Wieviel kW erlaubt? Umbau auf 42V



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M

Manuel

Guest
Hallo liebe El-Freunde,

hab da mal eine Frage bezüglich TÜV und Mopedkennzeichen. Ist für den Prüfer nur entscheident wie hoch die Endgeschwindigkeit ist, oder auch die kW Zahl?

in Orginalkonfiguration sind das ja auch 36V * 120A = 4,3kW

Ich brauch aber unbedingt mehr Volt, dafür würde ich auch den Fahrstrom auf 100A begrenzen, macht dann 4,2kW (alles ohne Wirkungsgradeinbuße).

1)Was meint ihr, bzw. wie habt ihr das dem TÜV Prüfer mitgeteilt? und
2) wie bringt man dem einen neuen Motorcontroller mit REKU bei? oder
3) eine 6V Batterie an der Stelle, wo früher der Trafo stand?

Viele Fragen, ich weiß...

Gruß

Manuel
 
F

Frank

Guest
Hallo Manuel,

die KW ist überhaupt nicht entscheidend. Das einzigste was zählt ist die Endgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
 

Gunther Kufner

Mitglied
11.12.2004
121
Das glaube ich aber nicht... ohne es genau zu wissen.

und so auf die Schnelle finde ich dazu das hier:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0024
:DE:NOT

ich habs nur überflogen, aber wenn ich es richtig verstehe, dann sind 4KW das Maximum für Kleinkrafträder und Fahrzeuge die so zugelassen werden.
Wobei bei Elektroantrieb die "maximale Dauernennleistung" das Kriterium ist, nicht die Maximalleistung, die ja beim Elektroantrieb bis zu 2x höher ist als die Nennleistung.

Gruß, Gunther
 

Gunther Kufner

Mitglied
11.12.2004
121
oh, der Link geht hier dann wohl so nicht...
naja, denkt euch statt dem smile-Zeugs ein ": D" ohne " und ohne Leerzeichen...

Gruß, Günni
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.256
hallo allerseits ;)
da kann ich dir -gunther- nur beipflichten! es sind beide kriterien auschlaggebend, die KW UND die endgeschwindigkeit.
euer weiss aus dornbirn am bodensee, der mal wieder einen rein österreichischen beitrag hier reinsetzt.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Der Curtis ist ein Spannungswandler. Dem Motor ist es eigentlich völlig gleich, wie die Batteriespannung ist, es sollte doch nur darauf ankommen, was DER MOTOR an Spannung und Strom erhält. Sprich, welche Leistung, und die wird schließlich mit dem Begrenzer unter dem Sitz eingestellt.
Nur bei einem Permanentmagnetmotor bestimmt die Spannung auch die Endgeschwindigkeit, die dann auch bergab nicht überschritten werden kann. Straßenbahn- und andere Hauptschlussmotoren können theoretisch noch Überschallgeschwindigkeit erreichen und auch mit 36 Volt kann man einen Thrige auf über 70km/h treiben...125 Ampere entspricht 4,5 kW und bei 42 Volt müsste man eben den Maximalstrom auf 107 Ampere begrenzen. Eine Geschwindigkeitsbremse könnte erforderlich werden, denn bei höherer Geschwindigkeit steigen Wirkungsgrad und Stromaufnahme.
 

Jürgen G.

Aktives Mitglied
02.12.2004
407
denn bei höherer Geschwindigkeit steigen Wirkungsgrad und Stromaufnahme

Nicht ganz richtig...
Es ist umgekehrt proportional reziprok :D
So ist es richtig:
"denn bei höherer Geschwindigkeit sinkt der Wirkungsgrad und steigt Stromaufnahme"
...
..
.

 

Nord_Andreas

Mitglied
30.04.2005
128
Hallo,

bei standard Übersetzung (ca. 11/70) zieht der Thrige bei 70km/h nur noch ca. 30A (bei 36V). Und das geht nur bergab und bei ausgeschaltetem Compound Feld.
Mit vollem Feld fließen schon bei 50km/h nur noch 30A.
Für den Thrige gilt je größer die Drehzahl desto kleiner der Strom, respektive die Leistung.
Die Leistung bei Höchstgeschwindigkeit beträgt 36V x 60A ca. 2 kW.
Schätzungsweise kommt man mit 42V auf ca. 2,5 kW.
Der Strombegrenzer hat über 40km/h nichts zu tun weil der Strom in jeder möglichen Motorbeschaltung auf jeden Fall unter 100A sinkt.

