Welche Höchstgeschwindigkeit bei "Moped"-Zulassung?



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thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Aber viell. sollte man dafür mal einen eigenen Thread eröffnen ... insbes. solange dieses Thema hier nicht gekärt ist.

Per Saldo gehen die Sichtweisen und die bis dato bekannte Gesetzeslage jedenfalls für meinen Eindruck hier noch weit auseinander ...

Da komm ich überein, im Sinne nicht zuviel auf einmal halte ich mich mal untypisch zurück.


Eine abschließende Bewertung lassen aber eigentlich in so dehnfähigen Sachen meines Erachtens nur - nur abgeschlossene Verfahren zu also Urteile im Sinne "allgemeine Rechtssprechung".

Wer da die Möglichkeit sieht in entsprechenden Datenbanken Recherche betreiben zu können - wäre hier aufgefordert.

Deswegen Sind meines Erachtens die Roller-Seiten wenig hilfreich - weil die Mehrheit schon deswegen einen auf den Latz bekommen weil sie ohne passenden Führerschein - schneller gefahren sind.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.899
hallo jungens, nu muß ich mal dummfragen,
welchen führerschein braucht man für ein el, das schneller als 60km/h unterwegs ist?:confused:
ich hab die alte klasse 3 und klasse 4, auf meinem grauen lappen
darf also pkw und pkw mit hänger (unbegrenzt)
sowie lkw bis 7,5t
und kleinkrafträder bis 125ccm fahren,
bye wolle
PS: meine frau darf die 125er NICHT fahren nur 50ccm bis maximal 80km/h sie hat den 3er zu späth gemacht
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Nu das El mit dem kleinen Kennzeichen ist ein dreirädiges Kleinkraftrad also eigentlich sowas wie Zweirad mit Stützrad :D

ALSO aus Sicht von PKW-Führerschein:

Wenn das schneller als 45+10Tolleranz fährt dann ist es ein kleines Motorrad oder früher auch als Leichtkraftrad bezeichnet.

*Somit also alte d.h. ganz alte grauePKW-Lappen wenn die vor einen Stichtag gemacht wurden k.a. ich schätze mal 60Jahre darf man Kleinkrafträder und kleine Motorräder fahren.

*Ist der graue Lappen in den 80er gemacht worden dann vor einen bestimmten Stichtag auch Leichtkrafträder bis damals 80cc und 80Km/h zulässig zu bewegen.

*Die PKW-Führerscheine die Jünger sind >~Mitte 1980er beinhalten nur noch den "früher"nannte man den Mokick-Führerschein damit darf man Zweiräder nur bis 45KM/h bewegen.
Die eingeschlossene Bezeichnung nach EGNORM - AM.

Für ein EL das ein kleines Kennzeichen hat aber schneller als 45Km/h kann (wird nach alter deutscher Machart als Mokick angesehen.
Es gab früher Mokicks mit einer Vmax - 60-80Km/h je nachdem was eben in den Papieren drinsteht. Ist das Fahrzeug vor ca.1980 in den Verkehr gebracht worden durfte das bisher auch von von Mokickführerschein > AM-Inhabern genutzt werden wenn <=45ccm auch mehr als 60Km/h eingetragen.

AUCH SOWAS DAS UNTER BESTANDSSCHUTZ FÄLLT (was so in einen anderen "FRED" Thema ist)​
Siehe auch DDR Schwalbe......Kleines Kennzeichen; AM-Lizenz auch ganz druckfrische aber 60KM/h.​

Wenn man also eine EL-fährt das schneller als 49,5 (incl.10%) geblitzt wird und einen neuen PKW-Lizenz hat die in den späten 1980ern oder später gemacht wurde - ist das sehr BLÖD!
Dann müßte in den Papieren z.B. drinstehen Vmax 50 oder 60Km/h. Das wäre eben 50+10% Straffrei Möglich.
Wenn nur KKRAD mit 45km/h in der ABE. Denn dann hätte man mindestens einen A1-Zweiradfüherschein benötigt und wäre dann ein Fahrzeug ohne gültigen Führerschein gefahren was einen Straftat ist ! Dat wird deuer - da sind alle anderen Sachen wenn es keinen Unfall gab (also keine Versicherung; keine Gültige ABE)Kleinkram gegen


