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wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Hallo zusammen,
ich habe gestern mal etwas (bzgl. "freiwillige Zulassung" CityEL) rum telefoniert:
Bei der Versicherung (HUK-Coburg - von denen ist auch akt. das Versicherungskennzeichen) muss das erst geprüft werden. Die Haftpflicht soll dann ca. 65 €, und die Teilkasko 20 €, also inges. 85 € kosten. Das ist nur wenig Unterschied zum Versicherungskennzeichen.

Beim Strassenverkehrsamt war das Thema auch unbekannt, so dass ich letztlich beim Leiter gelandet bin, der tw. auch mit wiedersprüchlichen Aussagen kam.
U.a. kam dann auch die Aussage, dass sie diese freiwillige Zulassung von Rollern eigentl. nicht mehr machen.
Ob es daran lag, dass ich ihm dann erklärt habe, dass das CityEL eigentl. kein Roller, sondern ein Mini-PKW ist, weiss ich nicht, aber iwie war dieses Thema dann vom Tisch.

Letztlich verlangt er aber eine einmalige TÜV-Prüfung gem. §5 FZV (Mängelfreiheit-vermutl. quasi eine normale HU?), und ich soll (u.a. verm. auch wg. Kennzeichen (Befestigung+Beleuchtung)) ihm das CityEL bei Zulassung persönlich vorführen.
Ansonsten halt noch die Betriebserlaubnis+Versicherungsnachweis+Kaufvertrag vorlegen.

@Kamikaze
Da es wohl (hab das hier im Web schon gelesen, und schien sich in meinem Gespräch zu bestätigen) tatsächlich diese Anweisung zu geben scheint, für Roller keine freiwilligen Zulassungen mehr zu machen, wäre es viell sehr hilfreich, wenn wir (Deine Nachahmer) denen für den "Sonderfall CityEL" einen Präzedenzfall vorlegen könnten.

Ich frag einfach mal ganz doof (und hätte volles Verständnis, wenn es Dir nicht lieb wäre!!!):
Würdest Du ggf. einen Scan/Foto Deines Kfz-Schein (mit geschwärzten pers. Daten) als Muster für's Strassenverkehrsamt zur Verfügung stellen?
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Nach meinem Kenntnisstand gehen 45er E-Roller problemlos (bzw. müssten gehen).

Was nicht geht sind die 20 km/h Stehroller. Die können nicht freiwillig zugelassen werden.

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: Kamikaze

Kamikaze

Aktives Mitglied
U.a. kam dann auch die Aussage, dass sie diese freiwillige Zulassung von Rollern eigentl. nicht mehr machen.

Letztlich verlangt er aber eine einmalige TÜV-Prüfung gem. §5 FZV (Mängelfreiheit-vermutl. quasi eine normale HU?), und ich soll (u.a. verm. auch wg. Kennzeichen (Befestigung+Beleuchtung)) ihm das CityEL bei Zulassung persönlich vorführen.
Ansonsten halt noch die Betriebserlaubnis+Versicherungsnachweis+Kaufvertrag vorlegen.
Die freiwillige Zulassung ist ein gesetzliches Recht. Würde da mal nachfragen, auf welcher Grundlage sie dir dieses Recht verweigern wollen. Ein einfaches "machen wir halt nicht" wäre eigentlich grund genug für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. ;)

Auch eine TÜV-Prüfung braucht es nicht, wenn das Fahrzeug schon mal zugelassen war. Das ist vermutlich nur Abwehrtaktik.
Persönliche Vorführung bei der Zulassungsstelle ist ein schlechter Witz. Wie bekommst du denn das Fahrzeug da hin, wenn es noch nicht zugelassen ist? Hier in München gäbe es dazu nicht mal die Möglichkeit, mangels Platz.
Ein Kaufvertrag kann in D auch mündlich geschlossen werden (wie bei mir geschehen) und in Bar abgewickelt werden. Eine Vorlage des Kaufvertrags zu verlangen ist also ebenfalls nur Abwehrtaktik.
Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis und Ausnahmegenehmigung wollte die Zulassungsstelle hier haben, aber das macht ja auch Sinn.
Gegen das Gutachten bzgl. Kennzeichen hätte ich mich evtl auch wehren können, aber das ging ja schnell und war kostenmäßig überschaubar.

