Umweltbonus: FAQ zur Elektroauto-Kaufprämie

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  • Bereits seit Sommer 2016 wird eine Kaufprämie sowohl vom Bund als auch von der Autoindustrie gewährt. Umgangssprachlich wird diese Prämie auch als Umweltbonus bezeichnet. Dieser Bonus gilt für Plug-in-Hybriden als auch Elektroautos. Für die Abwicklung der Förderung ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zuständig.

    Wer darf einen Antrag stellen?

    Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Vereine, Körperschaften, Stiftungen und kommunale Einrichtungen dürfen einen Antrag für ein förderfähiges Neufahrzeug stellen. Ausgeschlossen sind hingegen der Bund als auch Bundesländer nebst deren Kommunen und Einrichtungen. Auch Automobilhersteller und die dazugehörigen Tochtergesellschaften nebst Muttergesellschaften der Automobilunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

    Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

    Alle Fahrzeuge, die sich auf der BAFA-Liste für förderfähige Elektrofahrzeuge anfinden, sind förderfähig. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erweitert. Zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen
    • Rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
    • Brennstoffzellenfahrzeuge
    • Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen
    • Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2-Emissionen je Kilometer erzeugen
    • Plug-in-Hybriden (aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge)
    Wichtig: Das elektrische Fahrzeug muss vier Räder besitzen, für die Personenbeförderung gedacht sein und darf maximal acht Sitzplätze vorweisen (Klasse M1). Auch für die Güterbeförderung kann ein Antrag gestellt werden. Dann darf die zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t (Klasse N1) betragen. Fahrzeuge, die der Klasse N2 zugehörig sind, gelten nur dann als förderfähig, wenn diese mit der Fahrerlaubnis Klasse B geführt werden.

    Es ist zudem maßgeblich, dass in dem Antrag ein Neufahrzeug als Basismodell mit einem Listenpreis bis max. 60.000 Euro netto aufgeführt wird, welches erstmalig in Deutschland zugelassen wird. Weiterhin muss der Autohersteller einen Eigenbeitrag i. H. des Bundesanteils zum Umweltbonus aufbringen.

    Wie hoch ist der Umweltbonus?

    Für reine batteriebetriebene Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt der Umweltbonus 4.000 Euro. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung i. H. v. 3.000 Euro. Dabei liegt der Bundesanteil für reine batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge bei 2.000 Euro und bei 1.500 Euro für Plug-in-Hybride. Automobilhersteller müssen zudem im Kauf- oder Leasingvertrag einen Eigenanteil in Höhe des vom Bundesanteil ausweisen. Wichtig ist hier die Einhaltung des BAFA-Listenpreises und dem Netto-Kaufpreis vom Basismodell, aus welchem sich ein Differenzbetrag ergibt. Gadgets wie Sonderausstattungen und sonstige Extras werden für die Fördermaßnahme nicht berücksichtigt.

    Was ist mit "Netto-Kaufpreis vom Basismodell" gemeint?

    Im Kauf- oder Leasingvertrag wird ein Nettokaufpreis vom Basismodell eingetragen, der als Listenpreis ohne Preisnachlässe ausgewiesen wird. Als Preisnachlässe gilt auch der Herstellereigenanteil. Der Kaufpreis vom Basismodell muss mindestens 2.000 Euro netto bei rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie 1.500 Euro bei Plug-in-Hybriden unter dem BAFA-Listenpreis betragen, damit eine Förderung bestehen kann.

    Was ist unter dem BAFA-Listenpreis zu verstehen?

    Unter dem BAFA-Listenpreis ist der gültige Netto-Listenpreis des Basismodells zum 31.12.2015 zu verstehen. Für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2015 auf dem Markt gekommen sind, gilt der Netto-Listenpreis vom Basismodell, der als niedrigster für den Euroraum veranschlagt ist. Sonderausstattungen und zusätzliche Extras plus Mehrwertsteuer sind nicht inbegriffen.

    Lassen sich Jahreswagen, Gebrauchtwagen oder Tageszulassungen auch fördern?

    Nur Neufahrzeuge, die zum ersten Mal vom Antragsteller zugelassen werden, gelten als förderfähig. Alle anderen Fahrzeuge, die als Jahreswagen oder Gebrauchtwagen angeboten werden oder für Tageszulassungen zur Verfügung stehen, gehören nicht in diese Sparte.

    Wird ein umgerüstetes Fahrzeug gefördert?

    Ein Fahrzeug, dass umgerüstet wird, lässt sich nicht fördern. Nur der Kauf oder das Leasen eines Neufahrzeuges, welches zum ersten Mal zugelassen wird, gilt als förderfähig.

    Kann ich mein geleastes Fahrzeug fördern?

    Ja, ein Fahrzeug, welches geleast wird, kann gefördert werden. Der Antragsteller muss lediglich auf das neue Fahrzeug zugelassen werden. Auch der Autohersteller muss den Eigenteil, der die Höhe des Bundesanteils betragen muss, leisten. Dieser Eigenanteil muss zudem im Leasingvertrag verzeichnet sein. Beim Leasing im gewerblichen Rahmen ist es möglich, die Auszahlung des Bundesanteils an den Leasinggeber oder Händler abzutreten.

    Ab wann ist der Umweltbonus gültig?

    Der Umweltbonus gilt nur für Neufahrzeuge, die ab dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Wichtig ist stets das Datum, welches im Kaufvertrag oder Leasingvertrag angegeben ist. Anträge zur Förderung können auf der Webseite www.bafa.de gestellt werden.

    Ist eine Haltedauer vorgesehen?

    Das rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug oder der Plug-in-Hybrid muss mindestens sechs Monate lang auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein. Änderungen jeglicher Art, wie beispielsweise ein Weiterverkauf, sind dem BAFA schnellstens mitzuteilen.

    Wie stelle ich den Antrag?

    Auf der Webseite www.bafa.de finden Antragsteller alle notwendigen Hinweise, Tipps und das elektronische Antragsformular, welches für die Förderung notwendig ist. Der Antragsteller lädt zusammen mit dem Antrag den Kaufvertrag oder Leasingvertrag hoch. Anschließend wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Bescheid eingehend prüfen. Wichtig: Spätestens neun Monate nach Zugang des Bescheides ist das Neufahrzeug zuzulassen. Andernfalls wird der Antrag nicht unterstützt.

    Es ist maßgeblich, dass für die Förderung die Rechnung sowie ein Nachweis für die Fahrzeugzulassung eingereicht werden. Hierfür werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigt. Ist die Prüfung des Antrags positiv, wird die Auszahlung des Umweltbonus-Bundesanteils auf das angegebene Konto des Antragsstellers überwiesen.

    Für sonstige Fragen, Hinweise oder Anregungen rund um die Abwicklung des Umweltbonus steht den Antragstellern das BAFA zur Verfügung.

    Quelle: bafa.de

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    Bildquelle: Audi