Freiwillige Zulassung CityEL mit Versicherungskennzeichen



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Hallo,

insbes. wegen der THG-Quote wird z.Zt. sicherlich mancher überlegen, sein City-EL (o.ä.) gem. § 3 Abs. 3 FZV "auf Antrag" (freiwillig) zuzulassen.

Eine solche freiwillige Zulassung hat zur Folge:
Man bekommt dann ein festes Kennzeichen, und zahlt somit auch feste Versicherungsbeiträge (z.B. HUK Coburg: Haftpfl. ca. 60,- €, TK ca. 20,- €)
Auch Saisonkennzeichen sind wohl möglich.
Die lästige TÜV-HU-Pflicht entfällt aber auch weiterhin.

Ich hatte vorgestern ein endloses Telefonat mit dem Leiter der hiesigen Zulassungsstelle (NRW, Kreis Soest).
Das braucht es für ein freiwillige Zulassung:

1. Personalausweis

2. Gutachten/Betriebserlaubnis des CityEL

3. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)

4. Bei Fahrzeugen älter als 2 Jahre (also CityEL immer): Bescheinigung vom TÜV nach § 5 FZV

5. Kennzeichen mit maximal 280 mm Breite und exakt 200 mm Höhe (2-zeilig, vermutl. max. 4-stellig), Zusatz "E"(=Elektro) nicht möglich

6. Ausreichende Kennzeichenbeleuchtung: Bestätigung vom TÜV oder bei uns durch Vorführen des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

7. Überprüfung, dass Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit Gutachten übereinstimmt (bei uns durch Vorführen des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle).

Hinweise:
1. Die freiwillige Zulassung ist in § 3 Abs. 3 FZV "verbrieft", und kann nicht vom Amt verwehrt werden.

2. Es wird im Web empfohlen, darauf zu pochen, dass die freiwillige Zulassung nach § 3 FZV und die fehlende HU-Pflicht nach § 29 StVZO eingetragen eingetragen wird, um spätere Probleme zu vermeiden.


So einiges (z.B. Vorführung gem. 6+7) kann ich nachvollziehen, da ich sonst z.B. auch mein völlig zerlegtes (resting in pieces) Schlacht-EL anmelden könnte, um dafür die THG-Quote zu kassieren.

Die Kennzeichen-Vorgaben (Punkt 5) konnte ich nicht verifizieren. Nach meiner Web-Recherche scheint es zumind. fraglich, ob diese Einschränkungen rechtlich haltbar sind.

Was mir aber wirklich quer geht, ist doch wieder (wenn auch nur einmalig) zum TÜV zu müssen wegen dieser Bescheinigung nach § 5 FZV (Punkt 4) ... zumal mir diese Verordnung hier so gar nicht anwendbar scheint:
§ 5 Abs. 1 FZW greift gar nicht, weil "Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung ..." trifft hier nicht zu
§ 5 Abs. 2 FZW greift auch nicht, weil das Fahrzeug hierfür schon zugelassen sein müsste.
§ 5 Abs. 3 FZW sagt:
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1. ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2. das Fahrzeug vorgeführt wird.

Besteht denn alleine, weil das FZ nun eine Weile mit Versicherungskennzeichen herum gefahren ist, schon ein "Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig" ist?? 😮:unsure:
Auch würde ich mal sagen, dass eine mündliche Aufforderung, so einen Nachweis bei der Anmeldung vorzulegen, ganz etwas anderes ist, als eine behördliche Anordnung?!

Generell habe ich den Eindruck, dass der ganze § 5 FZV sich eh nur auf bereits zugelassene Fahrzeuge bezieht und so gar nichts mit einer Neuzulassung (auch freiwillig) zu tun hat. Aber leider kann ich diesen Eindruck bis dato nicht verifizieren.
Und ... ... ich habe den Eindruck, dass dieses Verlangen nach einen TÜV-Bericht rechtlich nicht haltbar ist ... :unsure:
 
  • Like
Wertungen: Kamikaze

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Mal eine Frage an alle, die das Unmögliche (freiwillige Zulassung CityEL) tatsächlich geschafft haben:
Was habt Ihr eigentlich für ein Kennzeichen-Format bekommen?
"PKW": ca. 420-520 mm x 110 mm
oder
"Motorrad": 200-250 mm x 200 mm
oder
"Leichtkraftrad": 240-255 mm x 130 mm?

