Wallbox Installation durch Fachbetrieb, Rechnungsstellung - Elektroauto Forum

Wallbox Installation durch Fachbetrieb, Rechnungsstellung

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Sky

Neues Mitglied
12.11.2024
1
Hallo zusammen,

wir haben einen Elektrofachbetrieb mit der Installation unserer 11kW Wallbox beauftragt.
Unseres Wissens nach ist es seit 2024 nötig dass bei jeder neuen Wallbox die Steuerung
zur Drosselung auf 4.2 kW miteingebaut wird sofern die Wallbox sich nicht automatisch
drosseln lässt wie es bei uns der Fall ist. Beim Angebot sind wir davon ausgegangen dass
der Endpreis lt. Angebot alle Leistungen die gesetzlich vorgeschrieben sind enthält da es
sich um einen zertifizierten Elektrofachbetrieb handelt. Nun ist es aber so dass der Elektro-
fachbetrieb keine Steuerung mit der Drosselung eingebaut hat. Wir fragten bei der Installation
nach und erhielten die Antwort dass das bei einer 11kW Wallbox wie bei uns nicht nötig ist,
nur bei den 22 kW Wallboxen.

Ausserdem finden wir die Rechnung nun ohne eingebauter Drosselung viel zu hoch.
Wir hatten ein Vergleichsangebot von einem anderen Elektrofachbetrieb (kam leider
zu spät), hier wurde die Steuerung zur Drosselung extra aufgelistet.
Das Vergleichsangebot wäre deutlich günstiger gewesen und jetzt nachdem wir nicht mal die Drosselung haben ist der Unterschied noch grösser.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Hat der Elektrofachbetrieb Recht dass diese Drosselung
nur bei den 22kW Wallboxen nötig ist? Da das Internet was anderes an Informationen
bereit hält möchten wir gerne hier bei Euch nachfragen da wir Laien auf dem Gebiet sind
und nichts falsch machen möchten.


Dankeschön und viele Grüsse an Euch.
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Hat der Elektrofachbetrieb Recht dass diese Drosselung
nur bei den 22kW Wallboxen nötig ist?
So lange du die reduzierten Netzentgelte gem. §14a EnWG nicht in Anspruch nehmen willst, brauchst du für deine 11kW Wallbox keine Steuerung.
Die könntest du nebenbei auch über eine 16A CEE-Buchse betreiben, und für die brauchst du ebenfalls weder eine Steuerung, noch eine Genehmigung.
für alles was größer/leistungsfähiger ist (z.B. eine 22kW-Wallbox) bräuchtest du die Genehmigung des Versorgungsnetzbetreibers. Der wiederum kann Vorrüstung für die Steuerbarkeit dafür fordern.
In sofern hat dein Elektriker schon recht.

Hier findest du Infos zu dem Thema einigermaßen verständlich aufbereitet:

Generell ist es aber derzeit so, dass noch keine Stromzähler im Umlauf sind, die die Steuerung auch wirklich beherrschen.
Wenn ich mich recht erinnere ist noch nicht mal das entsprechende Kommunikationsprotokoll fertiggestellt. (bitte korrigieren, wenn das falsch ist)
Die Vorrüstung der Steuerbarkeit sieht also vielfach so aus, dass ein dünnes, zweiadriges Kabel gemeinsam mit der Stromzuführung verlegt wird - in der Hoffnung (des VNB), dass darüber dann irgendwann mal eine Steuerung möglich sein könnte.
Bestehende Anlagen sind allerdings in soweit geschützt, dass sie auch ohne Steuerung weiter betrieben werden dürfen, wenn die Vorrüstung später nicht mehr zur Kommunikationsschnittstelle passt.
Also keine Sorge: An dieser Stelle hast du alles richtig gemacht. :)
 
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michael_emobilitaetblog

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27.05.2013
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Kamikaze hat das schon gut erklärt. Kurz gesagt: Für eine 11-kW-Wallbox brauchst du keine Steuerung, solange du keine reduzierten Netzentgelte nach §14a EnWG beantragst. Das gilt nur für 22-kW-Wallboxen oder wenn der Netzbetreiber es für die Zukunft vorsieht.

Die Sache mit der Steuerbarkeit steckt noch in den Anfängen – viele Zähler und Protokolle dafür sind noch nicht einsatzbereit. Solange ihr keine Sonderkonditionen nutzt, hat der Elektriker vermutlich korrekt gearbeitet.

Falls ihr unsicher seid, könnt ihr beim Netzbetreiber nachfragen, ob alles passt. Das Vergleichsangebot ist ärgerlich, aber am besten klärt ihr die Rechnung direkt mit dem Fachbetrieb.
 

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