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YouCharge.Me

Neues Mitglied
27.05.2020
17
youcharge.me
YouCharge.Me - Die Strom-Sharing-Community für E-Mobilisten

Wir sind stolz, euch endlich unser kleines Produkt in einem ersten Stadium zu zeigen! Wir starten mit einer Betaversion, die mit eurer Hilfe und eurer Unterstützung kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Bis Ende Juni kannst Du auch an unserer Umfrage teilnehmen unter https://youchargeme.survey.fm/ladestation

Ab sofort ist unsere Website https://youcharge.me/ freigeschaltet. Dort findest du erste Informationen und kannst dich auch schon anmelden.
Wenn du Fragen oder Anregungen hast, hinterlasse uns gerne einen Kommentar.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.059
Heidenrod
Hmm,

wie ist das mit meinem Vertrag mit meinem Stromlieferanten? Ich meine mich zu erinnern, da war ein Passus bzl. Eigenverbrauch, mit anderen Worten, ich darf den Strom nicht weiterverkaufen...

Nehme ich natürlich den Strom von meiner Solaranlage, sieht es anders aus. Ist nur blöd, wenn jemand bei bewölkt laden will.
 

YouCharge.Me

Neues Mitglied
27.05.2020
17
youcharge.me
Hallo Werni,

ein solcher Passus ist und bisher nicht bekannt, falls es diesen gibt, werden wir dass gerne prüfen, wenn du angemeldet bist. Schicke uns dazu einfach mal deine Daten (Anbieter und Vertragsmodell) über unsere Homepage https://YouCharge.Me

Der Strom von der Solaranlage erhöht nur deinen Gewinn. Du legst den Verkaufspreis fest und dieser sollte sich immer an dem teureren Strom orientieren, in diesem Fall der Strom deines Versorgers. Auch hier kannst du dich gerne an uns über die Homepage wenden, falls du weitere Fragen haben solltest.


Gruß

dein YouCharge.Me Team
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.239
N´abend,
meines Wissens gibt es in ganz Deutschland keinen Abnahmevertrag mit einem Stromversorger OHNE den Passus, dass man den Strom nicht weiterverkaufen darf. Kenn ich nicht anders. Meines Wissens in der gesamten europaeischen Union so!
Genau an dieser Nummer sind schon Alex aus Russland und andere gescheitert.
Und nein, ich werde mich garantiert nicht bei euch registrieren und meine Vertragsdaten schicken. Waer ja noch schoener..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 
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Wertungen: pingudd

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hallo,
ich bin alles andere als ein Jurist, aber m.E. kann man sich über den Nichtverkaufspassus in den Stromlieferungsverträgen durchaus streiten.
Dieser stammt nämlich aus den ersten Nachkriegsjahren und zielte auf Haus- oder Wohnblockbesitzer, die für ihre Mietshäuser einen Zähler beantragten und einen billigeren Tarif vereinbarten - und dann den Strom teurer an ihre Mieter verkaufen wollten.
Ob eine Ladesteckdose, die sich auf dem eigenen Grundstück befindet, von diesem Passus ergriffen wird, ist mindestens zweifelhaft.

Lothar
 

E. Vornberger

Aktives Mitglied
09.10.2006
569
Wäre das ganze nicht eine Option für die Drehstromkiste? Sprich, die Drehstromkiste erweitern um Wallbox-Bereitsteller? Details wären nich auszuarbeiten
 

YouCharge.Me

Neues Mitglied
27.05.2020
17
youcharge.me
N´abend,
meines Wissens gibt es in ganz Deutschland keinen Abnahmevertrag mit einem Stromversorger OHNE den Passus, dass man den Strom nicht weiterverkaufen darf. Kenn ich nicht anders. Meines Wissens in der gesamten europaeischen Union so!
Genau an dieser Nummer sind schon Alex aus Russland und andere gescheitert.
Und nein, ich werde mich garantiert nicht bei euch registrieren und meine Vertragsdaten schicken. Waer ja noch schoener..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
Hallo Sascha,

so war das nicht gemeint, wir möchten nicht deinen Vertrag haben, sondern nur die Daten.
z.B. Anbieter: ENBW, Produkt: Grünstrom Classic.
Mehr ist gar nicht nötig.

Gruß

dein YouCharge.Me Team
 

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