Hier will man mich zu einem Motorrad-Kennzeichen zwingen, obwohl die Auflagefläche am EL hinten gar keine 200 mm Höhe hat.
Dann soll ich halt ein TÜV-Gutachten vorlegen (obwohl ich das EL ja eh beim Amt vorführen muss ... und nat. dann auch einen Zollstock mitbringen könnte) ... und würde dann ggf. ein PKW-Kennzeichen bekommen.😵‍💫
Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, was eigentl. naheliegend wäre, weil es die nächst höhere Typisierung zum Kleinkraftrad ist, ist angeblich (im Kreis Soest!) unmöglich.

Ausserdem wurde mir auch der Zusatz "E" für Elektro abgelehnt.
Hat von Euch jemand ein E-Kennzeichen bekommen?


Ach, und es geht noch weiter:
1. In der Betriebserlaubnis steht bei unseren beiden ELs dasselbe:
Sichtfeldeinschränkung und "unübliche" Gurtbefestigung:
Für die Eintragung von diesen 2 Ausnahmegenehmigungen soll ich dann noch 75 + 30 = 105 EUR pro EL drauf zahlen
2. Was ich so gar nicht kapiert habe:
Ich stehe hier bei beiden CityEL im Kaufvertrag, bin also offiz. Eigentümer von beiden Fahrzeugen.
Es wurde mir in Aussicht gestellt, dass ich die Zulassung für 2 Kleinkrafträder auf 1 Person vermutl. nicht bekomme.
Ich müsste das andere EL also erst per Vertrag verschenken/verkaufen, damit es dann 2 Halter wären 🥴
Dummerweise war ich in dem Moment schon so dull gequascht, dass ich gar nicht drauf gekommen bin, ihn direkt auf §3 Abs. 3 FZV hinzuweisen.

Also entweder bin ich iwie geistig verwirrt, oder hier im Kreis Soest sitzt eine Amtsleitung in der Zulassungsstelle, die absolut wirres Zeug redet :unsure:
Wieso kommt bei mir gerade dieses komische Gefühl auf, vera*scht zu werden????

Iwie habe ich da wohl gerade einen Alptraum?
Die sind zwar sehr freundlich am Phone, und Esel, die Gold kacken, haben wir hier im Kreis leider auch noch nicht.
Sollte aber eine Hungersnot kommen, können wir uns hier aber scheinbar immer noch an Überschüssen von Korinthen satt essen 🤪
Also, ausser bei Hungersnot, den Kreis Soest besser weiträumig umfahren 👌

Ach ja: Wenn jemand hier über Erfahrungen o.ä: verfügt:
Über Tips/Infos (insbes. juristsich/Verwaltung) würde ich mich sehr freuen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hier eine gesammelte Erfahrung von Erwin B :

Montag, 04. Juli
Schon um 6:58 trifft Lagerist Erwin B. in der Kraftfahrzeugzulassungsstelle
Burgdorf Weststadt ein, wo der Schalterbetrieb um 8 Uhr beginnt.
Seine Pünktlichkeit wird nicht belohnt. 262 Mitbürger waren schneller.

9:06 Uhr
Durch das Spalier der schwitzenden Warteschlange - Sitzplätze gibt es nur 16 - bahnt
sich Amtsinspektor Alfred Köppel mit eisiger Mine seinen Weg zur Öffnung der
Büroräume. Der seit halb sechs wartenden Nummer 3 der Warteschlange, raunt
Köppel nach einem flüchtigen Blick auf dessen Dokumente, noch ein nachsichtiges
"Nutzfahrzeuge Nachmittags!" zu und verschwindet in seinem Büro.

9:28 Uhr
Aufruf des Antragstellers Nummer eins, der auf dem Gelände übernachtet hatte.

9:29 Uhr
Antragsteller Nummer eins verlässt als gebrochener Mann den Amtsraum.
Die Zündschlüssel für sein Fahrzeug werden später zusammen mit einem
Abschiedsbrief und einer ungültigen ASU-Bescheinigung am Ufer des
Irenensees gefunden.

