Hallo,
jetzt suche ich schon eine ganze Weile, finde aber den Beitrag nicht mehr. Anscheinend sollen doch E-Fahrzeuge die ersten 5 Jahre Steuerfrei sein, egal, ob das Fahrzeug schon im Ausland angemeldet war. Wo steht da was im Gesetzt? Auf meinem Steuerbescheid steht, daß nach §9 Abs.2 Kraftstg. die Steuerermäßigung 50% wäre.
Danke
Gunther
jetzt suche ich schon eine ganze Weile, finde aber den Beitrag nicht mehr. Anscheinend sollen doch E-Fahrzeuge die ersten 5 Jahre Steuerfrei sein, egal, ob das Fahrzeug schon im Ausland angemeldet war. Wo steht da was im Gesetzt? Auf meinem Steuerbescheid steht, daß nach §9 Abs.2 Kraftstg. die Steuerermäßigung 50% wäre.
Danke
Gunther