Die Aussage von Bernd (70km/h mit Thrige) trifft nur zu wenn die Übersetzung drastisch geändert wird und der Thrige mit niedrigerer Drehzahl drehen kann.

MfG
Andreas

 
M

Manuel

Guest
Hallo zusammen,

danke für die vielen Antworten, und sogar mit Rechtbelehrung (holla!!) :)
Muss ich also den Strom auf 107A begrenzen. OK.

Weiß nun aber jemand, wie man einen anderen Motorcontroller beim TÜV eintragen lässt? Und was sagen die zu Reku?

Gruß

Manuel
 

Gregor

Neues Mitglied
05.05.2006
3
Wo steht, dass ein Curtis eingebaut ist??? Wie könnte also auffallen, dass kein Curtis eingebaut ist???
Richtig, der Stller ist egal...
Reku hat nix mit Leistung und Geschwindigkeit zu tun, auch egal!
 

Bernd Rische

Mitglied
18.12.2003
225
Hallöchen,

ich weiß es zwar nicht genau, aber ich habe keine Zulassungverordnung im Kopf, die einen andere Steuerung verbietet. Die einzigen Dinge die nicht verändert werden dürfen sind die Leistungsabgabe in Richtung Motor und eine Zulassungkonformität zu der EMV-Prüfung. Das heißt wenn der Controler mit den gängigen Prüfzeichen versehen ist, sollte es machbar sein. Aber auch dort würde ich sagen, den TÜV-Prüfer am Nachbarort ;-) zu erst fragen wie er dazu stehe. Die Reku ist kein besonderes Merkmal die eine Beschränkung nötig macht.

Bis denne

Berny
 

Bernd Rische

Mitglied
18.12.2003
225
Es könnte bei einem Unfall auffallen, falls ein Gutachter das Fahrzeug nach dem Mustergutachten (CityCom) kontrolliert. Im schlimmsten Fall verlierst du die Betreibserlaubnis und handelst in dem Falle Grobfahrlässig. Also ich würde mich nicht darauf versteifen, was der TÜV-Prüfer feststellen kann, sondern was in einem Ernstfall passieren kann.

Bis denne

Berny
 
M

Manuel

Guest
Ich meine auch, dass das Probleme bei einem Unfall geben könnte... nur wie lässt man sich sowas vom TÜV absegnen, steht dann im Fahrzeugschein der name meines neuen Controllers drin, oder was?

Gruß

Manuel
 

Mackgyver

Neues Mitglied
19.05.2006
17
Hallo,

eigentlich habe ich mir vorgenommen nicht mehr zu Allem meinen Senf dazu zu geben aber bis jetzt haben sich schon sehr viele zu dem Thema mit Halbwissen zu Wort gemeldet und nicht einer hat mal die Strassenverkehrszulassungsvorschrift zitiert. Das ist das Einzige was uns zu interessieren hat. Übrigens ist die StVZO einfach über Google zu finden, einfach so eingeben.


So jetzt konkret:

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 18 Zulassungspflichtigkeit.

4. a) zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

b) dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3),

4 a. Leichtkrafträder (interessiert uns jetzt nicht)

4b. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 cm3 oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen,


So, hier im lupenreinen Amtsdeutsch steht für unser El nichts von 45km/h UND Kw. Diese Verknüpfung trifft nur für die Vierrädrigen und dann auch nur wenn statt 50cm3 Fremdzündmotor ein anderer Motor, sprich Diesel- oder Elektromotor verwendet wird, zu.

Also nix mit eingestellter Strombegrenzung. Die Nennleistung im Fz.-Brief hat hauptsächlicht mit der Bremsenauslegung verbunden mit dem Gewicht zu tun und dient der Versicherung zu überlegen wieviel sie uns abknöpfen möchte.