11:38 Uhr
Der maschinelle Stempel auf Erwin B's Versicherungsdoppelkarte wird von
Amtsinspektor Köppel als mögliche Fälschung moniert. Beim Versuch,
unanfechtbaren Ersatz zu beschaffen, wird Erwin B. auf dem Weg zur
Versicherungsagentur wegen überhöhter Geschwindigkeit in einem nicht
zugelassenen Fahrzeug vorläufig festgenommen.

Donnerstag, 07. Juli
Nach einer unruhigen Nacht vor dem Hauptportal des Straßenverkehrsamtes,
in der Erwin B. immerhin auf Platz fünfzehn vorstoßen konnte, sickert durch,
dass Donnerstags neuerdings nur noch Krafträder bis 500 ccm, sowie
landwirtschaftliche Zugmaschinen mit ungeradem Baujahr bearbeitet werden.

Freitag, 08. Juli
Gegen 12:07 Uhr gelingt Erwin B. überraschend der Vorstoß an den
Schreibtisch von Amtsinspektor Köppel. Der vorherige Antragsteller musste
das Zulassungsverfahren für seine nicht mehr fabrikneue Borgward Isabella
nach 40 Jahren vorzeitig abbrechen, weil Neuwagen ohne Katalysator nicht mehr
zugelassen werden. Da die Antragsfrist werktags um 12 Uhr endet, kommt es
nur noch zu einer mürrischen Begrüßung zwischen Erwin B. und Köppel und dem
Verweis auf die Bürozeiten der nächste Woche. Erwin B. beschließt, diesmal
alle anderen Antragstellern zuvor zu kommen.

Montag, 11. Juli
Nach einem tristen Wochenende im engen Garderobenschrank der Amtsräume
hat Erwin B. an Startnummer eins kein Glück. Der bestens ausgeruhte
Amtsinspektor erkennt auf einen Blick die nachlässige Entgratung der Bohrlöcher
auf den alten Nummernschildern, sowie das teilweise unleserliche Datum auf
der Abmeldebescheinung. Zu allem Unglück fällt Köppel über eine gravierende
Unregelmäßkeit in den Antragsdokumenten. Erwin B.s kürzlicher Umzug vom
Önkelstieg 31 nach 31b gehe aus den letzten ASU-Berichten nicht hervor.
Aus einer menschlichen Regung heraus verzichtet Köppel zwar auf Strafverfolgung
dieser Tatbestände, muss den Antrag natürlich dennoch ablehnen.

Dienstag, 12. Juli, 7:17 Uhr
Amtsleiter Köppel lehnt unter Hinweis auf das fehlende polizeiliche Führungszeugnis
des Vorbesitzers, sowie die verjährte Unbedenklichkeitsbescheinigung für die
selbstklebende Parkmünzbox, den gesamten Zulassungsantrag erneut ab.

7:31 Uhr
Drei entsicherte Eierhandgranaten mit gültiger Nato-Prüfplakette rollen vom
Hauptportal kommend mit hohlem Geräusch durch den sorgsam gebohnerten
Flur der Kraftfahrzeugzulassungsstelle. Vier Sekunden später erschüttert
eine gewaltige Detonation den historischen Marktplatz.

7:54 Uhr
Das Straßenverkehrsamt Burgdorf ist nicht mehr. Aus rauchenden Trümmern
befreien sich verwirrte Menschen ohne Hoffnung. Antragsteller, wie Du und ich,
die nur mal ein Kraftfahrzeug anmelden wollten.


Gruß

Lomax
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.338
46
Hannover
www.litrade.de
"Haftpfl. ca. 60,- €"

?!?
Waaas?
Welche SF Klasse hast Du?
Ich bin fast vom Hocker gefallen, als die dieses jahr meinen Beitrag verdoppelt haben!! von 11 auf 22Euro für die Haftpflicht.

Lohnt die Teilkasko überhaupt?
Was ist damit versichert?
Ich meine ich hatte mir das damals angesehen und war zum Schluss gekommen das es weder für ein älteres Fahrzeug, noch für ein EL Sinn macht
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
Mal eine Frage an alle, die das Unmögliche (freiwillige Zulassung CityEL) tatsächlich geschafft haben:
Was habt Ihr eigentlich für ein Kennzeichen-Format bekommen?
"PKW": ca. 420-520 mm x 110 mm
oder
"Motorrad": 200-250 mm x 200 mm
oder
"Leichtkraftrad": 240-255 mm x 130 mm?
Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, was eigentl. naheliegend wäre, weil es die nächst höhere Typisierung zum Kleinkraftrad ist, ist angeblich (im Kreis Soest!) unmöglich.

