Zulassung ohne Brief und Schein



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Tobsen1234

Mitglied
29.11.2014
204
München
Hallo, und zwar habe ich ein El ohne aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Was ich habe ist einen Kopie von Teil 1 und Teil 2. Und einen Kaufvertrag vom Cityel. Ein weiteres Problem ist jetzt aber das der Verkäufer das El nicht auf sich zugelassen hatte und in den Kopien ein andere Name steht (passt nicht mit dem Namen im Kaufvertrag).
Zusammengefasst:
Was fehlt: original Teil 1 und Teil 2
Vorhanden: Kaufvertrag ( Name des Verkäufers passt nicht mit den Kopien von Teil 1 und Teil 2 zusammen).
Irgendjemand sowas schonmal gemacht ?
Sonst klemme ich mich morgen mal ans Telefon.
Danke und Grüße
Tobi
 

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hallo Tobsen !

Ich restauriere hie und da einmal oldtimer und wenn die dinger mal 60 jahre oder älter sind fehlen öfter mal die Papiere.

Du brauchst :

Einen kaufvertrag vom vorbesitzer

Eine verlusterklärung der papiere an eides statt am besten vom Vorbesitzer (vordrucke im internet zum download)

Einen versicherungsnachweis

und , mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit einen Aufruf im " elektronischem amtsblatt " MUß die
Zulassungsstelle machen ! ( erfüllungsdauer mindestens 14 tage ! )

VORHER Tüv machen wenn TüV pflichtig, keine Zulassung ohne TüV !!
Beim Tüv kannst du deine Papierkopien vorlegen mit Hinweis auf " Datenblatt " das ist manchmal hilfreich .

Sollte sich die Zulassungsstelle weigern dir neue papiere auszustellen - NICHT VERPRELLEN LASSEN !!!

Es gibt Gerichtsurteile die bei beachtung des oben genannten von Behördenwillkür sprechen , das recht ist auf deiner seite !

Zur not freundlich aber bestimmt mit dem behördenleiter, (abteilungsleiter aber mitnehmen, der Gottoberste möchte vorm untergebenem nicht dumm dastehen und gibt eher grünes licht ! ) ) sprechen und bei ablehnung
einfließen lassen eine beschwerde beim dienstherrn anzustrengen - Sagen du möchtest die ablehnung schriftlich haben - das wirkt !

Viel Erfolg !

MfG

Walter
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobsen1234

Mitglied
29.11.2014
204
München
Super schonmal danke für die Infos.
Ich werde heute mal bei der Zulassungsstelle anrufen und schauen was die sagen. Zur Not könnte ich auch beide Vorbesitzer kontaktieren. Haben sie beide bei google gefunden. Die Cityel Welt ist klein ...
 
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Wertungen: Lomax223

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Das mit dem Anruf würde ich mir schenken , möglicherweise würde das alles verkomplizieren -
die angestellten arbeiten erfahrungsgemäß nach schema " F " und haben vielfach kaum ahnung !

Trage einfach die geforderten papiere zusammen und geh dann hin , vor ort ist besser zu argumentieren !
Wie geschrieben mußt du vielleicht ein gespräch mit dem gottobersten führen- am telefon wimmelt er dich
sehr warscheinlich ab !

Gruß

Walter
 

Tobsen1234

Mitglied
29.11.2014
204
München
Ok auch eine Idee. Das Problem ist glaube ich nur das im Kaufvertrag ein anderer Name Bei Verkäufer steht als in der Kopie von Teil 1 und Teil 2. Aber ich werde mal anfangen die Papiere zu sammeln.
 

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Sollte es nicht klappen so kann ich mir gut vorstellen daß dir das Mitglied " Wolle " weiterhelfen kann , auch in meinem
Fall der sehr komplizert war konnte er mit seiner Erfahrung helfen .

PS :

In München ist die Zulassungsstelle derzeit geschloßen , kann bei dir auch sein ?
In diesem Fall geht es einfacher über einen Zulassungsdienst die noch hin dürfen.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Der wichtige Gesetzestext hier ist dieser:


Letztendlich musst du nachweisen, es ist DEIN Fahrzeug - das kannste über den Kaufvertrag. Am besten steht im Kaufvertrag schon, dasses keine Papiere dazu gab. Alternativ eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers (manche Zulassungsstellen bestehen darauf, das dies auch diejenige Person ist, die zuletzt in den Papieren stand).

