Urteil: Europäische Großstädte dürfen neue Diesel ab 2021 verbieten



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Die europäischen Städte Madrid, Paris und Brüssel hatten geklagt - nun ist ein Urteil gefällt worden. Eine Verordnung von der EU-Kommission für mildere Abgaswerte der Euro-6-Norm ist jetzt vom EU-Gericht für gesetzwidrig erklärt worden. Für die Automobilindustrie bedeutet dies wieder einen Rückschlag hinnehmen zu müssen.

Grenzwerte können angefochten werden

Für neue Diesel-Fahrzeuge drohen jetzt Fahrverbote. Die Richter des EU-Gerichtes gaben an Donnerstag nun den Städten Brüssel, Paris und Madrid Recht. Die Städte hatten gegen die neuen EU-Regeln geklagt. Das Gericht hat dabei nicht die Erhöhung der Grenzwerte bemängelt, sondern die Festlegung eben dieser Werte.

Für die Autobranche dürften diese Nachrichten weniger schön sein. Die EU-Kommission hatte Umrechnungsfaktoren festgesteckt und wollte demnach den Herstellern im Bereich der Grenzwerte etwas Raum lassen. Im Euro-6-Regelwerk waren 80 mg Stickstoffdioxid pro Kilometer vorgesehenen. Für eine Übergangszeit sollten allerdings 168 mg und anschließend 120 mg Ausstoß gewährt werden.

Das Gericht hat nun aber erklärt, dass das Regulierungsangebot der Kommission aus dem Jahr 2016 über die Befugnisse der europäischen Exekutive hinausgeschossen ist. In den nächsten 14 Monaten wird sich zunächst nichts ändern, um Rechtssicherheit zu wahren. Anschließend sollen neue Grenzwerte vorgelegt werden, die verabschiedet werden müssen. Sollte keine Einigung stattfinden, greift ein Grenzwert von 80 mg pro Kilometer.

Folglich könnten auch viele weitere Städte, die unter hohen Emissionswerten leiden, für Fahrverbote von neuen Dieseln sorgen. Die Städte Madrid, Paris und Brüssel hatten schon in der Vergangenheit die Regeln für Umweltzonen in ihren Regionen verschärft. So möchte Paris ab 2024 keine Autos mit Dieselmotoren mehr in die Stadt fahren lassen.

Quelle:
spiegel.de
faz.net

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Bild: pixabay
 
Zuletzt bearbeitet:

Kommentare

Janine

Moderator
21.08.2018
407
Hamburg
Die europäischen Städte Madrid, Paris und Brüssel hatten geklagt - nun ist ein Urteil gefällt worden. Eine Verordnung von der EU-Kommission für mildere Abgaswerte der Euro-6-Norm ist jetzt vom EU-Gericht für gesetzwidrig erklärt worden. Für die Automobilindustrie bedeutet dies wieder einen Rückschlag hinnehmen zu müssen.

Grenzwerte können angefochten werden

Für neue Diesel-Fahrzeuge drohen jetzt Fahrverbote. Die Richter des EU-Gerichtes gaben an Donnerstag nun den Städten Brüssel, Paris und Madrid Recht. Die Städte hatten gegen die neuen EU-Regeln geklagt. Das Gericht hat dabei nicht die Erhöhung der Grenzwerte bemängelt, sondern die Festlegung eben dieser Werte.

Für die Autobranche dürften diese Nachrichten weniger schön sein. Die EU-Kommission hatte Umrechnungsfaktoren festgesteckt und wollte demnach den Herstellern im Bereich der Grenzwerte etwas Raum lassen. Im Euro-6-Regelwerk waren 80 mg Stickstoffdioxid pro Kilometer vorgesehenen. Für eine Übergangszeit sollten allerdings 168 mg und anschließend 120 mg Ausstoß gewährt werden.

Das Gericht hat nun aber erklärt, dass das Regulierungsangebot der Kommission aus dem Jahr 2016 über die Befugnisse der europäischen Exekutive hinausgeschossen ist. In den nächsten 14 Monaten wird sich zunächst nichts ändern, um Rechtssicherheit zu wahren. Anschließend sollen neue Grenzwerte vorgelegt werden, die verabschiedet werden müssen. Sollte keine Einigung stattfinden, greift ein Grenzwert von 80 mg pro Kilometer.

Folglich könnten auch viele weitere Städte, die unter hohen Emissionswerten leiden, für Fahrverbote von neuen Dieseln sorgen. Die Städte Madrid, Paris und Brüssel hatten schon in der Vergangenheit die Regeln für Umweltzonen in ihren Regionen verschärft. So möchte Paris ab 2024 keine Autos mit Dieselmotoren mehr in die Stadt fahren lassen.

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spiegel.de
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