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martin wünsch
Guest
Hallo !
Es ist geschafft. Mein EL ist durch den TÜV und damit wieder für 2 Jahre legal im Straßenverkehr.
Wie durch ein kleines Wunder haben der Microschalter der Bremse (der bleibt eigentlich immer hängen), die Blinker (die stellen nach 10 Sek. Dauerblinken ihren Dienst immer ein) und die Hupe (die war über Winter eingerostet) funktioniert.
Das fehlende vordere Kennzeichen und die fehlenden "50"-Aufkleber wurden vom Prüfer nicht bemängelt (oder nicht bemerkt??).
ABER..... "Wo ist denn die Nebelschlußleuchte ?"
Fahrzeuge ab Baujahr 91 müssen mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein (so der Prüfer). Er hats mir sogar in seinem dicken "Prüferbuch" gezeigt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder sein EL mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet? Oder gibts da irgendeine Ausnahmegenehmigung ?
Nicht, daß ich mir da jetzt Gedanken machen würde..... würd mich nur interessieren.
Gruß an alle, Martin (und sein 04.2004-EL)
Es ist geschafft. Mein EL ist durch den TÜV und damit wieder für 2 Jahre legal im Straßenverkehr.
Wie durch ein kleines Wunder haben der Microschalter der Bremse (der bleibt eigentlich immer hängen), die Blinker (die stellen nach 10 Sek. Dauerblinken ihren Dienst immer ein) und die Hupe (die war über Winter eingerostet) funktioniert.
Das fehlende vordere Kennzeichen und die fehlenden "50"-Aufkleber wurden vom Prüfer nicht bemängelt (oder nicht bemerkt??).
ABER..... "Wo ist denn die Nebelschlußleuchte ?"
Fahrzeuge ab Baujahr 91 müssen mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein (so der Prüfer). Er hats mir sogar in seinem dicken "Prüferbuch" gezeigt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder sein EL mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet? Oder gibts da irgendeine Ausnahmegenehmigung ?
Nicht, daß ich mir da jetzt Gedanken machen würde..... würd mich nur interessieren.
Gruß an alle, Martin (und sein 04.2004-EL)