0% Mwst Regelung für Akkus L7e



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21.08.2023
52
Seit 1.1.2023 gibts ja die Regelung das man Teile für die Solaranlage zu 0% Mwst einkaufen kann. Weis jemand von euch ob das auch für Akkus gilt die man in ein E-Fahrzeug einbaut? In meinem Falle in einen Aixam e-city den ich auf Lithium umbauen werde.
 

henzi

Mitglied
29.10.2021
139
Darmstadt
Ich hab den Gesetzestext nicht noch mal gegoogelt, meine aber aus der Erinnerung, dass die MwSt-Befreiung tatsächlich nur für Geräte gilt, die als Teil einer Solaranlage eingesetzt werden. In der Praxis prüft das der Verkäufer, bei dem du Akkus beziehst, erfahrungsgemäß nicht persönlich nach, sondern verlangt von dir eine entsprechende Selbst-Erklärung. Die kann/darf man vermutlich nicht abgeben, wenn das E-Auto nicht (regelmäßig oder ausschließlich?) an der eigenen Solaranlage geladen wird.
 
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21.08.2023
52
Das stimmt, NKON aus den Niederlanden verlangt eine Bestätigung das man eine Solaranlage unter 30kW hat und verschiedene Zulassungen, dann gibts die Mwst Befreiung. Irgendwie hab ich aber das Gefühl das irgendwann irgendeiner auftaucht, das nicht für gut heißt und mich sogar der Steuerhinterziehung bezichtigt. Auch wenn ich ausschließlich an der Solaranlage lade. (Ist halt mal das günstigste)
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Die Steuerfreiheit von PV ist im §3 UStG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Hier eine kleine FAQ dazu: https://www.deutsche-handwerks-zeit...en-auf-haeufig-gestellte-praxisfragen-277823/

Wenn ich den Text dazu richtig verstehe, dann gilt die Befreiung nur und ausschließlich für PV-Komponenten.
Akkuzellen für Fahrzeuge sind davon mMn. nicht betroffen.
Den Solarspeicher einfach ins Auto zu packen wäre zwar okologisch sowie okonomisch nahe am erreichbaren optimum, ist aber leider in D derzeit nicht erlaubt, da eine Einspeisung aus der Fahrzeugbatterie ins Netz untersagt ist, da Privatpersonen ausschließlich die Einspeisung von EE-Strom ins Netz gestattet ist, und die entsprechende Nachweispflicht bis dato beim Einspeisenden liegt.
Die Führung des Nachweises, dass ein BEV nur und ausschließlich EE-Strom ins Netz einspeist ist faktisch unmöglich, da schon ein einziger Ladevorgang aus dem Stromnetz (egal ob daheim oder an einer Ladesäule unterwegs) hier für den Gegenbeweis ausreichen würde und die Wahl eines Ökostromtarifs alleine hier nicht anerkannt wird.

Was EVTL möglich sein könnte ist folgende Argumentationslinie:

Man PLANT den Bau einer Solarbatterie.
Deshalb kauft man entsprechende Zellen.
Reservezellen landen dann nur zur Pflege im BEV - quasi als rollender Lagerraum.

Faktisch wird das niemand kontrollieren können.
Trotzdem stünde das Ganze rechtlich auf sehr tönernen Füßen, da der Nachweis, dass die Akkuzellen, die einmal im BEV verbaut sind, nicht mehr für den eigentlichen Zweck (PV) zur Verfügung stehen, vermutlich einfacher zu führen sein wird, als die Gegendarstellung.
Außerdem bin ich kein Jurist - daher ist diese Aussage im eigenen Interesse vorher mit einem Anwalt zu klären!


Bei einer Suche zum entsprechenden Gesetzestext bin ich gerade darüber gestolpert, dass diese Restriktionen mit der EEG-Novelle aus 2023 anscheinend weitgehend weggefallen sind. Wirkliche Erfahrungswerte konnte ich allerdings bis dato nicht finden.
Hier wäre also über eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei zu klären, ob es rechtlich inzwischen zugelassen ist, die Solarbatterie ins Fahrzeug zu bauen. (Stichworte: Vehicle-To-Grid bzw. Vehicle-To-Home)
Für den Netzbetrieb zugelassene Wechselrichter, die dafür geeignet sein könnten kenne ich bisher allerdings nur im Niederspannungs-Bereich - maßgeblich die 48V-Serie von Victron.
Für höhere DC-Spannungen sind mir derzeit keine entsprechenden Wechselrichter bekannt.
Erst ab 400V+ wird die Auswahl an WR dann wieder deutlich größer.
Bitte bei solchen Bauten (insb. Steckverbindungen) unbedingt die Sicherheitsbestimmungen für DC-Hochspannung beachten! Es besteht akute Lebensgefahr!