Ausserdem wurde mir auch der Zusatz "E" für Elektro abgelehnt.
Hat von Euch jemand ein E-Kennzeichen bekommen?
da scheint wohl der amtsschimmel in soest ganz schön zu wiehern,,,
hier in bamberg (land) und nicht mit city EL sondern luxxon roller
hat´s ne halbe stunde gedauert und der käse war gegessen
nötig waren
personalausweiß
betriebserlaubniss roller
und die nummer von der versicherung EVB
dort alles auf den tisch des hauses, und gesagt "ich wünsche eine freiwillige zulassung" (vorher ein kennzeichen reserviert, ein kurzes)
die dame mußte zu ihrem cheff, weil sie auch nicht viel ahnung hatte,
aber
der kam, sagte was sie wo wie einzutragen hat, und ich bekam LOGISCHERWEISE ein kennzeichen
"Leichtkraftrad": 240-(255) mm x 130 mm? oben BA und zulassungsplakette
und in der 2, zeile B77E auf dem neuen fahrzeugschein wurde auch die befreiung von der hauptuntersuchungspflich ebenso eingetragen, wie die angebrachte AHK und die windschutzscheibe und es hat niemand nachgeschaut ob die beleuchtung past oder sonstirgendwas
würde euch wünschen das es anderswo genauso einfach ginge,,,
bye wolle
PS; nur einmal wurde sie angehalten und von den herren mit den hellen kopfbedeckungen gefragt, warum denn da des tüv-papper fehlt,,, nachdem die dann in den schein guckten, durfte sie weiterfahren
 

Anhänge

  • Bild (4).jpg
    Bild (4).jpg
    347,6 KB · Aufrufe: 204
Zuletzt bearbeitet:

Kamikaze

Aktives Mitglied
Bei mir das gleich Spiel, wie bei Wolle.
Vonbb mir wurde noch ein Nachweis gefordert, dass ein kennzeichen angebracht werden kann (siehe oben), was aber kein Problem war.
Einziger Unterschied: Bei mir wurde nicht explizit vermerkt, dass das Fahrzeug von der TÜV-Pflicht befreit ist (nur der Siegel-Aufkleber der Zulassungsstelle ist so geklebt, dass eine Prüfmarke nicht wirklich sinnvoll an zu bringen wäre und ein 45-Aufkleber wird explizit gefordert)...
In Sofern wäre ein scan deines Fahrzeugscheins @wolfgang dwuzet sehr hilfreich, damit ich da nochmal reklamieren gehen kann.
Bisher wollte die Rennleitung nichts von mir (außer mich überholen). :D
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Hallo Wolle, hallo Rick,

vielen Dank für die aufschlussreichen Infos!
Leider ist die Zulassung der Luxxon nicht auf das Ciyt-EL übertragbar, da sie lt. Zulassung ja ein "Leichtkraftrad" ist, während die CityELs normalerweise als "dreirädriges Kleinkraftrad" typisiert sind.

In Anlage 4 zur FZV heisst es:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Insofern ist es wohl tatsächlich richtig, dass diese (240-255 x 130 mm) Kennzeichen für eine City-EL-Zulassung auf jeden Fall einer Ausnahmegenehmigung bedürfen, die dann auch eingetragen werden muss, wie hier:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Wertungen: Kamikaze

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Hmm,

ich hab an meinem City EL (normale KFZ-Zulassung mit 40 km/h, also ein ganz 'altes') hinten das normale große zweizeilige Kennzeichen, so wie es z.B. früher am alten VW-Käfer war. Passt problemlos. Also nehmt doch das?

Gruß,

Werner
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Hmm,

ich hab an meinem City EL (normale KFZ-Zulassung mit 40 km/h, also ein ganz 'altes') hinten das normale große zweizeilige Kennzeichen, so wie es z.B. früher am alten VW-Käfer war. Passt problemlos. Also nehmt doch das?

Gruß,

Werner
Hi,
ich weiss nicht, wie es früher war, aber heute ist alles en datail in der FZV reglementiert.
Und da gelten für CityEL als PKW andere Regeln als für unsere KKR.
M.W. ist für die normalen zweizeiligen Kennzeichen heute fest eine Höhe von 200 mm vorgeschrieben. Das passt gar nicht mehr ans EL dran.
 
