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L.S.

Mitglied
05.05.2021
163
Mühldorf am Inn
Wesentlich mehr als 500m wird doch so ein CityStromer(?) sowieso nicht an Reichweite haben mit so viel Zusatzgewicht und entlasteten Antriebsrädern;)
Vorrausgesetzt er ist original...
 

Martin Heinrich

Aktives Mitglied
21.08.2008
1.441
Hallo Norbert,

hm bei der Entfernung hätte ich die Kleinen wohl geschoben und ein Fliegengewicht zum lenken reingesetzt...
Wie es aussieht sind alle Räder drann, die werden sich doch wohl drehen, oder?
 

Norbert

Aktives Mitglied
19.08.2018
424
79771 Klettgau
ja die Räder Drehen und es ging gut. den Roten hab ich sammt der Plattform vom Gestell auf den Anhänger gesetzt und auch so wieder aufgestellt.
@ L.S. ist in dem Sinne kein CityStromer, ein umgebauter 2 er mit dem Antrieb vom CityStromer. Machste noch zwei 00 an die 500 m dann ist das was ich auch jetzt im Winter Angstfrei fahre.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.067
Heidenrod
Ja, diese Schleppeinrichtung habe ich schonmal gesehen. Leider gibt es da in Deutschland diesen bösen Paragraf 33 in der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Dessen Absatz 1 sagt:

"Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen."

Diese EL-Anhängevorrichtung gibt es meines Kenntnissstandes nach in Dänemark als Orginalteil. Da wäre es interessant, ob man mit den Papieren zu dem Orginalteil hier in Deutschland bei der Zulassungsbehörde eine solche Ausnahme bekommt... Wahrscheinlich schicken die einen vorher zum Tüv ;-)

Jedenfalls eine schöne Gelegenheit, sowohl Amt als auch Tüv zum rotieren zu bringen!

Wer mag dieses Fass aufmachen?

Gruß,

Werner

Edit: Was mir jetzt grade erst aufgefallen ist: Was ist das denn für ne schöne 'Haubenersatzlösung' bei dem geschleppten EL? Das ist ja fast noch interessanter als die Schleppvorrichtung. Ist die eingetragen? Oder ist das ne 45er Zulassung?
 
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