Ich sehe mich schon in Diskussion:
Pol. - "Warum fahren sie ein Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen"
Ich - "Weil dieses ein nach EU-Richtline 2002/24/EG zulassungsfreies Fahrrad mit elektromotorischen Hilfsantrieb bis max. 25kmh ist"
Pol. - "Dann würde ich bitte mal die ABE sehen"
Ich - "Seit wann brauchen Fahrräder eine ABE ?"
So, jetzt kommt das Quiz mit den 3 Törchen:
Tor Nr.1:
Polizei begutachtet den ordnungsgemäßen Zustand der Beleuchtung, findet das Gefährt nicht schlecht und lässt mich ziehen
Tor Nr.2:
Polizei bezweifelt die Zuordnung des Gefährtes zur 2002/24/EG und setzt eine Ordnungsmaßnahme zur Tüv-Begutachtung durch
Tor Nr.3:
Polizei beschlagnahmt das Gefährt vor Ort zur Untersuchung durch einen Sachverständigen
Soweit so gut, etwas überspitzt, aber was kenne ich nicht alles aus meine alten Mofa-Tagen ;-) FS-Frage ist egal, ich hab eh alles ausser Traktor und Omnibus.
Mich würde jetzt nur ernsthaft interessieren, wer das Gefährt mit welcher Grundlage mit Versicherungskennzeichen fährt. Kopie der Versicherungsbescheinigung wäre als Beispielsargument Mangels ausgestellter Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung für den C5 schon mal sehr hilfreich.
Übrigens - In der 2002/24/EG steht unter Kapitel 1 / Artikel 1:
"Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:
...
Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie
92/61/EWG bereits in Betrieb waren"
Da der C5 ein 80er Jahre Kind ist, dürfte er laut Richtline NICHT von der "Befreiung" betroffen sein.
Ich denke mal, das der Problemkomplex trotzdem mal ausführlich diskutiert werde sollte. Reinsetzen, fahren und das Beste hoffen befreit im Ernstfall trotzdem nicht von Strafe. Ich weis, das der C5 nur ein nettes Spielzeug ist und kein Alternativfahrzeug aber die Rechtssciherheit sollte dennoch gewahrt bleiben. Ich erinnere mich nur an die leidliche Diskussion mit den Elektro-Scootern, die tonnenweise aus dem Verkehr gezogen wurden ...
Gruß! Andre