Zuletzt bearbeitet:

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Hmm,

also ich kann das Problem wirklich nicht nachvollziehen:



Passt doch super?

Gruß,

Werner

Edit: Das ist ein aktuelles Kennzeichenmodell. Sieht man nur schwer wegen Nachtbild mit Handyblitz, da wird einiges überstrahlt...
 
Zuletzt bearbeitet:

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Edit: Das ist ein aktuelles Kennzeichenmodell. Sieht man nur schwer wegen Nachtbild mit Handyblitz, da wird einiges überstrahlt...
Und ich dachte schon, das wäre mit Photoshop gebastelt ;)
Aber Typ/Format kann man da auch nicht erkennen. Bei meinem EL hat es jedenfalls keine 200 mm hohe Auflagefläche. Oder gab es da mal Unterschiede bei den Wannen?

Ich aber egal, weil hier geht es ja um
Zulassungsfreies Kleinkraftrad!!!
... damit jetzt nicht noch Bilder von (tw. echt coolen) BW-Kennzeichen kommen ;)

Auch mal zur Logik: Man (z.B. auch die Polizei) sollte ja auch über das Kennzeichen den Typ zumind. abschätzen können.
Auch nach dieser Logik kommt ja nur max. ein Leichtkraftrad-Kennzeichen in Frage.

Am sinnvollsten wäre vermutl. sowas im Format des Versicherungskennzeichens, wie in Kiel angeblich seit ein paar Monaten für eine freiw. Zul. KKR möglich sein soll:

Aber ich will jetzt nicht 10 Jahre warten, bis die Evolution 400 km weiter südlich gekommen ist ...
 
  • Like
Wertungen: Kamikaze

Kamikaze

Aktives Mitglied
Also mein Kennzeichen ist viel kleiner als das von @Werni
Werde heute mal ein Foto machen und messen.

Danke übrigens für das Foto vom Fahrzeugschein deiner Schwalbe! Habe schon einen Termin in der Zulassungsstelle gebucht, damit ich die Befreiung von der HU-Pflicht nachtragen lassen kann. (y)
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Moin,
eure Erfahrungen hier scheinen ja recht wichtig zu sein. Koennt ihr da einen Eintrag ins ELWIKI schreiben?

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

R.M2

Mitglied
18.11.2022
125
Also ich verstehe das alles nicht die ELs haben doch alle eine Einzelzulassung da gibts doch eh große Papiere egal welche Geschwindigkeit eingetragen ist. genau wie bei meinem Megatruck der hatte schon immer eine große Zulassung . Und ein normales Motoradnummernschild passt doch problemlos ans EL.

Gruß

Roman
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Sie HATTEN alle mal...

Viele sind auf 45er Zulassung L2e umgetragen, weil man dann nicht mehr zum Tüv muss und mit dem kleinen Schild fahren kann. Mit dem kleinen Schild bekommt man aber nur einen Zettel 'Betriebserlaubnis' und keine Zulassungsbescheinigung - ebendiese brauchste aber um die THG-Quote zu beantragen.

Ich kann die Probleme mit der Schildgröße aber auch nicht so ganz nachvollziehen.

Gruß,

Werner
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Also mein Kennzeichen ist viel kleiner als das von @Werni
Werde heute mal ein Foto machen und messen.

Danke übrigens für das Foto vom Fahrzeugschein deiner Schwalbe! Habe schon einen Termin in der Zulassungsstelle gebucht, damit ich die Befreiung von der HU-Pflicht nachtragen lassen kann. (y)
Hi Rick,
denk dran: Wenn Dein Kennzeichen 240/255 mm * 130 cm (BxH) hat, hast Du ein sog. "verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen" gem. Anlage 4 Abschnitt 2 Nr. 3 FZV, welches für ein KKR nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig ist.
Wenn Du eh zur Zulassungstelle musst, würde ich mir gleich auch die Ausnahmegenehmigung für das Kennzeichen (wie oben in dem Schein bei der Schwalbe - ist übr. nicht meine, sondern von dem Web-Link darunter) mit eintragen lassen, bevor das einem übereifrigen Beamten später mal auffällt.
Moin,
eure Erfahrungen hier scheinen ja recht wichtig zu sein. Koennt ihr da einen Eintrag ins ELWIKI schreiben?
Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
@ Sacha
leider ist mein Account für's Elwiki verloren gegangen.
Auch ist noch nicht abschliessend geklärt, ob die Forderung der Zulassungsstelle nach einem neuen TÜV-Gutachten rechtens sein könnte.
Auch würde mich nicht wundern, wenn bei dem Kennzeichen-Chaos das Vorbild aus Kiel mit den Mini-Kennzeichen Schule machen würde. Die Logik spräche dafür. Problem ist nur, dass es spätestens bei Kreisen mit drei Buchstaben eng wird für das Siegel (s.o. im Bild - da würde es nicht mehr drauf passen). Ich wäre sogar skeptisch, ob es bei 2 Buchstaben in der 1. Zeile noch passt ... insofern ist Kiel klar im Vorteil. Aber viell. kommt dieser Typ dann auch in etwas breiter?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Wertungen: Kamikaze

