Naja, ein wenig seltsam und fragwürdig ist es schon, wenn man einen I-MiEV abbildet (offensichtlich mit dem angebotenem Kabel) und darüber schreibt: Schnellladung bis zu 32A. Das Kabel mag das abkönnen, der I-MiEV (leider) nicht. Das sollte explizieht dabei stehen, sonst wird eine Fähigkeit vorgegaukelt, die es nicht gibt.
Und bevor jetzt gleich der Abmahnanwalt kommt: das ist meine persönliche Meinung!