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hallo marc
da fehlt mir eine begründung dafür!!!
bitte um nachreichung dieser, da sonnst der satz reine angstmacherei ist.
im falle der nicht nachreichung behalte ich mir das recht auf ausbesserung vor.
euer mod. weiss
euer weiss aus dornbirn
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hm... vielen dank für deine anmerkung. ich denke, dass wird eine längere diskussion, daher sollten wir die in einem extra eintrag führen - es wäre schön, wenn hier eine argumentationskette entstünde, die jedem eine art "freibrief für diese umbauten" gibt.
angelpunkt ist dabei §19 StVZO, hier Absatz 2, EMV-Richtlinie (ab mitte 2009 2004/108/EG) und die Typzulassung des Referenzobjekts (also das fahrzeug, was vom hersteller damals so in dieser form geplant und verkauft wurde)
*** §19 StVZO
in §19 wird das erlöschen erbetriebserlaubnis geregelt:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
zu 1) entfällt, da wir keinen PKW zum LKW oder umgekehrt machen
zu 3) nunja - entfällt auch
zu 2)
a) die technische änderung mit vorsatz erfolgen - ok, trifft zu
b) das in der Betriebsvorschrift festgelegt Niveau der unvermeidbaren Gefährdung muss überschritten werden - trifft zu, da lithiumzellen im GLEICHEN aufbau (BMS, Lader usw) nicht bzw. nur unter erheblicher Gefahr zu betreiben sind.
*** EMV
somit müssen wir einen neuen lader und ein neues BMS bauen, damit wir die dinger sicher machen, hierbei müssen wir die EMV-Richtlinie und die Tatsache beachten, dass das Fahrzeug damals nicht in dieser form geplant und zugelassen wurde. Hier kann ich mich als privatmann leider nicht rausreden, da die EMV-Richtlinie auch für jede meiner Änderungen gültigkeit hat.
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und: ja, ich finde diese rechtlichen sachen auch echt doof - aber meine versichung im falle eines kapitalen schadens wohl eher nicht.