welchen Anhänger am El



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vkp

Mitglied
26.11.2008
159
Jetzt hat es ja nun mal eine Kupplung, aber was hänge ich daran?

Die Mofas sieht man ja öfter mit einer bereiften Kiste und einem selbstgemalten V Kennzeichen, soweit ich weiss, ist das aber nur bis 25 km/h erlaubt.

Darf ich denn, obwohl ich nur V Kennzeichen habe, einen richtigen Anhänger mit großem Nummernschild ziehen?

Hab hier noch so einen Blechhänger, der wiegt 75 kg, also für 2 Kästen Bier würde das reichen
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Jetzt, mit dem schicken Wagen, und frei wie Du bist und Dir alle hübschen Oberhausenerinnen hinterherlaufen, solltest Du ein wenig Werbung machen. Wie wäre es mit einem schicken kleinen Kinderwagen, den Du hinter Dir herziehst? Du weißt, welchen ich meine, so einen kleinen schnuckeligen Fahradanhänger, den ich vor kurzem für 50 Euro hier angeboten sah, Den hätte ich glatt gleich verhaftet, nur ich dachte mir, für meinen Diesel wäre der etwas zu sportlich...

Zulässig???

Mit Mopedkennzeichen darf man sowas doch sicher ziehen? Mit Lithium bepackt könntest Du dann nächstes Jahr Johannes nach Barcelona begleiten, kannst auch Bier darin spazieren fahren und was das Leben noch so alles an Streichen auf Lager hat...
Dein Schlitten kommt ja gerade zur rechten Zeit zur Oberliga von Oberhausen, wenn HC Sterkrade Tuspo Saarn in Grund und Boden spielt...
Was macht der hübsche blaue Fiat?
 

Ben-EL

Aktives Mitglied
29.12.2009
606
Hallo,

weis jemand ob das zulässig ist einen Anhänger (kleinen sehr leichten, z.B. vom Motorrad)
an ein EL zuhängen welches ein Großes Kennzeichen hat?

Gruß Ben
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.338
46
Hannover
www.litrade.de
JA, geht, aber genaues kann Dir Peter Jürgens sagen, der verkaufte auch mal welche, evtl aht er noch ein letztes Model zum Verkauf, würde mich beeilen bevor der weg ist..
 

Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.205
wißt Ihr vielleicht warum Peter Jürgens seine spielfreie Lenksäule nicht mehr in seinem online shop hat ?
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.338
46
Hannover
www.litrade.de
ja, weil die immer einzeln vom TÜV abgenommen muss. und manche Prüfer es machen wollen, und manche wiederum nicht...
Oder einfach verbauen und nicht eintragen lassen...
Vielleicht bietet er sie dann auch noch an, wenn Du mit einem Schrieb einverstanden bist, das die ohne ABE ist und nur in Rennfahrzeugen auf einem geschlossenen Gelände genuttz werden darf.
Mußt ihn halt mal anschreiben
 

emmy2A

Neues Mitglied
06.07.2022
1
I think so, because they always have to be approved individually by the TÜV. Ich denke, mit einem V-Kennzeichen kann man keinen richtigen Anhänger mit großem Kennzeichen ziehen. Ein V-Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug als nicht gewerbliches Fahrzeug zugelassen ist und daher nur Anhänger ziehen darf, die nicht gewerblicher Natur sind. Wenn Sie einen echten Anhänger mit großem Kennzeichen ziehen möchten, müssen Sie Ihr Fahrzeug als Nutzfahrzeug zulassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Alter Threat aber ich schreibe trotzdem etwas dazu , vielleicht kann man es brauchen ? :

Einspuranhänger :

 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Hallo,

weis jemand ob das zulässig ist einen Anhänger (kleinen sehr leichten, z.B. vom Motorrad)
an ein EL zuhängen welches ein Großes Kennzeichen hat?

Gruß Ben
hallo jungs,
das anhängsel darf die abmessungen 1,00m x 1,00m x höhe weiß ich nicht mehr) nicht überschreiten, wen die origischnalleen beleuchtungseinrichtungen verdeckt werden, muss am hänger eine beleuchtung/ blink brems einrichtung angebracht sein, ferer ist das gewicht auf maxi 100kg beschränkt
denke das war alles was mir der tüv damals bei meinem el aufs auge gedrückt hatte,,,
ist aber schon einige jahre her, kann sich also mittlerweile geändert haben
bye wolle
PS; (offiziell) soll/muss di ahk eingetragen werden) abe da kräht kein hahn danach
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi Wolle,
kommt hin. Ich kann mich auch an 100 Kilo Zuglast und 25 Kilo Stuetzlast erinnern..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Ok,

ja, mit kleinem Kennzeichen gelten die Einschränkungen für Mofa-/Fahrradanhänger, ich erinnere mich da an 1m Breite und 2m Länge (ohne Gewehr ;-) ). Bei 'großem' Kennzeichen würden die Größenbeschränkungen für Autoanhänger gelten, bekäme man die Kupplung nur eingetragen... Allerdings sind bei einer realistischen eingetragenen Anhängelast von sicher unter 200 kg die Dimensionen alleine davon schon beschränkt, da sonst jeder Lufthauch das Ding von der Straße weht.

Gruß,

Werner
 

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