Typenschilder



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Cityelch

Guest
Vorgeschichte:
Nachdem ich den Kewet jetzt einen Monat mein Eigentum nenne und nicht allzuviel damit gefahren bin wollte ich heute mal das Nachfüllen der Batterien mit destilliertem Wasser vornehmen. Gesagt getan, erster Verschluss auf und .... ja da muss was rein... und so weiter. Letztlich bin ich bei den 5 Batterien mit einem 5 Liter Kanister gerade so ausgekommen. Da war Nachfüllen also bitternötig oder ?

Kernfrage:
Zu allem Überfluss habe ich beim Herausheben einer Batterie das deutsche und nachträglich äußerst blöd angebrachte Typenschild halb abgerissen. Shit ! Nach nachmittäglichem Hin und Her Überlegen habe ich mich entschieden, die Niete heraus zu holen, durch eine neue mit großer Unterlegscheibe zu ersetzen und das ganze Schild leicht an die Rohrrundung anzubiegen. Wieviele Typenschilder braucht man eigentlich ?

Also ich habe :
Eins auf englisch, geschraubt an der Federbeinaufnahme
ein Zweites auf deutsch etwa 10 cm darunter am Rohrrahmen genietet (inhaltllich gleich bis darauf das hier das zul. Gesamtgewicht schon addiert ist, im englischen stehen 2 Achslasten die addiert das Gleiche ergeben)
und dann nochmal die Fahrgestellnummer eingeschlagen in der frontalen Platte.

Meine Frage ist jetzt, kann es sein, das dieses scheinbar nachträglich angnietete Schild sowieso unwichtig ist ?

Grüße Cityelch




http://spaces.msn.com/kewetblog
 
C

Cityelch

Guest
Hi.
Ich hab da mal was ergoogelt:

Ob die Fahrgestellnummer eingeschlagen sein muss oder ein Schild ausreicht, hängt vom Erstzulassungsdatum Ihres Fahrzeugs ab: bis zur Erstzulassung 1.10.1969 ist ein Schild ausreichend, wie es oben zu sehen ist. Dieses muss im vorderen rechten Teil des Wagens angenietet sein (angeschraubt reicht nicht aus). Nicht jeder TÜV-Prüfer weiss über diese Ausnahme sofort Bescheid, und so wird oft fälschlicherweise ein nachträgliches Einschlagen der Nummer verlangt. Sollte Ihr Prüfer Zweifel haben, so verweisen Sie auf die StVZO (Strassenverkehrszulassungsordnung). Der § 59 behandelt die Fahrgestellnummer, und der wichtige Hinweis zur Erstzulassung steht im Absatz 2 des § 72.
Hier der Wortlaut:
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
§ 59 Abs. 1 oder 2. § 59 Abs. 2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
Satz 1 tritt in Kraft am 1. Oktober 1969, jedoch nur für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein.

Heisst das im Umkehrschluss, wenn mein Auto jünger ist, reicht die eingeschlagene Nummer und das Schild ist überflüssig ?

Gruß Cityelch
 
C

Cityelch

Guest
Kann gelöscht werden !
Das Schild muss zusätzlich drin sein. §59
Vorne rechts, gut lesbar,
 

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