J
Jürgen Thiesen
Guest
man soll die Hoffnung nie aufgeben...... 
Die EU hat beschlossen:
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Freier Warenverkehr und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland formell zur Änderung seiner Vorschriften in Bezug auf Führerscheine für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge aufzufordern.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind Fahrzeuge unter 350 kg mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum 50 cm3 nicht übersteigen, bei allen anderen Motorarten ist die maximale Nennleistung auf 4 kW begrenzt.
usw.
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naeheres unter:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/goods/infr/index.htm
ist doch mal ein schoener Tagesbeginn
mit sonnigen Gruessen
juergen
ps: im Notfall muessen wir halt ein viertes Rad mitfuehren
)
Die EU hat beschlossen:
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Freier Warenverkehr und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland formell zur Änderung seiner Vorschriften in Bezug auf Führerscheine für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge aufzufordern.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind Fahrzeuge unter 350 kg mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum 50 cm3 nicht übersteigen, bei allen anderen Motorarten ist die maximale Nennleistung auf 4 kW begrenzt.
usw.
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naeheres unter:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/goods/infr/index.htm
ist doch mal ein schoener Tagesbeginn
mit sonnigen Gruessen
juergen
ps: im Notfall muessen wir halt ein viertes Rad mitfuehren