Edit: den evtl veralteten Stand habe ich mal kursiv gemacht, zur besseren Unterscheidbarkeit.
 

henzi

Mitglied
29.10.2021
139
Darmstadt
Ich hab für zwei "Balkon"solaranlagen Wechselrichter des Typs Growatt MIC600TL-X, der verträgt (Solar-) Input-Spannungen von 160V. Ob er damit zurecht kommt, wenn - statt (oder zusätzlich zu) Paneelen - Fahrzeugakkus angeschlossen werden, hab ich (noch) nicht probiert. Und falls es geht, braucht es dafür vielleicht eine extra Zulassung?!
Was die deutsche Bürokratie betrifft, frage ich mich sowieso, ob irgendwann jemand einen Prüfer in alle Haushalte schickt, die einen Akku ohne Mehrwertsteuer gekauft haben, oder ob man da den Bürgerinnen und Bürgern vertraut. Ich finde, wenn da schon mal was auf Vertrauen läuft, sollte man das eigentlich nicht enttäuschen.
 
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matzetronics

Aktives Mitglied
08.07.2020
905
Berlin, DE
Ob er damit zurecht kommt, wenn - statt (oder zusätzlich zu) Paneelen - Fahrzeugakkus angeschlossen werden, hab ich (noch) nicht probiert.
Genau mit diesem Growatt habe ich das schon gemacht. Also die Solarpanels vorher abgezapft und auf einen MPPT Regler für die 60V Ladung meines Kewet geschickt. Funktioniert, du musst aber darauf achten, das kein Punkt der Solarverdrahtung mit dem Netz (auch PE) verbunden ist. Ich habe dazu eine Kiste mit umschaltbaren IGBT und einem kleinen Mikrocontroller gebaut, der mir Spannung und Solarstrom anzeigt. Ich kann also mit der Kiste die Panels auf Growatt oder Kewet oder auch auf beide schalten.

Für den USB WLAN Stick des Growatt (Shine WIFI-S) gibt es übrigens eine alternative Software, damit du nicht über die Growatt Cloud musst und direkt mit dem Browser Daten abfragen kannst:
https://github.com/otti/Growatt_ShineWiFi-S
 
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henzi

Mitglied
29.10.2021
139
Darmstadt
Tausend Dank für den Link zur ShineWiFi-Software-Alternative - das ist wirklich interessant für mich!
 
21.08.2023
52
Ich glaub mal, ihr habt mich falsch verstanden. Ich möchte nicht 500€ bei den Akkus sparen und dann für nen tausender wilde umbau und Bastelarbeiten machen. Sondern den Aixam Lithium Akku als Speicher benutzen. Es geht doch eigentlich darum das der Strom vom Himmel gespeichert wird um ihn zu verbrauchen wenn der Planet nicht am Himmel erscheint. Somit isses doch egal ob der Speicher im Keller die Kaffeemaschine antreibt oder der Lithium akku im Aixam sich befleissigt.
 

henzi

Mitglied
29.10.2021
139
Darmstadt
Ich glaube, dass wir deine Frage schon richtig verstanden habe; meiner Einschätzung nach wäre aber eine einfache Antwort (ohne über die Gesamtsituation und eventuelle Umbau und Bastelarbeiten zu sprechen) eher wenig sinnvoll ist. Aber wenn du es möchtest, ein neuer Versuch:

"Ich habe kein ganz detailliertes Wissen, aber sicherlich gilt die MwSt-Befreiung nicht generell für Akkus, die man in ein E-Fahrzeug einbaut, sondern - wenn überhaupt - nur in ganz speziellen Konstellationen, die derzeit nicht "von der Stange" verfügbar sind und daher vermutlich mit )mehr oder weniger wilden) Umbau- und Bastelarbeiten und entsprechenden Kosten verbunden wären."
 