Anmerkung zum Steller Wechsel, Curtis oder Anderer. Hier sind nicht nur VDE Vorschriften zu beachten sondern auch der,

§ 62 Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen.

Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen müssen so beschaffen sein, dass bei verkehrsüblichem Betrieb der Fahrzeuge durch elektrische Einwirkung weder Personen verletzt noch Sachen beschädigt werden können.

Eine TÜV Absegnung einer geänderten Elektrik, warum auch immer, kann sehr vorteilhaft sein, wenn man sich nach einem Brandschaden mit der Versicherung herumschlagen darf. Da wird eine Versicherung Alles tun und jede Änderung zu Ihren Gunsten auslegen um aus der Zahlungsverpflichtung zu kommen.

Gruß Mackgyver
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Die Höchstgeschwindigkeit ist entscheidend. Anders als beim Verbrennungsmotor bringt das cityel die höchste Antriebsleistung bei der Beschleunigung und nicht bei der Endgeschwindigkeit. Ein Aufmachen der Strombegrenzung bringt keine höhere Endgeschwindigkeit, auch ein anderer Steller hat keinen Einfluss darauf. Bei höchstgeschwindigkeit, schalten die Steller voll durch, d.h. der Motor egal ob TTL oder Perm liegt voll an Batteriespannung.
Wenn Du die Batteriespannung erhöhst, rennt der Motor schneller. Da das cityel keine Geschwindigkeitsregelung hat, wird er 45 km/h überschreiten was er eigentlich nicht darf. An diesem Punkt wird es mit der Versicherung schwierig.
Eigentlich brauchen die Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsregelung, dann hätte man es auch etwas leichter die Antriebe zu optimieren. Eine entsprechende Elektronik hat mein EX Brötchengeber, Fa. JME damals entwickelt für die 25 km/h Version (Krankenfahrstuhl)

Die Leistungsangabe auf dem Motor hat mit einer thermischen Dauerleistung zu tun, beim TTL sogar noch mit der Angabe S2 60 Minuten verknüpft. Solange man nicht eine Stunde den Berg hochfährt bekommt man den Motor nicht an seine thermischen Grenzen, vorher macht i.d.R. die Batterie schlapp.

Der Thrige Titan kann übrigens deutlich mehr als die 2 fache Leistung. Bei 60 V 275 A, kann er kurzzeitig, das sind dann... 16,5 kW bei 2,5 kW Nennleistung ;-). Der Motorlebensdauer ist es nicht förderlich. Ich Grüße mit der dritten abgebrochenen Motorwelle....

Auch die Reku haben wir nicht vom TÜV eintragen lassen, da es nur eine unbedeutende Veränderung des Antriebs war. Was sicher gestellt werden musste, war, dass die Bremsleuchten ab einer bestimmten Verzögerung leuchten müssen.

In Kurzform:
- 45 km/h ist bei dieser Zulassung max
- Mehr Spannung > Geschwindigkeitsbegrenzer + Eintragen lassen
- Reku geht immer

Grüße
Ralf Wagner
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Hallo Manuel,
so vieles ist zum Wirkungsgrad, zur Stromaufnahme, zur Zulassung und so geschrieben worden, dass es eigentlich reichen sollte.
Nur niemand hat bisher die Rechnung mit dem Motorwirkungsgrad aufgemacht.

Konkret: 120 A ist die Strombegrenzung (im Normalfall jedenfalls beim CityEl). Mal 36 Volt ergibt das tatsächlich 4,32 kW. Nur ist das die <b>aufgenommene Leistung</b> ab Batterie.

In der Straßenverkehrszulassungsordnung ist von der <b>abgegebenen Motorleistung</b> die Rede, und zwar von Dauerleistung. Ok, ok, steht so explizit für dreirädrige Fahrzeuge nicht drin, aber immerhin: 4 kW Leistung gibt der Motor bei 4,32 kW <b>Aufnahmeleistung</b> gar nicht ab. Der Motor hat leider einen Wirkungsgrad so um die 85 %. Die für die Straßenverkehrszulassungsordung wichtige <b>Abgabeleistung</b> ist dann mit Sicherheit weniger als 4 kW, bei konkreter Rechnung kommen so um die 3,67 kW raus.
Soviel ich weiß, ist der CityEl mit solcher Leistung angegeben.

Also alles im grünen Bereich. Jedenfalls bei 36 Volt Akkuspannung und Strombegrenzung auf 120 A eingestellt.
Wer höher geht, sowohl in der Spannung und/oder Strombegrenzung, hat wahrscheinlich höhere Endgeschwindigkeit als 45 km/h und auch höhere Leistung.
Bei Zulassung als Kleinkraftrad könnte es da Probleme geben.
Bei Zulassung mit großen Nummernschild ist es zumindest sicherer, wenn man sich die Änderungen bei der Leistung und Geschwindigkeit vom TÜV und der Zulassungsbehörde absegnen und eintragen läßt.

Allerdings: laut Zeitungsberichten sind rund 50 bis 60% der benzingetriebenen Kleinkrafträder getunt. Die Polizei kontrolliert zunehmend und wird dann auch ungemütlich.

Gruss, Roland, bsm
 
G

Georg Schütz

Guest
Die Kontrollen werden in der Tat pingeliger. Neulich ist eine Streife über 1km in der Stadt hinter meinem TWIKE her gefahren. Ich fuhr im Tempomat laut TWIKE-Tacho 52km/h. Dennoch wurde ich angehalten, da die Ordnungskräfte erst ein 45km/h-Kleinkraftrad dahinter vermuteten (was bei einem großen Nummernschild eigentlich nicht sein kann - aber so weit gingen deren Kenntnisse nicht) und wegen überhöhter Geschwindigkeit einschreiten wollten.
Und dreirädrige Elektromobile werden anscheinend allein schon aus Neugierde sehr gerne kontrolliert. Mit CityEl und Twike wurde ich - statistisch gesehen - alle 5000km angehalten, mit meinem Verbrenner und dem als Elektromobil nicht erkennbaren Scootelec hat man mich noch nie kontrolliert.
 
W

wotan

Guest
Hallo J.G
Doppelte Negierung. Damit liegst du voll im Kurs mit Bernd.
wotan
 
W

wotan

Guest
Und jetzt für nicht nur mich das gleiche Thema auf den allgemeinen E-Seiten im nächsten Forum über den Kewet (Höchstgeschwindigkeit lt.Brief 70Km/h beim 2er).Was tun mit 72V Saft-Nicads?
wotan
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ich wollte eigentlich nicht allzuviele Worte hier machen, weil der Zusammenhang ja viel komplizierter ist.
Verbrenner: Es gibt einen Bereich, in dem der Wirkungsgrad optimal ist.
Gute Elektromotoren haben ihren höchsten Wirkungsgrad bei der Maximaldrehzahl, die dann tatsächlich "Scheuderdrehzahl" genannt wird, bei mäßigem, auch nicht zu niedrigem Strom. Beim Anfahren ist der Wirkungsgrad zunächst Null, trotzdem entwickelt jeder Elektromotor mehr Drehmoment, vor allem Hauptschlussmotoren.
Sind die Motorbleche, sofern überhaupt vorhanden, nicht spannungsfrei montiert, wie sicherlich beim Thrige, wird der Motor auch bei hoher Drehzahl warm.
Ohne Getriebe wird auch ein Elektromotor nicht optimal ausgenutzt, ist aber wenigstens verzichtbar. Der Leistungsbedarf zur Überwindung des Luftwiderstandes steigt mit der dritten Potenz der Geschwindigkeit. Das Gleiche gilt für die magnetischen Verluste im Eisen, während die ohmschen Verluste, welche meist die stärksten sind, anteilsmäßig in einem großen Bereich nur linear mit der Stromstärke steigten.
Beste Methode, eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen: Spannungserhöhung, vor allem, wenn die Drehzahl ausreichend erhöht werden kann (gefährliche Schleuderdrehzahl)
Genug der Worte, ein Buch reicht nicht, alles zu sagen.
 

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