbeiter (Leiter) der DEKRA-Prüfstelle hatte Urlaub, deshalb erfolgte die Begutachtung nach §21 (Wiederinbetriebnahme) erst am 19.07.2002. Kosten 193,20 Euro inklusive Lärmmessung. Ergebnis: negativ abgeschlossen, weil 45 km/h Geschwindigkeitsschilder fehlten. Technisch sonst soweit in Ordnung. Die Lärmmessung war ein Witz, denn es konnte mit dem normalen Gerät nichts gemessen werden, da das El zu leise ist. Mir wurde gesagt, daß zukünftige (andere) El-Prüfungen in dieser DEKRA-Stelle ohne Lärmmessung gemacht würden. Da können ca. 80 Euro netto eingespart werden.

Wegen der Gurtaufhängung ohne Prüfzeichen, dem leicht eingeschränktem Sichtfeld, dem Zündschloß ohne Prüfzeichen und der nicht vorhandenen Wegfahrsperre war noch ein Gutachten nach §70 zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nötig. Dieses wurde am 27. 08.2002 durch die DEKRA erstellt und kostete 46,40 Euro.

Die Lieferung der Geschwindigkeitsschilder hat etwas gedauert (Einzelanfertigung).
Am 05.09.2002 Nachbegutachtung bei der DEKRA mit positivem Abschluß. Kosten 22,10 Euro für das Nachgutachten, 11,13 Euro für die Geschwindigkeitsschilder.

Die DEKRA hatte gleich bei Erstellung des Gutachtens nach §70 die Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium (Chemnitz) in unserem Namen beantragt. Diese Genehmigung kam dann am 03.10.02 und kostete 50 Euro.

Am 08.10.02 Termin auf der Zulassungsstelle. Leider war der bisherige Bearbeiter, der sich mit der Materie auskennt, nicht mehr in dieser Dienststelle. Also den freundlichen Damen alles ganz ausführlich erklärt, alle Gutachten und Ausnahmegenehmigungen vorgelegt.
Nach dem Ausfüllen einer eidesstattlichen Erklärung über den Kauf des Fahrzeugs ohne Papiere und der Einsicht in den Original-Kaufvertrag, wurde dann die Allgemeine Betriebserlaubnis durch die Behörde erteilt. Kosten 10,50 Euro für die ABE und 30,70 Euro für die eidesstattliche Erklärung.
Nach anfänglicher Skepsis war die Bearbeiterin recht begeistert von dem Fahrzeug. So etwas kannte sie noch gar nicht. Ich habe gleich noch einen Prospekt dagelassen und unverbindlich eine Probefahrt vereinbart.

Jetzt ist das Fahrzeug also als „Kleinkraftrad 3-rädrig „ bis 45 km/h zugelassen.

Eine Auto-Zulassung wäre noch ein klein wenig aufwendiger gewesen, da dann noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA wegen der Neuerstellung des KFZ-Briefes nötig gewesen wäre.

Gesamtkosten für die Wiederzulassung (ohne Reparaturkosten) 364,03 Euro.
Gesamtdauer der „Prozedur“ inklusive Wartezeiten ca. 4 Monate.

Ich hoffe, dieser Bericht war für Euch von Interesse.

Viele Grüße

Dirk
 
C

Claus Broja

Guest
Hallo,

wenn mans sichs genau überlegt hat der Fahrzeugprief 364,03 Euro gekostet.
Ganz schön teuer für ein Stück Papier.

Manche Zulassungs § sind schon bescheuert. Bei mir haperte es ja an 10mm Nummernschild. Ich hatte mal ein City-EL aus Erding (Landkreis München) zur reparatur das eine ASU Plakette auf dem vorderen Nummernschild hatte ????? Ralf hat ein Foto davon auf seiner Seite.

Grüße
Claus
 
J

Jürgen Thiesen

Guest
Hallo Claus,
ist doch nichts neues, ich hab auch ein Kundenfahrzeug mit ASU-Plakette.
Diesen Monat wirds interessant, der TÜV ist faellig. Freu mich schon drauf :) :)

juergen
 

Horst Gutmann

Mitglied
19.03.2008
65
Da hat der Amtsschimmel aber noch den §21a vergessen, als Kleinkraftrad braucht man einen Sturzhelm. Ich habe noch ein Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 benötigt, daß ich abweichend von §21a auch ohne Sturzhelmfahren darf, da das Fahrzeug mit Sicherheitsgurt und Überrollbügel ausgestattet ist - Die Ausnahmegenehmigung wird befürwortet.
Wer bietet mehr?

Horst
;)
 

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