Ich werde den Fahrzeugschein bei Gelegenheit mal scannen und schwärzen. Ist aber ein ganz stinknormaler Fahrzeugschein mit den allergleichen Daten wie im TÜV-Gutachten standen - nur auf grünem statt weißem Papier...
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Auch eine TÜV-Prüfung braucht es nicht, wenn das Fahrzeug schon mal zugelassen war. Das ist vermutlich nur Abwehrtaktik.
Na, das ist ja herrlich .... :( Im Batterie-Thread geht es gerade um Verar*che bei AliExpress, und nun um ähnliche Spielchen durch unsere Behörden ...
Aber vielen Dank für diesen Hinweis!!!! (y)(y)(y)
Schliesslich wollte ich damals das kleine Kennzeichen ja haupts, um eben nicht zum TÜV zu müssen.
Ich werde den Fahrzeugschein bei Gelegenheit mal scannen und schwärzen. Ist aber ein ganz stinknormaler Fahrzeugschein mit den allergleichen Daten wie im TÜV-Gutachten standen - nur auf grünem statt weißem Papier...
Das wäre super!!!! Es geht dabei ja gar nicht um den Inhalt, sondern nur, dass man denen bei Zickerei vor den Latz knallen kann, dass das Gleiche bei anderen Behörden-Stellen "problemlos" möglich ist.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hallihallo,
alles beamtenkorintenk,,,
war vor 14 tagen mit:
der betriebserlaubnis des 45er rollers, eine EvB nr von huk conürg personalausweis usw, bei der bamberg_land zulassungsstelle und ging 15 minuten später mit einem gestempelten schild und der zulassungsbestätigung teil 1 nach hause,,,
also
es geht, und es muß gemacht werden, OHNE tüv oder sonstwas, wenn dir da ein beamter was anderes sagen will, dann sollte er mal seine eigenen zulassungsbestimmungen durchlesen,
liebe grüß
wolle
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Schliesslich wollte ich damals das kleine Kennzeichen ja haupts, um eben nicht zum TÜV zu müssen.

DAS GROßE KLEINKRAFTRADKENNZEICHEN GIBT ES OHNE TÜV PLAKETTE
und in der zulassungsbestätigung teil 1 die du dann ja immer mitführen mußt steht explizit
"von der hauptuntersuchungspflicht BEFREIT"
also zum tüv muß der 45er NICHT,
aber
meine olle is auch schon einmal von weißmützen auf das fehlen der tuv plakette hingewiesen worden,
aber
nachdem er sich das dokument durchgelesen hatte, sagte der polizist nur noch "sie sollten sich da hinten aber ein 45km schild drankleben, sonst kann das öfters passieren"
bye wolle
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
war vor 14 tagen mit:
der betriebserlaubnis des 45er rollers, eine EvB nr von huk conürg personalausweis usw, bei der bamberg_land zulassungsstelle und ging 15 minuten später mit einem gestempelten schild und der zulassungsbestätigung teil 1 nach hause,,,
also
es geht, und es muß gemacht werden, OHNE tüv oder sonstwas,
Danke Wolle!!!
Ich könnte Euch beide knutschen, dass Ihr mir einen unnötigen Gang zum TÜV erspart habt!!!! :love::love::love:
Wenn man es nicht besser weiss, lässt man sich ja auch gerne mal was erzählen ... :(
 

