KFW 440 - Elektriker - Formular etc.



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schwobwulf

Neues Mitglied
08.05.2021
2
Hallo an Alle.

Ich habe zwei Wallboxen zur installiation hier. Verlegt ist alles soweit schon - samit Fi etc.
Der Elektriker muss "nur" noch die Leitung messen, Kabel anschließen und die Boxen auf 11kW einstellen.

Was muss er bestätigen bzw. was muß auf der Rechnung stehen, damit man alles bei der KFW einreichen kann?
Gibt es hier ein Formular?

Danke für die Info!

Gruß, Karl
Augsburg
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Hier gibt es mit Sicherheit kein Formular. Möglicherweise aber auf den Internetseiten der KfW.

Aber: Vor Beginn des Projekts, also vor Bestellung der Teile, mußt Du Dir bei der KfW die Förderzusage holen. Geht alles per Internet und schnell und problemlos. Nach Erhalt der Förderzusage kannst Du bestellen. Nach Abschluss des Projekts durch einen Elektriker, der Dir eine Rechnung schreibt mit der Bestätigung der Inbetriebnahme reichst Du alles ein. Pro Wallbox müssen die Gesamtkosten mindestens 900 Euro sein. Darunter gibts nix. Darüber ist egal, es gibt immer nur 900 Euro pro wallbox. Als Privatmann kannst Du den Antrag für max. zwei wallboxen einreichen.

Aber wie erwähnt: Mach Dich bei der KfW schlau. Da ist alles ganz gut erklärt mit den formalen Bedingungen.

Gruss, Roland
Mein Hausanschluss ist am Donnerstag auf 50A verstärkt worden. Nun warte ich auf den Elektriker, damit meine (eine) wallbox in Kürze Tagen angeschlossen wird. Dann kann ich die weiteren Schritte bei der KfW für die Erstattung einreichen. Danach weiss ich es alles ganz genau. Vorher reicht mein derzeitiges Wissen.
 

schwobwulf

Neues Mitglied
08.05.2021
2
Hallo Roland.
Danke für die Info.

Das ganze Prozedere mit Förderzusage habe ich schon seit einiger Zeit. Das passt alles soweit.
Da viele Elektriker nicht ganz so "Firm" mit Wallboxen sind, frage ich hier lieber nach......

Wenn am Ende nur die Inbetriebnahme samt 11kW drauf stehen muss, ist alles klar.
Ich möchte nur nicht, das ich da wieder wegen genauer Details auf der Rechnung hinterherlaufen muss...

Gruß, Karl
 

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