Steuer bei Importfahrzeugen - Elektroauto Forum

Steuer bei Importfahrzeugen

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GDE

Aktives Mitglied
03.04.2006
534
Hallo,

jetzt suche ich schon eine ganze Weile, finde aber den Beitrag nicht mehr. Anscheinend sollen doch E-Fahrzeuge die ersten 5 Jahre Steuerfrei sein, egal, ob das Fahrzeug schon im Ausland angemeldet war. Wo steht da was im Gesetzt? Auf meinem Steuerbescheid steht, daß nach §9 Abs.2 Kraftstg. die Steuerermäßigung 50% wäre.

Danke
Gunther
 

evdriver

Mitglied
22.06.2007
182
Hallo Gunther.

Ist meines Wissens Ermessenssache der Zulassungsstelle. Manche haben das Glück gehabt. Ich habe bei meiner nachgefragt und da wurde darauf verwiesen, dass das Auto ja viel älter als 5 Jahre sei und eben schonmal zugelassen (in F). Aber viel sparst du ja nicht, ist doch eh nur ein Trinkgeld.

Akkupalypse
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
So lange nirgends in den Papieren steht, dass das Fahrzeug in der Eu bereits zugelassen war, kann es durchaus passieren, dass es steuerfrei durchgeht. ein entsprechender Eintrag war nämlich bisher nicht vorgesehen. Das ist eh bei Fahrzeugen der Fall, die nie zugelassen waren oder auch schon mal, wenn es sich im Besitz der Herstellerfirma befand. Bisher galt solch ein Fahrzeug als Neufahrzeug und an nichts war in den Papieren zu erkennen, dass es ein vorleben hatte. In Indien spricht man dann von "Wiedergeburt".
Es gibt dann nur verborgene Hinweise darauf, dass das Cityel aus Ferankreich mal ein Maseratti war.
Elektroautos werden eh als Fahrrad wiedergeboren.
 

Roland Schulé

Mitglied
13.01.2009
72
Beim Import meines TWIKE aus der Schweiz musste ich eine Kopie des Schweizer Fahrzeugausweises vorlegen. Daraus ging hervor, dass das TWIKE damals bereits acht Jahre alt war. Also waren die fünf Jahre Steuerbefreiung bereits abgelaufen. Bei 11 EUR Kfz-Steuer / Jahr sind mir also 55 EUR entgangen. Das plagt mich nicht.
Gruß Roland
 

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