Zulassung C5 ?



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andrebryx

Guest
Hallo!

Ich werde warscheinlich einen ungebrauchten Sinclair C5 bekommen, den ich vor allem als Werbeträger in meiner Umgebung nutzen will.

Wie bekomme ich für so ein Gefährt eine Straßenzulassung & welche Vorschriften wären zu beachten?

Höchstgeschwindigkeit ist 25kmh, Beleuchtung & Bremslicht sind vorhanden, Rückspiegel & Blinkeranbau wäre möglich.

Danke & Gruß! Andre
 

Michael

Neues Mitglied
07.12.2012
27
Hallo Andre

Habe vor einiger Zeit einen C5 gebraucht gekauft, der war mit einem Kleinen Nummernschild von der HUK Versicherung bestückt.
Bremslichter hat der keine, aber die normale Beleuchtung, Hupe und 4 Blinker.
Vieleicht hilft Dir das weiter.

MFG Michael
 
A

andrebryx

Guest
Prima! Welche Grundlage das das Kennzeichen?
Da gibt es doch bestimmt eine ABE oder so was, sonst gäbe es doch keine Zulassungsklasse?
Der Sinclair, den ich bekommen werde hat nämlich keinerlei Papiere :-(
 
S

Sönke

Guest
Hallo,
soweit ich weiß gab es für die Sinclairs keinerlei Zulassung oder ABE. Trotzdem habe ich eine Versicherung für ein Leichtmofa, einsitzig nicht mehr als 20km/h, bekommen. (dafür besteht nämlich keine Helmpflicht), obwohl man eigentlich eine ABE vorzeigen müsste.
Ich tendiere mehr zu der Einstellung, dass es sich um ein sogenanntes Pedelec-Fahrrad handeln könnte und damit zulassungsfrei ist. Schau mal unter elweb off topic unter : Erlass für Pedelec-Fahrräder gesucht.
Das trifft zwar auch nicht hundertprozentig zu, aber wer kennt sich da schon genau aus! Sonst bleibt nur der Weg zur Einzeltypenprüfung beim Tüv. Der diese aber wahrscheinlich noch nicht mal erteilen würde. Es bleibt ein Spaßmobil für kurze Einsätze.
Gruß Sönke
 

Stephan Hloucal

Neues Mitglied
01.05.2007
14
Hallo Andre,
ich habe auch so ein heißes Teil vor drei Jahren fast nagelneu erstanden. Wozu eine Zulassung? Einfach fahren damit und Schluss. Die wurden doch meines Wissens in den 80-Jahren fast verramscht. Wer den Behörden viele Fragen stellt, bekommt viele dumme Antworten.
Grüße aus Erfurt
Stephan der eigentlich SAXI fährt
PS. Wo bekomme ich günstig Rückspiegel für das C5 her?
 
A

andrebryx

Guest
Ich sehe mich schon in Diskussion:

Pol. - "Warum fahren sie ein Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen"
Ich - "Weil dieses ein nach EU-Richtline 2002/24/EG zulassungsfreies Fahrrad mit elektromotorischen Hilfsantrieb bis max. 25kmh ist"
Pol. - "Dann würde ich bitte mal die ABE sehen"
Ich - "Seit wann brauchen Fahrräder eine ABE ?"

So, jetzt kommt das Quiz mit den 3 Törchen:

Tor Nr.1:
Polizei begutachtet den ordnungsgemäßen Zustand der Beleuchtung, findet das Gefährt nicht schlecht und lässt mich ziehen
Tor Nr.2:
Polizei bezweifelt die Zuordnung des Gefährtes zur 2002/24/EG und setzt eine Ordnungsmaßnahme zur Tüv-Begutachtung durch
Tor Nr.3:
Polizei beschlagnahmt das Gefährt vor Ort zur Untersuchung durch einen Sachverständigen

Soweit so gut, etwas überspitzt, aber was kenne ich nicht alles aus meine alten Mofa-Tagen ;-) FS-Frage ist egal, ich hab eh alles ausser Traktor und Omnibus.

Mich würde jetzt nur ernsthaft interessieren, wer das Gefährt mit welcher Grundlage mit Versicherungskennzeichen fährt. Kopie der Versicherungsbescheinigung wäre als Beispielsargument Mangels ausgestellter Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung für den C5 schon mal sehr hilfreich.

Übrigens - In der 2002/24/EG steht unter Kapitel 1 / Artikel 1:
"Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:
...
Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie
92/61/EWG bereits in Betrieb waren"

Da der C5 ein 80er Jahre Kind ist, dürfte er laut Richtline NICHT von der "Befreiung" betroffen sein.

Ich denke mal, das der Problemkomplex trotzdem mal ausführlich diskutiert werde sollte. Reinsetzen, fahren und das Beste hoffen befreit im Ernstfall trotzdem nicht von Strafe. Ich weis, das der C5 nur ein nettes Spielzeug ist und kein Alternativfahrzeug aber die Rechtssciherheit sollte dennoch gewahrt bleiben. Ich erinnere mich nur an die leidliche Diskussion mit den Elektro-Scootern, die tonnenweise aus dem Verkehr gezogen wurden ...

Gruß! Andre
 

Georg Schumacher

Neues Mitglied
04.03.2006
4
Hallo,

die Sache ist klar geregelt.

Der Sinclair ist ein mehrspuriges Fahrzeug.

Eine Zulassung als Krankenfahrstuhl bis 15 km/h wäre damit möglich. Dazu brauchts aber eine TÜV-Abnahme. Die sollte, wenn Bremsen, Licht usw. halbwegs OK sind zu bekommen sein.

Als Pedelec sind andere Bedingungen einzuhalten:
Max. Motorleistung 250W, Motor darf nur laufen, wenn pedaliert wird und nur bis 23km/h. Dazu muß entsprechende Elektronik eingebaut sein und die Antimanipuliersicherheit nachgewiesen werden.

Die Zulassung als "dreirädriges Kleinkraftrad" ist mit dem Sinclair nicht zu schaffen.

Im Prinzip wird das ganze wieder an irgendtwelchen Kleinigkeiten scheitern.

Wenn man einen guten Draht zum TÜV hat, sollte eine Zulassung möglich sein.

Gruß Schorsch


www.solar-mobil.de
 
D

Dirk Scharnberg

Guest
Hallo leute,

wenn mann den C5 so umbaut, daß der E-Motor nur als unterstützung zu den Pedalen lüft: Sprich, wenn man aufhört zu treten, bleibt auch der e-motor stehen.

und:

der Antrieb auf 20 KM/h gedrosselt wird läuft das ganze als zulassungsfreies Fahrrad mit Hilfsmotor.

Mehrspurig sind auch die Behinderten-Fahrräder mit 3 Rädern und die gibt es auch mit einem elektrischen Hilfsmotor, der nicht läuft, wenn die Pedale nicht getreten werden. Die Dinger fahren ohne Moped-Kennzeichen.

Wenn nun bei einer Polizei-Kontrolle genau das vorgefüht wird und auf ein Behinterten-Fahhrad (Dreirad) hingewiesen wird, dann erscheint die Sache glaubwürdig.

Wichtig:

Es muß ein Standlicht vorhanden sein, welches auch bei einer leeren Antriebsbatterie hell genug leuchtet und Rückspiegel müssen montiert sein.

Ich denke das sollte kein Problem sein.

Sonnige Grüße aus Schleswig Holstein

Dirk
 

Michael

Neues Mitglied
07.12.2012
27
Hallo Stephan

Die Rückspiegel sind vom Fiat 650 oder so.
Man kann aber fast jeden Uni. Spiegel dran schrauben.


MFG Michael
 

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