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Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.389
46
Hannover
www.litrade.de
Die Frage ist, wie lange müssen die Akkus in der Solaranlage genutzt werden, bist du zum Schluss kommst, das die zu groß sind und du die dann ins E-Auto gebaut hast.
Wo ist die Grenze bei der es dann erlaubt wäre?
z.B.
Somit hättest du sie für die Solaranlage gekauft, verbaut und nach wenigen Wochen/Monaten wieder abgebaut und bevor du die wegwirfst doer verkaufst, dachtest du die, baut du sie lieber in dein Auto z.B.
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Die Frage ist, wie lange müssen die Akkus in der Solaranlage genutzt werden, bist du zum Schluss kommst, das die zu groß sind und du die dann ins E-Auto gebaut hast.
Im EEG sehe ich eine solche Frist nicht extra erwähnt.
Das heißt es könnten folgende Optionen zutreffen:

1: generell nicht erlaubt, da Zweckentfremdung
2: erlaubt nach 20 Jahren, da "Standard-Frist" für EEG-Anlagen
3: erlaubt nach 10 Jahren, da Ende der üblichen Lebensdauer und übliche Frist für die Vernichtung von Steuerunterlagen (danach keine Nachvollziehbarkeit der Steuerbefreiung mehr)
4: erlaubt nach einer anderen Frist (verschiedene Gesetze kennen verschiedene Fristen für verschiedene Vorgänge.)

Bei 2 und 3 wäre die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, da nach dieser Zeit auch die "wirtschaftlich erwartbare Lebensdauer" von Akkusystemen sich allmählich dem Ende zuneigt.
Manche hier fahren ihre BEV-Akkus und/oder Solarbatterien deutlich länger, aber im Regelsteuersatz sind Batterien spätestens nach 10 Jahren vollständig abgeschrieben. Hier greift der Unterschied zwischen der "wirtschaftlichen Lebensdauer" auf dem Papier (z.B. Restkapazität <80%) und der tatsächlichen Lebensdauer.

4 müsste vermutlich erst durch ein Gerichtsurteil klar definiert werden, ehe es Sicherheit gibt.

Wie gesagt ist das Ganze für einen (bisher fiktiven) Prüfer kaum nachvollziehbar, da üblicherweise die Akkuzellen nicht mit ihrem QR-Code oder ihrer ID auf der Rechnung einzeln ausgewiesen sind.
Ein solcher Prüfer könnte vor Ort also lediglich feststellen, dass die Batterie nicht im keller steht.
Dass ein BEV dafür zerlegt wird halte ich persönlich für unwahrscheinlich, wobei es bei sehr speziellen Rahmenbedingungne nicht ausgeschlossen werden kann, wobei sich auch da dann die Frage der nachvollziehbarkeit stellt. Auf den Zellen steht ja nicht drauf "ohne MWSt gekauft".

Die Technik für Bidirektionales Laden wäre aber relativ leicht erkennbar.
Hier sei nochmal erwähnt, dass EE-Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Stromnetz verbunden sind* idR. durch einen konzessionierten (!!!) Elektriker abgenommen und beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. (Unabhängig von Logik und Sinn - so ist die aktuelle Gesetzeslage.)

*) das ist idR. schon dann erfüllt, wenn irgendwo auf dem Grundstück ein Netzanschluss existiert. (Wieder: unabhängig von Sinn und Logik ist das aktueller Konsens der Rechtsprechung)

Fazit für @stadtbekannter Raser :
Ohne größere (ggf. halblegale) Bastelei wirst du damit MOMENTAN einen schweren Stand haben, da das Thema sowohl in der Rechtsprechung, als auch technisch noch nicht ausreichend durchdrungen ist.
Angesichts der jüngsten Querelen in der deutschen Politik fürchte ich, dass solche Technik erst aus anderen Ländern zu uns durchschlagen muss, ehe sich da wirklich was tut.
Rein steuerrechtlich ist der Einbau von steuerbefreiten Akkuzellen in dein BEV mindestens eine Gratwanderung (und ggf. ein Präzedenzfall).
 

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