Wallbox Bauantrag



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Durian90

Neues Mitglied
02.02.2021
3
Hallo zusammen,

ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen. Ich bin nämlich gerade etwas am verzweifeln. Und zwar sind wir Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Dort haben wir in der Tiefgarage einen Parkplatz gemietet und wollen eine Wallbox dort installieren, der Vermieter ist einverstanden und beteiligt sich sogar an den Kosten, die Entscheidung durch die Eigentümerversammlung steht noch aus.

So weit so gut, nun kommt aber die Hausverwaltung daher und berichtet nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt, dass für diese bauliche Veränderung (ein paar Meter Kabel vom Technikraum in die Tiefgarage zu verlegen) ein Bauantrag vonnöten wäre, da nach §62 Landesbauverordnung RLP nur Ladestationen außerhalb von Gebäuden genehmigungsfrei sind. Ich finde das irgendwie... nunja... etwas fragwürdig? Hat jemand schon einmal von soetwas gehört oder kann uns Hilfestellung geben, wie wir dort am besten weiter vorgehen? Wir wollen eine 11KW Wallbox installieren und ein Angebot von einem Fachelektriker steht auch schon (der das ganze auch nicht verstehen kann). Das Stadtbauamt droht derweil mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn wir es ohne Genehmigung durchführen lassen. Ich bin derzeit etwas ratlos. Vielen Dank schonmal!
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.060
Heidenrod
Hi,

ich glaube, da geht der Amtsschimmel mal wieder durch.

Die beziehen sich wohl auf


Absatz 1 Abschnitt 3g.

Da steht allerdings nur, "Ladestationen für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge einschließlich notwendiger Versorgungseinrichtungen außerhalb von Gebäuden" wären genehmigungsfrei zu errichten. Das macht so ja erstmal Sinn, weil sonst müsste für jede außenliegende Ladestation ja ein Bauantrag eingereicht werden.

Versuche doch mal folgendes: Beziehe dich darauf, dass die Ladestation _innerhalb_ des Hauses baurechtlich lediglich eine ganz normale elektrische Installation ist und die Nutzung des Gebäudes ja in keinster Weise geändert wird (da wo jetzt schon dein Parkplatz ist, ist ja auch weiterhin dein Parkplatz). Alternativ solle das Amt doch darlegen, laut welcher Bestimmung eine Ladesäule in einem bestehendem Gebäude definitiv genehmigungspflichtig ist! An dem vom Amt angegebenen Punkt steht nämlich lediglich etwas über Ladestationen außerhalb bestehender Gebäude. Besteht darauf, den Text für die Genehmigungspflicht im Gebäude genannt zu bekommen (ich vermute stark, es gibt keinen). Im Moment schließt das Amt offensichtlich nur aus der Befreiung für eine Variante, die anderen wären nicht befreit. Das ist aber nicht bindend, weil eine Vorgabe für Ladestationen innerhalb von Gebäuden steht im genannten Text nicht.

Viel Erfolg!

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: Durian90

Durian90

Neues Mitglied
02.02.2021
3
Darauf haben wir schon aufmerksam gemacht, aber bisher haben wir nur taube Ohren gehabt. Unser Vermieter hat sich jetzt nochmals mit ähnlicher Begründung eingeschaltet. Wir hoffen, dass es sich damit klärt. Danke für deine Ausführungen Werni. So ein Stress :rolleyes:
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.060
Heidenrod
Keine Ursache :)

Mit dem Baurecht zu Ladestationen hatte ich bis jetzt noch nix zu tun, aber da ich nebenbei auch eine Amateurfunklizenz habe, durfte ich schon genau nachschauen, ab welchen Höhen etc. man für eine Antennenanlage ne Baugenehmigung braucht bzw. wie man sich drumherum drücken kann ;-)

Bis jetzt bin ich denen entkommen, aber ich will noch nen 18m Gittermast aufstellen - und dabei bin ich dann 'fällig' ohne jeden Ausweg ;-)

Gruß,

Werner
 

Stefanseiner

Aktives Mitglied
29.10.2021
339
41
Saarland
mona-stefan.de
Eine super Beratung und eine sehr kostengünstige Lösung für Mieter / Vermieter im MFH bietet auch losladen.de :)

wie ich auch hier schon geschrieben habe halte ich das für eine äußerst schlechte Lösung für den Benutzer der Säulen, das macht absout keinen Sinn.


Zum Problem:
Das ist eigentlich ganz klar gesetzlich geregelt, und zwar im „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften" (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG), das der Deutsche Bundestag am 17. September 2020 beschlossen hat.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht -> Download WEMoG als Pdf

Dort heißt es dann im letzten Abschnitt:
2. E-Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum
Wesentlich einfacher als im öffentlichen Raum gestaltet sich die Aufstellung der E-Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum. Die praktischen und rechtlichen Herausforderungen sind hier wesentlich geringer.
In baurechtlicher Hinsicht besteht grundsätzlich eine Genehmigungsfreiheit


Tiefgaragen gehören in die Kategorie Halböffentlicher Raum, das findest Du auch im Starterset Elektromobilität - Praktische Tipps für Kommunen (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)



Wenn sich das Bauamt dann noch immer quer stellt kannst Dich für Unterstütung auch an die Verbraucherzentrale RLP wenden,
und ich würde das auch mal Nextmove stecken, die machen da ggf. ein Video draus und unterstützen bei sowas sicher auch gerne
 

Stefanseiner

Aktives Mitglied
29.10.2021
339
41
Saarland
mona-stefan.de
Wieso findest du die Lösung so schlecht?

Weil der Anbieter, den Du im Forum hier und hier und hier und hier so massiv und direkt bewirbst das Laden eines Elektroautos so teuer macht, dass es schnell unwirtschaftlich ist eines zu fahren.
8€ Preisvorteil pro Monat, das ist doch lachhaft :rolleyes:
Mit einer eigenen Wallbox selbst wenn man die Kosten zu 100% selbst tragen muss ist man inkl. der 900€ Förderung in unter einem Jahr auf Null raus, und dann spart man im weiteren Verlauf etwa 50% der "Tankkosten".

Würde mir ein Vermieter so eine Wallbox vor die Nase setzen würde ich mich beschweren und diese nicht benutzen, einen neuen Mietvertrag gar nicht erst eingehen.

Das kannst Du Deinem Werbe-Auftraggeber auch gerne mal zurück melden, dass ein Vermieter, der sowas installiert, sich potentielle Mieter vergrault.
 
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Wertungen: Kamikaze

Anna110

Neues Mitglied
10.12.2021
13
Ich bewerbe nichts aggressiv. Ich fand es eine gute Lösung. Gebe das Feedback aber gerne weiter :) ich weiß nur, wenn man das Ganze eichrechtskonform macht oder einen eigenen Zähler anbringt, bringt das extrem hohe Kosten mit sich. Aber ich zwinge hier doch auch niemanden zu etwas. Aber man darf doch noch seine Meinung mitteilen, oder? Und die 8 Euro die du aufgezeigt hast, sind auch nur bei einem Plug in Hybrid. Aber danke für deine Anmerkungen :) ich denke wir sind alle erwachsen und können uns konstruktiv austauschen :)
 

Anna110

Neues Mitglied
10.12.2021
13
Ich werde mal eine Mail an die schreiben. Aber ich hab es jetzt noch mal durchgerechnet. Und wenn ich von einem normalen Strompreis von um die 35 Cent ausgehe, zahlt man noch etwas mehr als 10 Euro im Monat für die Wallbox, finde ich jetzt nicht so viel und ich habe kein Risiko, wenn ich mal ausziehe.
 

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