Batterientype wechseln erlaubt? - Elektroauto Forum

Batterientype wechseln erlaubt?

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weiss

Administrator
15.01.2004
2.277
[quote MorkVomOrk]
(beim umbau auf Lithium verfällt die zulassung)
[/quote]

hallo marc :confused:
da fehlt mir eine begründung dafür!!!
bitte um nachreichung dieser, da sonnst der satz reine angstmacherei ist.

im falle der nicht nachreichung behalte ich mir das recht auf ausbesserung vor.
euer mod. weiss


titel geändert und neuer beitrag erstellt; mod weiss


 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Ich versteh da nur Bahnhof, wo ist das Problem mit der Zulassung, das Teil hat EU-Papiere also einfach umschreiben lassen mit dem Hinweis das gleiche Fahrzuege schon in D zugelassen ist.

Der TÜV kann das in wenigen Minuten Online überprüfen, am besten zu einem TÜV in Grenznähe gehen und vorher Fragen was man braucht, das Wort Elektro am besten gar nicht am Telefon erwähnen.

Akkus kannst du schlicht und einfach einbauen was du willst vorausgesetzt es handelt sich nicht um Gefahrgut.

Gruß

Roman


 

vkp

Mitglied
26.11.2008
159
Bei meinem Fiat sind sowohl die Art der Batterien (Blei, Gel oder Vlies) als auch die Kapazität im Fahrzeugbrief eingetragen!
Grüße, Volker

[quote R.M]



Akkus kannst du schlicht und einfach einbauen was du willst vorausgesetzt es handelt sich nicht um Gefahrgut.




[/quote]
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Na dann laß es halt wieder austragen. Inzwischen ist das völlig egal was du da reinbaust, da steht nur noch die Spannung drinnen und das auch nur wenn sie von der ursprünglichen abweicht.

Bei dir ist ja schon eine Änderung eingetragen ursprünglich hatte das Teil ja wesentlich größere Akkus drinnen.

Gruß

Roman
 

MorkVomOrk

Mitglied
03.10.2007
68
***
hallo marc
da fehlt mir eine begründung dafür!!!
bitte um nachreichung dieser, da sonnst der satz reine angstmacherei ist.

im falle der nicht nachreichung behalte ich mir das recht auf ausbesserung vor.
euer mod. weiss

euer weiss aus dornbirn
***

hm... vielen dank für deine anmerkung. ich denke, dass wird eine längere diskussion, daher sollten wir die in einem extra eintrag führen - es wäre schön, wenn hier eine argumentationskette entstünde, die jedem eine art "freibrief für diese umbauten" gibt.

angelpunkt ist dabei §19 StVZO, hier Absatz 2, EMV-Richtlinie (ab mitte 2009 2004/108/EG) und die Typzulassung des Referenzobjekts (also das fahrzeug, was vom hersteller damals so in dieser form geplant und verkauft wurde)

*** §19 StVZO
in §19 wird das erlöschen erbetriebserlaubnis geregelt:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

zu 1) entfällt, da wir keinen PKW zum LKW oder umgekehrt machen
zu 3) nunja - entfällt auch

zu 2)
a) die technische änderung mit vorsatz erfolgen - ok, trifft zu
b) das in der Betriebsvorschrift festgelegt Niveau der unvermeidbaren Gefährdung muss überschritten werden - trifft zu, da lithiumzellen im GLEICHEN aufbau (BMS, Lader usw) nicht bzw. nur unter erheblicher Gefahr zu betreiben sind.

*** EMV
somit müssen wir einen neuen lader und ein neues BMS bauen, damit wir die dinger sicher machen, hierbei müssen wir die EMV-Richtlinie und die Tatsache beachten, dass das Fahrzeug damals nicht in dieser form geplant und zugelassen wurde. Hier kann ich mich als privatmann leider nicht rausreden, da die EMV-Richtlinie auch für jede meiner Änderungen gültigkeit hat.

****


und: ja, ich finde diese rechtlichen sachen auch echt doof - aber meine versichung im falle eines kapitalen schadens wohl eher nicht.

 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Wie gefährlich Lithiumzellen sind hat nicht der TÜV zu entscheiden, die Hersteller liefern alle Datenblätter und Bescheinigungen mit denen man nachweisen kann daß das nicht der Fall ist.

Es reicht im Zweifelsfall auch eine einfache Nachrechnung des Energieinhalts einer Lihtiumbatterie im Vergleich mit einem Benzin oder Gastank.

Das mit dem Lader ist übrigens völliger Blödsinn es steht schließlich nirgendwo daß einer integriert sein muß, eine einfache Steckverbindung die beim Einstecken des Laders das Fahrzeug deaktiviert und gut ists.

Man muß sich schließlich nicht alles einreden lassen, leider trägt auch dieses Forum dazu bei daß Lithiumakkus als gefährlich bezeichnet werden.

Das Material ist sicher nicht das Problem, die brennen nur deshalb weil der Elektrolyt Äther oder ähnliches enthält damit er überhaupt flüssig bleibt, bleibt noch die Gefahr der gespeicherten Energie, und die ist nicht größer als die eines 5l Kanisters Benzin.

Im Zweiflesfall anderen TÜV suchen


Gruß

Roman
 

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