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Viele sind auf 45er Zulassung L2e umgetragen, weil man dann nicht mehr zum Tüv muss und mit dem kleinen Schild fahren kann.
Uiui ... da ("L2e") hatte doch was bei mir geklingelt ...
... und wieder hat mein Zulassungsstellenleiter recht:

In Sachen E-Kennzeichen:
Gem. § 1 EmoG sind E-Kennzeichen nur für die Typen M1 und N1 und L3e, L4e, L5e und L7e vorgesehen ...
also nicht für LeichtKR (L1e) oder KKR (L2e) :cry::cry::cry:

Jetzt bekommt also ausgerechnet das historische deutsche Referenzfahrzeug für E-Mobilität kein E-Kennzeichen (bei KKR-Zulassung)? o_O:mad:

@wolfgang dwuzet
wie lange musstest Du mit der Sachbearbeiterin flirten, um das "E" für Deine Luxxon zu bekommen? ;)
 
  • Haha
Wertungen: Kamikaze

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Uiui ... da ("L2e") hatte doch was bei mir geklingelt ...
... und wieder hat mein Zulassungsstellenleiter recht:

In Sachen E-Kennzeichen:
Gem. § 1 EmoG sind E-Kennzeichen nur für die Typen M1 und N1 und L3e, L4e, L5e und L7e vorgesehen ...
also nicht für LeichtKR (L1e) oder KKR (L2e) :cry::cry::cry:

Jetzt bekommt also ausgerechnet das historische deutsche Referenzfahrzeug für E-Mobilität kein E-Kennzeichen (bei KKR-Zulassung)? o_O:mad:

@wolfgang dwuzet
wie lange musstest Du mit der Sachbearbeiterin flirten, um das "E" für Deine Luxxon zu bekommen? ;)

Hmm,

das ist das Elektromobilitätsgesetz. Für die Kennzeichenzuteilung ist aber die Fahrzeugzulassungsverordnung das relevante Regelwerk. Und da steht:

§ 9a Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge

(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt.

(2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen. Es führt den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist. Wird ein Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen.

(3) Mit dem Antrag nach Absatz 1 ist nachzuweisen, dass es sich um ein dort bezeichnetes Fahrzeug handelt.
In (1) wird sich nur auf §2 des Elektromobilitätsgesetzes bezogen, und dort ist nur 'elektrisches Fahrzeug' gefordert.

Der Ausschluß der nicht in §1 EmoG genannten Fahrzeugklassen bewirkt nur, dass du die Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge gemäß EmoG (kostenloses Parken etc) nicht in Anspruch nehmen kannst. Die Kennzeichnung E auf dem Nummernschild solltest aber bekommen können.

Gruß,

Werner
 

Kamikaze

Aktives Mitglied
Mein Nummernschild hat die Abmessungen 130*240mm (siehe Foto).
Auch mir wurde ein E-Kennzeichen verweigert, weil das (laut des Zulassungsstellen-Leiters für die Fahrzeugklasse L2e nicht vorgesehen ist).
Mir war das ganz recht, denn anderenfalls hätte das Nummernschild größer ausfallen müssen.
Der 45er-Aufkleber wird bei mir übrigens im Fahrzeugschein explizit gefordert. Deshalb (und um Missverständnisse mit der Rennleitung aus zu schließen) werde ich diesen beibehalten.
 
  • Like
Wertungen: wolfram_f4

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge