[quote Manuel.]Die blöde Sache bei dieser "Spende" ist nunmal die, dass es eigentlich keine Spende ist.
Mal angenommen jemand spendet 10¤ und gibt das dann dem Finanzamt so als Spende weiter und will das absetzen (was ja bei einer (echten) Spende geht), ...[/quote]
Na ja, ganz so sehe ich das mit den Spenden nicht.
Eine echte Spende ist eine Spende, wenn man das Geld oder eine andere Leistung weggibt. Das ist völlig unproblematisch, wenn sich Spender und Annehmer einig sind. Ist privat bei allen Geschenken so. Das würde ich als echte Spende ansehen.
Anders ist es, wenn man seine Spende steuerlich als Aufwand anerkannt haben möchte. Dann muss derjenige, der die Spende bekommt, laut Abgabenordnung vom Finanzamt als spendenwürdig anerkannt sein, und unter Beachtung einiger Form- und anderer Vorschriften (Buchführung und so) kann er dann dem Spende diese Spende bescheinigen. Der kann dann den Aufwand von der Steuer absetzen. Das ist zwar auch eine echte Spende, aber da man Steuern spart, wird quasi die Allgemeinheit über verminderte Steuereinnahmen an der Spende beteiligt. Und man selbst gibt effektiv mehr, als man tatsächlich aufwenden muss. Man hat ja noch die Steuerersparnis.... Das ist zwar auch eine echte Spende, aber aber und nochmal aber......
Ich habe mich auf beiden Seiten mit der Materie rumgeschlagen: einmal recht viel gespendet, mit und ohne steuerlicher Anrechnung, und andererseits habe ich im Rahmen verschiedener Vereine auch Spendenquittungen ausgestellt, natürlich mit Genehmigung der jeweils zuständigen Finanzämter, die jeweils nach 2 Jahren die Bücher geprüft hatten und dann die Gemeinnützigkeit bestätigt hatten.
Gruss, RaR
Für Kleinbeträge z.B. fürs Nacderhladen der E-Autos lohnt sich der ganze Buchführungsaufwand und Spendenquittung und so nicht. Der Solarmobil Verein Erlangen verschenkt bisher den Strom an seinen 12 Stropmtankstellen in erlangen noch.
Verkauft man den Strom, kann tatsächlich eine Art Gewerbe vorliegen, und dann will das Finanzamt wissen, was Sache ist. Wegen Einkommen- und Umsatzsteuer. Als Kleingewerbetreibender kann man sich aber von der Umsatzsteuer befreien lassen und als Buchführung geht eine einfach Einahmen-Überschussrechnung durch. Meine Erfahrungen mit diesen Ämtern sind eher gut: Vorher hingehen und sich beraten lassen vom zuständigen Sachbearbeiter. Bei mir waren die immer sehr hilfreich, und später die Steuererklärungen waren gar kein Problem.