Ps. es könnte ein paar sehr frühe ELs gibt die sind dann nach der alten deutschen Moped-Norm auf 50Km/h geprüft worden und durfen ebenfalls mit jedem PKW oder AM-Lizenz gefahren werden es wird dann erst ab 55KM/H Blitzung zum Problem eigentlich erst ab 58KMH weil beim Blitzen noch mals so 3KM/h als Messtolernz gutgerechnet werden.
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.260
hallo el ei :)
Wolle, in At wär das dann Klasse A, A1 oder B (ab 21 Jahren)
lg
nicht ganz korrekt!
B stimmt nur wenn man die zusätzlichen motorradstunden mit macht!
bei den motorradstunden ist nicht der ganze/normale A-schein gemeint sondern da gibt es eine sonderregelung die besagt, dass man mit ein paar stunden zusätzlich die 50 bis 125-er motorradklasse mit bekommt. will derjenige dann grössere motorräder fahren wird dieser verdonnert den normalen motorradschein zu machen.
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.672
Kreis Soest
In der Hoffnung, dass ein Späteinsteiger ggf. noch weiterführende Infos beisteuern kann, fasse ich den aktuellen Status nochmal zusammen:


Viele (sowohl hier als auch bei der Polizei - wobei es auch, gerade bei der Polizei, Gegenmeinungen gibt) vertreten die Ansicht, dass die im Gutachten (FZ-Schein) angegebene "bauartbedingte Höchstgeschwindigjeit" (= die Geschw., die das FZ aus eigener Kraft erreichen kann) auch gleichzeitig die "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" des FZ sei, und man also im Rollbetrieb auf Gefällestrecken auf diese Geschwindigkeit (im Beisp. 45 km/h) herunterbremsen muss.

Leider wurden aber bis dato weder im Gesetz noch in Urteilen (hab auch noch weiter gesucht) irgendwelche Anhaltspunkte gefunden, die diese These belegen würden.

Nach aktueller Faktenlage wäre also davon auszugehen, dass man bergab quasi so schnell rollen darf, wie es das Gefälle hergibt.

Einzige (und imho wahrscheinliche) Restriktion ist die von Sven genannte Zulassung von Bremsen etc. für maximal 70 km/h i.V.m. § 3 (1) StVO, der die Höchstgeschwindigkeit an die "ständige Beherrschbarkeit" des FZ bindet.

Aktuelles Zwischen-Fazit wäre also, dass wir alle,
- unabhängig von der Zulassung,
- und unter der Voraussetzung, dass die Eintragung im Gutachten/FZ-Schein korrekt ist, und das EL tatsächlich aus eigener Kraft nicht schneller fahren kann, als dort eingetragen (Stichwort: Tuning),
- und man die situationsbedingten Einschränkungen des § 3 (1) StVO (Beherrschbarkeit, Bremsen, Wind, Kurven etc.) beachtet,
=> so schnell fahren dürfen, wie es Technik und Strassenverhältnisse (z.B. Gefälle) hergeben.
Praktisch gesehen wäre (auf guter Strecke etc.) die Grenze also vermutl. grds. bei 70 km/h

Anm.: Es geht hier nat. immer um den Normalfall (also ohne sonst. Geschwindigkeitsbeschr. =100 km/h) auf Landstrassen ausserorts.


Sollte noch jemand Fakten nachtragen können, würde ich mich sehr freuen!!! :)
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo


Mehr als 60 km/h oder 70km/h geht doch eh nicht mangels Tachoanzeige, kann also guten Gewissens in jeder Kontrolle sagen daß ich mit maximal 70 km/h unterwegs war.


Gruß

Roman
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Hallo


Mehr als 60 km/h oder 70km/h geht doch eh nicht mangels Tachoanzeige, kann also guten Gewissens in jeder Kontrolle sagen daß ich mit maximal 70 km/h unterwegs war.


Gruß

Roman

Klar das Roman das letzte Wort .... Du hast was vergessen zu erwähnen

ätsch und wenn du andere Reifen hast, die eine höhere Geschwindikets-Klasse haben!
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Ne da der Tacho nur bis 70 geht kann ich immer glaubhaft versichern daß ich nur 70 gefahren bin, hat bis jetzt jedenfalls immer geklappt wenn ich geblitzt worden bin.

Gruß

Roman
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.672
Kreis Soest
Naja ... auf meiner ersten Testfahrt nach dem Kettenumbau bin ich lt. Navi auch tw. auf fast 70 km/h gekommen ...
... obwohl der Tacho nur bis 60 km/h geht ...
... und obwohl er dabei nie über 50 km/h angezeigt hat!!!!!

Demnach hätte ich das ja so belassen können ... und mich, statt der blöden Arbeit, den verpolten Tachomagneten ausfindig zu machen, lieber weiter an der höheren Endgeschwindigkeit (45 km/h -> 60 km/h) erfreuen sollen?!

Bin da skeptisch, ob das auf Dauer gut gegangen wäre ... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 

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