Hier ist der letzte bekannte Stand des GEG zu finden. „§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel
(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Auf-
stellung nicht mehr betreiben werden.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel,
auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum
1. 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder
aufgestellt wurden,
2. 31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem
31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,
3. 31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem
31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
4. 31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem
31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und
5. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut
oder aufgestellt wurden.
(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit
nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem
1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum
1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder
aufgestellt wurden,
2. 31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem
31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,
3. 31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem
31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,
4. 31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut
oder aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brenn-
stoffen betrieben werden.“
26. § 73 wird wie folgt gefasst:
Das ist was öffentlich und konkret ist und deshalb diskutiert werden kann. Die ganzen Verlautbarungen, die jetzt gemacht werden, hinsichtlich "endlosem Weiterbetrieb von bestehenden Anlagen", "finanzielle Unterstützung", bis hin dass eine neue WP nicht teurer als eine neue Gasheizung sein wird, sind völlig unverbindlich, und mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht haltbar.
Dieses gestaffelte Betriebsverbot sorgt letztlich dafür dass
alle Gas-/Ölheizungen, auch mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik bis spätestens 21.12.2033 ausgetauscht werden müssen, selbst wenn sie noch voll funktionsfähig sind.
Beispiel:
Der Niedertemperatur-Gaskessel in unserem gemieteten Reihenhaus ist über 30 Jahre alt, ist aber noch voll funktionsfähig, und hat laut Schornsteinfeger noch Abgaswerte wie am Anfang. Das Gleiche gilt für den separaten Gaswarmwasserboiler. Wahrscheinlich hält das Gerät noch viele Jahre ohne irgendwelche Probleme.
Was viele auch nicht auf dem Schirm haben, und von der Regierung nicht erwähnt wird, bei Eigentümerwechsel (Verkauf, Schenkung, Erbe) müssen 30 Jahre alte Kessel auf jeden Fall innerhalb von 2 Jahren getauscht werden. D.h., also, wenn jemand das Eigenheim seiner Eltern erbt, dann muss er auf jeden Fall sanieren.
Das Gesetz macht also gegenüber dem vorherigen Stand die Gebäude mit Niedertemperatur- und Brennwertheizungen schlagartig um die Sanierungskosten weniger wert. Es ist eine Enteignung durch die Hintertür.
Klar müssen Maßnahmen gegen den Klimawandel ergriffen werden. Für Neubauten sind entsprechende Vorgaben durchaus sinnvoll. Da kann nicht nur entsprechend gebaut werden, so dass eine WP optimal betrieben werden kann, es sind dafür auch die Produktionskapazitäten vorhanden.
Der beschriebene Weg für Altbauten ist aber meiner Meinung nach der denkbar schlechteste und teuerste. Wenn man eine Lebensdauer einer Heizung bei 30 Jahren sieht, dann würde jedes Jahr etwa 1/30 des Bestands getauscht. Das wäre auch problemlos von der Produktions- und Installationskapazität machbar. Das Gesetz komprimiert aber die 30 Jahre auf etwa 6 Jahre, was letztlich dazu führt, dass 5x so viele Heizungen im Jahr ausgetauscht werden müssen. Dazu sind weder die Produktions- und Installationskapazitäten vorhanden. Die Kompression führt zu einem Engpass am Markt und damit zu extremen Preissteigerungen. Dies auch deswegen, weil dann nach der Umstellung die aufgebauten Kapazitäten zum großen Teil völlig überflüssig sind. Die Produktionsanlagen müssen sich dann auch innerhalb dieses Zeitraums amortisieren, weil nach der Umstiegsphase sind 80 - 90 % davon überflüssig. Es wird dann zwangsweise auch zu Massenentlassungen in diesem Bereich kommen, weil niemand mehr so viele Installateure braucht.
Wer diese Vorschläge erarbeitet hat dem fehlt es meiner Meinung nach an wirtschaftlichem Sachverstand, passend zu dem lapidaren Spruch: "Die Firmen gehen nicht pleite, die hören einfach auf zu produzieren."
Passend dazu auch das immer wieder gebrachte Argument, dass Öl/Gas in Zukunft teurer werden wird. Was passiert wohl, wenn immer mehr Öl/Gas Heizungen auf WP umgestellt werden und damit die Nachfrage nach Öl/Gas sinkt?
Natürlich werden die Preise tendenziell eher sinken und nicht steigen.
Natürlich kann man das durch entsprechende CO2-Bepreisung kompensieren, aber das trifft dann auch den Strommarkt, denn die Preise dort bewegen sich im aktuellen Marktmodell bei etwa 3:1 pro kWh zu Öl/Gas. Damit wird also auch der Strom für die WP teurer. Man hat also dann eine nicht nur eine völlig überteuerte WP gekauft, sondern muss auch mit deutlichen Preissteigerungen beim Betrieb rechnen.
Überhaupt, wo soll im Winter bei Dunkelflaute der ganze CO2-freie Strom bei kompletter Umrüstung des Wärmebereichs auf WP bis 2030 herkommen?
Bisher kam er hauptsächlich von Kohle, Gas- und Atomkraftwerken. Die AKWs werden jetzt abgeschaltet, und die Kohlekraftwerke sollen aber möglichst auch noch bis 2030 abgeschaltet werden. Es bleibt also nur Gas übrig.
Wo werden die 100 GW Gaskraftwerke gebaut?
Man sieht, das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. 😟
Um auf die Heizungsumstellung zurück zu kommen, warum strebt man hier eine fast komplette Umstellung schon innerhalb der nächsten 6 Jahre an?
Beim Strom soll ja auch erst 80 % bis 2030 und 100 % bis 2045 angestrebt werden. Würde man die Wärmeumstellung beim Altbestand auf entsprechend strecken dann gäbe viel der zu erwartenden Probleme nicht.
Aber anstatt man dass man das ordnungspolitisch durch Verbote durchsetzt und damit die Leute vor den Kopf stößt, kann man dies auch durch entsprechende klimapolitische Anreize, wie durch eine schrittweise realistische CO2-Bepreisung in allen Bereichen realisieren, so dass das was viel CO2 verursacht teurer wird, und Lösungen die weniger oder gar kein CO2 verursachen, günstig werden, und damit die Menschen mitnehmen.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis müssen dann dazu benutzt werden die ganzen Maßnahmen sozial zu flankieren, so dass niemand überfordert wird.
Jedenfalls werden laut Umfragen die aktuell geplanten Maßnahmen von den meisten Menschen in D abgelehnt, teilweise sogar heftig. Dies führt dazu dass sich immer mehr von den Parteien der demokratischen Mitte abwenden. Wenn man sieht, dass die AfD in den Umfrage mittlerweile die Grünen überholt, kann einem nur Angst und Bange werden. Da haben sich insbesondere die Grünen einen Bärendienst getan, was bei der nächsten Wahl wieder zu einem Regierungswechsel führen, und letztlich zu einer Rücknahme auch vieler sinnvollen Maßnahmen führen könnte.
Hier muss die Regierung deutlich umsteuern, und auch professioneller agieren. Anstatt einen halbgaren Gesetzentwurf bekannt werden zu lassen, der dann nur auf Druck der Öffentlichkeit immer wieder nachkorrigiert wird, sollte man erst Mal sorgfältig die Konsequenzen seiner Gedanken auf jede interessierte Partei prüfen, bevor man das in Gesetzesform gießt. Dann macht es dann auch nichts aus, wenn es ein Leak gibt. Den aktuellen Aufstand gibt es nur deswegen, weil der Referentenentwurf in seiner Radikalität nicht wirklich durchdacht war.