BAFA Info zur Kaufprämie für EVs



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BdasB

Bekanntes Mitglied
04.07.2007
2.215
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Elektromobilität "Umweltbonus"

Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Mai 2016 wurde der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektroautos beschlossen.

Für das Paket werden insgesamt 1 Milliarde Euro an öffentlichen Fördergeldern aus dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Kaufprämie wird über eine Förderrichtlinie realisiert. Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Erst nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen einschließlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger können Anträge vom BAFA entgegengenommen werden. Die Vorbereitungen im BAFA für das Antragsverfahren laufen auf Hochtouren.

Entsprechende Antragsunterlagen und weitergehende Informationen werden auf der Homepage des BAFA zur Verfügung gestellt. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden. Bis dahin bitten wir, von Anfragen Abstand zu nehmen.

Die Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

[size=small]Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1009[/size]
 

Twiker76

Aktives Mitglied
04.04.2006
1.020
jetzt wirds konkret:

Erst ist von Fahrzeugen die Rede dann wieder von Elektroautos ???
Bis 60 k Euro.

Mehr Infos ? Bitte ! Danke.

sg
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.876
Hier ist der Gesetzentwurf zu finden:
http://67183441.foren.mysnip.de/read.php?569,433711
 

DH@SoKa

Mitglied
09.05.2012
117
Hallo,

@Emil: Danke für den Link!

Ich lese immer "Elektrofahrzeug"? Konnte schon jemand belastbar nachvollziehen, ob hier womöglich Zwei- und Dreiräder, Leichtfahrzeuge etc. eingeschlossen sind? Twizy:eek:? Es würde mich ja sehr wundern, fände es aber im Sinne eines möglichst niedrigen Energieverbrauchs sehr berechtigt.

Mit sonnigen Grüßen aus Karlsruhe,
Dirk
(Citroen AX Electrique, SAM I)
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Hier ist der Gesetzentwurf zu finden:
http://67183441.foren.mysnip.de/read.php?569,433711

Nein, hier geht es nicht um die Kaufprämie, sondern um die Kfz-Steuerbefreiung (wieder 10 statt 5 Jahre) sowie die zukünftig hoffentlich wegfallende Einkommensteuerpflicht beim Auflades des privaten Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber.
 

DH@SoKa

Mitglied
09.05.2012
117
Hallo,

eben drum... Ist denn zur Kaufprämie bzgl. Fahrzeugkategorie schon etwas bekannt?

Mit sonnigen Grüßen aus Karlsruhe,
Dirk
(Citroen AX Electrique, SAM I)
 

Oldie

Neues Mitglied
04.02.2022
14
Hallo,

ich klemme mich mit meiner Frage dahinter.

Ich habe mir in den letzten Tagen ein Elektrofahrzeug angeschaut, welches in diesem Monat als Tageszulassung zugelassen wurde und als Vorführwagen ausgestellt wurde. Laut dem Händler wäre für dieses Fahrzeug sämtliche BAFA-Prämien beantragt. Heißt es für mich, käme ich dann nicht mehr in den Genuss einer BAFA-Förderung? Laut dem BAFA steht es auf Ihrer Homepage folgendes:

"Ein Gebrauchtfahrzeug kann nur durch den BAFA Umweltbonus gefördert werden, wenn das Fahrzeug nicht bereits als Neuwagen gefördert wurde. Der Umweltbonus kann also für förderfähige Fahrzeuge nur einmal beantragt und bewilligt werden.
Förderfähig sind junge gebrauchte Fahrzeuge, die maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sind und eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer aufweisen."

Es würde ja bedeuten, dass ich in den Genuss einer Förderung kommen könnte, weil es sich ja schon um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, weil der zweite Satz die Aussage von dem ersten Satz wieder aufhebt.

Das Fahrzeug hat keine 50 km runter.

Was meint ihr?

Danke und Euch ein schönes Wochenende!

Elektrische Grüße
Oldie
 

Eifel-Peter

Mitglied
19.08.2018
210
63
Krautscheid-Ringhuscheid
Hallo Odie,
der 2.Satz bezieht sich auf Fahrzeuge die noch keine Prämie erhalten haben ( z.B. EU Importe) wenn ich mich richtig erinnere, dann steht das aber auch in der Richtlinie für die Förderung.
Viele Grüße
Peter
 
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Andreas106

Mitglied
29.03.2011
257
Laut dem Händler wäre für dieses Fahrzeug sämtliche BAFA-Prämien beantragt.
Dann bekommt der Händler das Geld und kann das Auto erst in einem halben Jahr weiterverkaufen.
Du mußt somit einen Preis abzüglich der 9500.- € (plus Abzug von Laufleistung) aushandeln, und kannst das Auto erst nach einem halben Jahr erwerben.
 
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