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Zur NiMH-Lizenzproblematik

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Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Klar, Chevron ist nicht interessiert daran, dass Autos etwas anderes, als Chevron-Benzin tanken. Deshalb die 10 Amperestundenklausel, der auch Maxell unterliegt.
Nach deutschem Patentrecht eigentlich ein Missbrauch des Patents.
Soweit ich einige der Patentschriften verstanden habe, bezieht sich dieses auch auf andere Batterietypen, wie die Lithiumzellen oder möglicherweise auch Leclanche (Braunstein mit dem Übergangsmetall Mangan).

Maxell darf neuerdings wohl auch höher als 10 Ah verkaufen.

Also, der Einbau von Mignons in Autos ist verboten!

 

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