matzetronics

Aktives Mitglied
08.07.2020
864
Berlin, DE
So, der ADAC zahlt mir jetzt 370 Mäuse - wie versprochen. Aber so richtig durchdacht scheint mir das alles nicht zu sein.
Mein El-Jet ist erst seit Mitte Juli wieder für den Strassenverkehr zugelassen, trotzdem gibts die volle Kohle. Ich kann auch das Kewetchen das ganze Jahr im Garten stehen lassen, ohne das die THG Quote geringer wird.
Gut, ich will mich nicht beschweren, das Verfahren ist ja auch schnell und problemarm (bis auf die Fettabscheider dazwischen). Aber lax ist es dafür eben auch.
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Ja ja, dies vereinfachte Verfahren ist für mein Empfinden ein Stück Bürokratieabbau. Dafür nimmt man diese kleinen Unzulänglichkeiten in Kauf, dass die Gelder auch für an sich unbenutzte Fahrzeuge gezahlt werden. Ich denke, man hat sich überlegt, dass dieser Anteil so gering ist, dass sich der bürokratische Aufwand zur genaueren Prüfung, wieviele km die Fahrzeuge nun tatsächlich fahren, nicht lohnt. Und wer da betrügen will, der (er)findet auch noch km, die nie gefahren wurden. Der Prüfaufwand dagegen wäre viel zu aufwendig.

Wer es ganz gerecht möchte, sollte dann billigeren Fahrstrom für die Autoakkus bekommen. Aber gerade das läßt sich leider überhaupt nicht steuern oder kontrollieren. Ist schon vertrackt mit dieser Bürokratie. Also da begrüße ich einfache Lösungen, auch wenn sie im Einzelfall vielleicht ungerecht sind.

Bürokratieabbau mag ich eigentlich, vor allem weil an anderen Stellen ja für meine Begriffe viel zu viel davon vorhanden ist. Ich erwähne nur die Solaranlagen. Ganz kleine bis 600W gehen noch, da ist nur Anmeldung nötig. Bis 10 kW geht auch noch, da ist Anmeldung und Bescheinigung des Elektrikers nötig, dass allles sauber und sicher gemacht ist. Darüber wirds echt kompliziert. Also Leute: zur Vereinfachung unter 10 kW bleiben.
Diese an sich merkwürde Anmeldung meiner Anlage bei der Bundesnetzagentur habe ich auch noch geschafft. Nachdem sie 20 Jahre oder so problemlos gelaufen ist.
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Aber so richtig durchdacht scheint mir das alles nicht zu sein.
Mein El-Jet ist erst seit Mitte Juli wieder für den Strassenverkehr zugelassen, trotzdem gibts die volle Kohle. Ich kann auch das Kewetchen das ganze Jahr im Garten stehen lassen, ohne das die THG Quote geringer wird.
Aber letztlich wird es sicherlich max. selten der Fall sein, dass das E-Mobil im Garten rum steht, und statt dessen mit dem Verbrenner gefahren wird.
Letztlich werden also auch solche Fälle noch dem eigentlichen Ziel entsprechen, die Verbrenner-Fahrten zu reduzieren bzw. Förderung der E-Mobilität

Würde man es genauer/gerechter machen wollen, würde man vermutl. nur die (ja auch klimaschädliche) Bürokratie-Krake fütter.
Und wenn man es dann mit dem Tankrabatt vergleicht, wo die dicken SUVs mit 20 ltr. Verbrauch am meisten profitiert haben, scheint mir die THG-Quote doch rel. gerecht.

Edit: was ich noch ergänzen möchte:
Wichtiger bei der THG-Quote als das, was wir bekommen, ist ja, was die Dreckspatzen bezahlen müssen.
Wenn die gerecht zur Kasse gebeten werden, müssen wir uns um ein paar Cent wegen geringfügig ungerechter Verteilung bei der Ausschüttung doch eigentlich keine Gedanken machen.
 
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Kamikaze

Aktives Mitglied
Also Leute: zur Vereinfachung unter 10 kW bleiben.
Nein. Dieser Satz ist nur dann (so halbwegs) richtig, wenn man die 10kWp mit max. 1 Modul überschreiten kann. Dann (und nur dann) macht es Sinn sich auf 10kWp zu beschränken.
Der Aufwand für mehr ist bis zur Leistungsfähigkeit des Hausanschlusses oder 30kWp annähernd identisch und wird normalerweise vom ausführenden Solateur übernommen.
Erst ab 30kWp (oder bei Überschreiten der Netzanschlussleistung) gelten dann ein paar zusätzliche Vorschriften.
Dächer gehören sinnVOLL belegt, denn besonders im Winterhalbjahr ist Kollektorfläche durch nichts zu ersetzen, um den Eigenbedarf halbwegs sinnvoll abdecken zu können - insbesondere, wenn Großverbraucher wie BEV oder Wärmepumpenheizung mit bedient werden wollen.
 
