Hallo,
ich bitte um Hilfe bezüglich der Ablehnung zur Errichtung von zwei Wallboxen je 11 KW Zweifamilienhaus. Diese kam heute per Mail zusammen mit einem sehr teuren Angebot zur Anpassung des Netzanschlusses.
Meine Reaktion auf die Ablehnung:
Ich möchte Ihrer Ablehnung zum Einbau von zwei Ladesäulen vom 23.11.21 hiermit widersprechen.
Das ausführende Unternehmen CPE Elektrotechnik meldete Ihnen, wie in §19 Absatz 2 NAV geregelt, die Errichtung der Ladestationen bereits im August.
In Ihrem Schreiben ist der 30.8.21 angeführt.
Falls 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschritten werden, ist laut §19 Absatz 2 NAV der Netzbetreiber "verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern". Da uns keine Äußerung Ihrerseits bis Anfang November vorlag, gingen wir von Ihrer Zustimmung aus.
Die Ladesäulen sind jetzt installiert und in Betrieb genommen.
Hätten wir von der Höhe der jetzt im Nachhinein anfallenden Kosten und dem Aufwand der baulichen Maßnahmen gewusst, wäre die Entscheidung zum Einbau der Ladestationen höchstwahrscheinlich anders ausgefallen.
Selbstverständlich ist uns die Sicherheit der Anlage sehr wichtig. Daher bitte ich Sie, uns mitzuteilen, ob es möglich ist, den Sachverhalt hier vor Ort zu erörtern.
Ich fühle mich hier im Recht, da ich wirklich nicht davon ausgegangen bin, dass der Netzbertreiber noch Ärger macht.
Wie seht ihr die rechtliche/technische Situation?
Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!
Viele Grüße
ich bitte um Hilfe bezüglich der Ablehnung zur Errichtung von zwei Wallboxen je 11 KW Zweifamilienhaus. Diese kam heute per Mail zusammen mit einem sehr teuren Angebot zur Anpassung des Netzanschlusses.
Meine Reaktion auf die Ablehnung:
Ich möchte Ihrer Ablehnung zum Einbau von zwei Ladesäulen vom 23.11.21 hiermit widersprechen.
Das ausführende Unternehmen CPE Elektrotechnik meldete Ihnen, wie in §19 Absatz 2 NAV geregelt, die Errichtung der Ladestationen bereits im August.
In Ihrem Schreiben ist der 30.8.21 angeführt.
Falls 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschritten werden, ist laut §19 Absatz 2 NAV der Netzbetreiber "verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern". Da uns keine Äußerung Ihrerseits bis Anfang November vorlag, gingen wir von Ihrer Zustimmung aus.
Die Ladesäulen sind jetzt installiert und in Betrieb genommen.
Hätten wir von der Höhe der jetzt im Nachhinein anfallenden Kosten und dem Aufwand der baulichen Maßnahmen gewusst, wäre die Entscheidung zum Einbau der Ladestationen höchstwahrscheinlich anders ausgefallen.
Selbstverständlich ist uns die Sicherheit der Anlage sehr wichtig. Daher bitte ich Sie, uns mitzuteilen, ob es möglich ist, den Sachverhalt hier vor Ort zu erörtern.
Ich fühle mich hier im Recht, da ich wirklich nicht davon ausgegangen bin, dass der Netzbertreiber noch Ärger macht.
Wie seht ihr die rechtliche/technische Situation?
Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!
Viele Grüße