Dann ist noch die Frage, was nun in die neuen Papiere an technischen Daten reingeschrieben wird. Da _könnte_ die Kopie sehr hilfreich sein, da ja die Fahrzeug-Ident-Nummer übereinstimmt, es also wirklich dieses Fahrzeug war. Da alle EL wohl Einzelzulassungen waren, gibts kein EU-Typblatt vom Hersteller, wo die nachgucken können. Sollten sie die Kopie nicht als Quelle akzeptieren, wirds da dann schwierig - dann wollen die so einen Typbericht vom Tüv, das bedeutet Einzelabnahme - viel Arbeit. In dem Fall kann eventuell der Tüv in Würzburg helfen, die beiden Prüfer die das ganze EL-Zeugs gemacht haben existieren da noch, sind aber sehr schwer zu erreichen.

Und wie Lomax geschrieben hat, wenn du alle Vorraussetzungen des §12 erfüllst, MÜSSEN sie dir das Ding neu ausstellen. Sie können dich für diese Abfrage beim Bundesamt einige Wochen warten lassen, aber am Ende MUSS das Ding dabei rauskommen. Ablehnung schriftlich fordern ist da tatsächlich sehr motivierend (da müssen sie nämlich nen plausiblen Grund reinschreiben, und der ist nach der Paragrafenlage schwer zu finden) ;-)

Viel Erfolg!

Gruß,

Werner
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
hy tobsen,
wenns net geklappt hat
schreib mir ne PN,
da werden sie geholfen
bye wolle
der sich dann kerbe nummer 13 irgendwohin schnitzen könnte:p
 

Tobsen1234

Mitglied
29.11.2014
204
München
Super danke euch allen für die Hilfe. Nochmal zum tüv: also kann ich ohne aktuellen Schein zum tüv fahren (auf dem Anhänger ) ? Das El war Jetzt ca 10 Jahre nicht beim tüv wie ich aus den Unterlagen sehen kann
 

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Super danke euch allen für die Hilfe. Nochmal zum tüv: also kann ich ohne aktuellen Schein zum tüv fahren (auf dem Anhänger ) ? Das El war Jetzt ca 10 Jahre nicht beim tüv wie ich aus den Unterlagen sehen kann


So ist es ! vorher natürlich beim TüV anmelden.

Gegebenenfalls das Fahrzeug dort stehen lassen nach Absprache mit dem Ing. , so können die ohne Zeitdruck arbeiten
was von manchen als angenehm empfunden wird .

Wenn der Tüv bestanden ist bekommst du einen Prüfbericht mit eingetragenem Gültigkeitsdatum des " Pickerls "
das wird dann erst bei der Zulassung auf das Nummernschild geklebt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
So ist es ! vorher natürlich anmelden.

Gegebenenfalls das Fahrzeug dort stehen lassen nach Absprache mit dem Ing. , so können die ohne Zeitdruck arbeiten
was von manchen als angenehm empfunden wird .

Wenn der Tüv bestanden ist bekommst du einen Prüfbericht mit eingetragenem Gültigkeitsdatum des " Pickerls "
das wird dann erst bei der Zulassung auf das Nummernschild geklebt.

Du meinst beim Tüv den Besuch vorher anmelden?

Weil anmelden im Sinne von zulassen geht ohne gültigen Tüv nicht, zum Tüv muss man also sowieso.

Ich würde nur bei der Zulassungsstelle zuerst vorsprechen wegen der Neuausstellung der Papiere, da stellt sich dann nämlich heraus, ob sie die alte Kopie als Quelle der technischen Daten anerkennen oder selbst in der Datenbank die Papiere noch vorliegen haben. Scheiden beide Quellen aus, muss der Tüv per Einzelzulassung noch ein technisches Datenblatt mit diesen Daten erstellen - zusätzlich zur normalen Tüv-Prüfung. Falls das nötig wird, kann wie schon geschrieben eventuell der Kontakt zum Tüv in Würzburg hilfreich sein.

Gruss,

Werner
 

Tobsen1234

Mitglied
29.11.2014
204
München
Ok alles klar. Da ich es sowieso vor meinem Termin bei der Zulassungsstelle nicht zum tüv schaffe werde ich erst mal mit denen reden
 

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