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Wertungen: Andreas106

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
jau, hatte ich gar nicht mehr dran gedacht, dass die Grenze (mit der Vereinfachung und so) kürzlich von 10 auf 30 kW angehoben wurde. Betrifft mich leider nicht wirklich, denn soweit ich mich auch anstrenge: An die 10 kW komme ich nur mühsam ran. Aber wenn wir in unserem zwei-Personen-Haushalt sparsam leben und auch gelegentlich mit dem Auto mal fremd-laden gehen, so sollten wir mit der Energie der Sonne doch ganz gut auskommen. Na ja, wir kochen ja auch elektrisch. Was für ein Luxus.

Also los - wie Du schriebst - das Dach vollmachen, soweit es geht.

Ich bin dabei, die Module senkrecht als Balkonverkleidungen zu installieren. Bei der tiefstehenden Wintersonne und der Kälte kommt da ganz ordentlich Strom raus. Und gerade im Winter können wirs brauchen. Im Sommer habe ich sowieso gute Überschüsse und muss es für wenige Cent ins Netz abgeben.

Gruss, Roland
 
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Wertungen: Kamikaze

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hallo !



Ich habe da einmal eine Frage an die mündigen Bürger

Demnächst wird ja eine Wohltat unter den Rentnern ( m/w/d ) in Form einer massiven Rentenerhöhung
von sage und schreibe saaaaagenhaften 3,5 % erfolgen .

Macht mich diese Erhöhung plus eine einmalzahlung im Dezember von 300 € plus die jährliche THG Quoten
Auszahlung als Rentner Steuerpflichtig ? - und falls ja was bleibt unter dem Strich ?

Hat man die Möglichkeit das Geschenk " Energiepauschale " im Dezember in höhe von 300 € NICHT anzunehmen falls man dadurch einer Steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt wäre oder ist das Annehmen des
" Geschenkes " verplichtend - mit allen steuerlichen Folgen ?!

Hier herrscht Aufbruchsstimmung und es muß Transparenz gefordert werden , ausgewogenes Augenmaß
muß in aller Deutlichkeit für eine breite Basis dem Dialog dienen !

Es muß in aller Festigkeit und großer Ernsthaftigkeit ein flexibler Dialog geführt werden der erhebliche Fortschritte ergebnisoffen , klar und unmissverständlich einer marktkonformen Demokratie
mit Rücksicht auf eine sichere Zukunft .



Ich frage für einen Freund , über eine Doppelplusgute Antwort würde er sich freuen .;)


Grundsatzreden ohne Studium und Vorkenntnisse hier :



München , 11 Uhr 11 (Tätä -Tätä-Tätä
 
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matzetronics

Aktives Mitglied
08.07.2020
864
Berlin, DE
Seit April ist klar, das die THG Quote für Privatfahrer nicht steuerpflichtig ist, also nicht als Einkommen gewertet wird. Zum Energiekostenzuschuss usw. bin ich überfragt. Eigentlich wäre es ja Quatsch und zusätzlicher Verwaltungsunsinn, wenn da Geld im Kreis rumgeschickt wird.
 
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oriator

Neues Mitglied
01.12.2022
1
I had already submitted the application to smartificate in November 2021 for the Renault Zoe, which reached the end of the leasing period in March 2022.

hellodear.in

tea tv apk
 
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Kamikaze

Aktives Mitglied
Bisher ist bei mir noch immer kein Geld geflossen, aber Geld-Für-Eauto hat mich heute angeschrieben, dass mein EL nächstes Jahr nur noch 230€ THG-Quote bekommen wird.
Als Begründung wird angeführt, dass vermehrt Kohlestrom dem Mobilitätssektor zugeschrieben wird und deshalb die Zertifikate weniger Wert werden.
Habt ihr auch schon ähnliche Schreiben bekommen?
Bei welchem Anbieter bekommt man 2023 am meisten für sein EL?
 

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